Beschlussvorlage - 04/SVV/0566
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 37 B "Babelsberger Straße", Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße" sowie Beschluss zur Ergänzung und Änderung des Flächennutzungsplans "Bereich Babelsberger Straße" und deren öffentlicher Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.09.2004
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29.09.2004
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03.11.2004
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01.12.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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07.09.2004
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21.09.2004
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09.11.2004
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen
- die Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans
Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB
(s. Anlage 1)
- die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 37 B „Babelsberger
Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (s. Anlagen 1 und 2) sowie
- die Ergänzung und Änderung des
Flächennutzungsplans „Bereich Babelsberger Straße“ im Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ im Parallelverfahren gemäß §
8 Abs. 3 BauGB und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (s.
Anlagen 1 und 3).
Erläuterung
Begründung
- Anlage 1
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die
den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage
enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung
(3 Seiten)
- Anlage 2: Bebauungsplan
mit Begründung und Anhang (92 Seiten) und Auszug aus dem grünordnerischen
Fachbeitrag (4 Seiten)
- Anlage 3: Ergänzung
und Änderung des Flächennutzungsplans mit Erläuterungsbericht (8 Seiten)
Zu. 1.
Reduzierung des
räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 37 B „Babelsberger Straße“
Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ wird in
seinem östlichen Teil insoweit geändert, als dass er um die Fläche des
S-Bahn-Unterwerks sowie um die sich daran nach Osten anschließenden Flächen
zwischen der Nuthe und der Friedrich-List-Straße reduziert wird. Die bisher im
Bebauungsplan Nr. 37 „Potsdam-Center“ dargestellten Flächen des
S-Bahn-Unterwerks (nachrichtlich übernommen) sowie die angrenzenden geplanten
Grünflächen sind nicht mehr Gegenstand des Bauleitplanverfahrens.
Begründung zur Reduzierung des räumlichen
Geltungsbereichs
Das S-Bahn-Unterwerk ist
vom Eisenbahnbundesamt am 24.01.1997 plangenehmigt worden. Es ist bereits realisiert
worden. Die Flächen, die sich östlich an das S-Bahn-Unterwerk anschließen,
sollen der Energie und Wasser Potsdam GmbH zur Errichtung von
Infrastruktureinrichtungen vorbehalten bleiben. Der Bauantrag für das
erforderliche Umspannwerk ist bereits gestellt worden. Langfristig ist die
Verlagerung der Wärmetauschanlage ebenfalls an diesen Standort geplant. Die
Bauanträge können nach § 35 BauGB beurteilt werden; insofern erübrigt sich eine
Regelung über das Bauleitplanverfahren. Die Realisierung des öffentlichen
Uferwegs ist durch die Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs nicht
tangiert.
Zu 2.
Darstellung der
Ergebnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten und Empfehlung der Verwaltung
Anlass für die
vorliegende Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung
hat auf ihrer Sitzung am 03.11.1993 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 37
„Potsdam-Center Nord“ beschlossen (DS 1630). Als die wesentlichen Planungsziele
sind im Aufstellungsbeschluss festgelegt:
- Entwicklung
des Bereichs um den Potsdamer Bahnhof zu einem der Bedeutung Potsdams
angemessenen Dienstleistungszentrum
- Anstreben einer Mischung von
Wohnen, Einzelhandelseinrichtungen und Büros
- Übernahme einer Entlastungsfunktion für die historische Innenstadt im Hinblick auf zu großflächige, großvolumige verkehrsintensive Dienstleistungsbereiche mit hoher Nutzungskonzentration
- Entwicklung des Bereichs in positiver Wechselwirkung mit der Innenstadt unter Beachtung der jeweiligen Verträglichkeiten und Tragfähigkeiten zur Förderung der historischen Innenstadt in ihrer kleinteiligen, urbanen Nutzungsstruktur
Die
Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 04.10.2000 den Beschluss
zur Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs und zur
Aufteilung des Bebauungsplans
Nr. 37 „Potsdam-Center“ in die Teilbereiche 37 A, 37 B und 37 C gefasst (DS 00/0664/1). Der Bebauungsplan Nr. 37 A
„Potsdam-Center“ ist bereits 2002 in Kraft gesetzt worden. Der Bebauungsplan
Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ ist unter Beibehaltung der bisherigen
Zielsetzung als eigenständiger Bebauungsplan fortzuführen.
Die
Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 04.12.2002 die
Leitentscheidung zum „Neuen Quartier am Bahnhof“ gefasst (DS 02/SVV/0801), die
in der Fortführung des Bebauungsplans Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ umzusetzen
ist. Das Bauleitplanverfahren ist auf der Basis der Konzeption des Büros
Ferdinand Heide gemäß den Empfehlungen des Vergabegremiums zu betreiben.
Gegenstand der Planung
ist die Entwicklung des Bereichs um den Potsdamer Hauptbahnhof . Der Bereich
nördlich der Babelsberger Straße vis à vis des Bahnhofszugangsgebäudes ist für
repräsentative Nutzungen prädestiniert, die der Funktion der Landeshauptstadt
als Oberzentrum entsprechen. Die Flächen östlich angrenzend zwischen der Nuthe
und der Babelsberger Straße sollen Wohnzwecken vorbehalten bleiben. Die Flächen
zwischen Babelsberger Straße und Friedrich-List-Straße sowie zwischen
Friedrich-List-Straße, Humboldtring und Nuthe sollen gewerblich genutzt werden.
Ein öffentlicher Uferweg begleitet die Nuthe bis zur Havel. Die Entwicklung
soll unter Berücksichtigung der Potsdamer Kulturlandschaft erfolgen.
Darstellung der
Ergebnisse aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren
Mit Schreiben vom
22.12.2003 wurde die Anfrage nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung
erneut gestellt. In der Antwort der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung vom
17.02.2004 wurde festgestellt, dass die Planung mit den Zielen der Raumordnung
und Landesplanung vereinbar ist, weil das Plangebiet lt. LEPeV im potenziellen
Siedlungsbereich liegt und dort als Siedlungsbereich dargestellt ist.
Im Zeitraum von April bis
zum Ende September 2002 wurde zur weiteren Überarbeitung des „Neuen Quartiers
am Bahnhof“ das „Qualifizierte Verhandlungsverfahren im Rahmen eines
Vergabeverfahrens“ mit den ersten 4 Preisträgern des städtebaulichen
Realisierungswettbewerbs „Neues Quartier am Bahnhof“ aus dem Jahr 1997
durchgeführt. Die Ergebnisse der ersten Bearbeitungsphase wurden in den
Räumlichkeiten der Verwaltung öffentlich ausgestellt.
Die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom
19.05.2004 bis zum 22.06.2004. An der Planung wurden insgesamt 33 Träger
öffentlicher Belange, deren Interessen durch die Planung berührt sein können,
beteiligt.
Frühzeitige
Bürgerbeteiligung
Während der öffentlichen
Präsentation der Strukturentwürfe aus der ersten Bearbeitungsphase im
Qualifizierten Verhandlungsverfahren (als frühzeitige Bürgerbeteiligung) sind
insgesamt 3 Schreiben von Bürgern eingegangen. Die Schreiben waren auf Fragen
zur Vielfalt der angebotenen Lösungsmöglichkeiten bezüglich des Städtebaus
gerichtet.
Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange
Während der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange haben 15 Träger der Planung zugestimmt. Es
gingen insgesamt 23 Stellungnahmen zur Planung ein. Bei den Trägern, die sich
nicht geäußert haben, wird davon ausgegangen, dass sie der Planung zustimmen.
5 Träger haben Hinweise
gegeben. Diese bezogen sich auf die Fragen zu einem möglichen Ausschluss von
Einzelhandelsnutzung im Kerngebiet und zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs
des provisorischen Kauflandparkplatzes (Einzelhandelsverband Land Brandenburg
e.V.), zur Verträglichkeit der geplanten benachbarten Nutzungen ‚Kerngebiet’
und ‚Allgemeines Wohngebiet’ bezüglich des Immissionsschutzes sowie zur
Verträglichkeit der geplanten gegenüberliegenden Nutzungen ‚Allgemeines
Wohngebiet’ und ‚Gewerbegebiet’ (Amt für Immissionsschutz, jetzt
Landesumweltamt Brandenburg), zum Umgang mit vorhandenen Kabel- und
Leitungstrassen (DB Services Immobilien GmbH), zur möglichen
Kampfmittelbelastung des räumlichen Geltungsbereichs
(Zentraldienst der
Polizei Kampfmittelbeseitigungsdienst) und zur zulässigen Geschossigkeit der
geplanten baulichen Anlagen im GE 1 und GE 2 in direkter Nähe zum Kreisverkehr
(Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg).
Beteiligung der städtischen Fachbereiche
Es sind 12 städtische
Fachbereiche an der Planung beteiligt worden. Es gingen insgesamt 9
Stellungnahmen zur Planung ein. Bei den Fachbereichen, die
sich nicht geäußert haben, wird davon
ausgegangen, dass sie der
Planung zustimmen. Es sind 2 Stellungnahmen mit Hinweisen eingegangen. Der
Bereich Straßenverkehr hat sich zur Thematik zur Anlage der Ein- und Ausfahrten
an der Babelsberger Straße geäußert. Der Bereich Umwelt und Natur hat sich zur
Bilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft, hier ‚Verbesserung von
Bodenfunktionen’, und zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser
geäußert.
Stellungnahme der
Verwaltung zu den während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Schreiben
Die Schreiben der Bürger
im Rahmen der Präsentation während des Qualifizierten Verhandlungsverfahrens
sind dem Protokoll der ersten Zwischenpräsentation beigefügt worden und so den
teilnehmenden Architekturbüros zur Kenntnis gegeben worden.
Durch die Gliederung des
Kerngebietes in die 2 Bereiche MK 1.1 und MK 1.2 ist es möglich, die dem
Gebietscharakter eines Kerngebietes in seiner allgemeinen Zweckbestimmung
entsprechenden Nutzungen den beiden Bereichen unterschiedlich in ihrer
Zulässigkeit zuzuordnen; Einzelhandel ist hier nur im MK 1.1 zulässig.
Dem Hinweis auf
Kompensation der Stellplätze auf dem provisorischen ehemaligen Kauflandgelände
in Bahnhofsnähe ist bereits mit der Realisation der Tiefgaragen in den
Bahnhofspassagen sowie in der Planung durch die zulässigen Stellplatzanlagen im
Allgemeinen Wohngebiet sowie im Kerngebiet in der erforderlichen Anzahl
entsprochen worden.
Die Thematik des
Immissionsschutzes wird im weiteren Verfahren zu behandeln sein. Der
Begründungstext geht bezüglich der Festsetzungen zum Allgemeinen Wohngebiet
sowie bei der Definition der zulässigen Nutzungen im Kerngebiet bereits auf die
nachbarlich ausgeübten Nutzungen ein. Im Gewerbegebiet GE 1 ist das
Nutzungsspektrum auf nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe beschränkt
worden (TF 11).
Der Hinweis auf den
Ausschluss einer Überbauung von für den Bahnverkehr technisch erforderlichen
Kabeltrassen wird im weiteren Verfahren zwischen den Eigentümern
(Poolgesellschaft bzw. DB AG) und den potenziellen Entwicklern der Grundstücke
zu klären sein.
Der Hinweis, dass es sich
bei dem Planungsbereich um ein kampfmittelbelastetes Gebiet handelt, wird dem
Eigentümer mitgeteilt.
Der Vorschlag, unter
Berücksichtigung der Sichtbeziehung vom Park Babelsberg zu den Ravensbergen die
Geschossigkeit in den östlich und westlich an den Kreisverkehr angrenzenden
Gewerbegebieten erheblich zu reduzieren, ist bereits im Qualifizierten
Verhandlungsverfahren thematisiert worden. Das Vergabegremium hat Wert auf die
städtebauliche Fassung dieses Bereichs sowie die Ausprägung einer
städtebaulichen Dominante im GE 2 direkt östlich des Kreisverkehrs gelegt.
Die private
Zufahrtmöglichkeit in das MK-/WA-Gebiet an der Babelsberger Straße ist in
Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen nach Westen verschoben worden.
In der Überarbeitung der
Begründung zum Entwurf ist die erneute Auseinandersetzung sowohl mit der
Thematik der Eingriffsbetrachtung als auch mit der Thematik der Versickerung
von Niederschlagswasser berücksichtigt.
Empfehlung der
Verwaltung
Entsprechend dem
Vorschlag der Verwaltung kann der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans und zur dazugehörigen Ergänzung und Änderung des
Flächennutzungsplans gefasst werden.