Antrag - 04/SVV/0772

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die nicht in Betrieb gegangene Schweinemastanlage im OT Golm (Ortsausgang Richtung Bornstedt) als Reiterhof ausgebaut und genutzt werden kann.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Seit 1990 steht diese unvollendete Schweinemastanlage als „Investruine“ am Ortsausgang von Golm. Der Abriss wurde vertraglich mit der Bayrischen Städtebau und der Gemeinde Golm als Ausgleichsmaßnahme vereinbart. Zu dem Abriss kam es jedoch nicht.

Der Gemeinderat von Golm hatte diese Fläche für eine landwirtschaftliche Nutzung frei gehalten. Der Ortsbeirat des OT Golm würde die Ansiedlung eines Reiterhofes ausdrücklich befürworten, da hier mit relativ geringem Aufwand eine Investition angeschoben werden könnte, die Arbeitsplätze schafft.

 

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