Beschlussvorlage - 04/SVV/0795

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die „Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam“.

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Erläuterung

Begründung:

 

Zur „Feuerwehrentgeltsatzung“ vom 28.10.2003 haben sich durch das Gesetz zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg vom 24.05.2004 einige Änderungen ergeben. Unter anderem werden neben „Kostenersatz“ keine „Entgelte“ mehr erhoben. Weiterhin wurden einige Maßnahmen der Feuerwehr zusätzlich kostenpflichtig. Diese finden sich in § 1 der zu beschließenden Feuerwehrkostensatzung.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Fachbereich Feuerwehr hat in den Unterabschnitten 13100 und 13500 Einnahmen im Verwaltungshaushalt zu erbringen.

Der mit der Satzung zu erbringende Kostenersatz dient der Erwirtschaftung dieser Mittel. Die Höhe des jeweiligen Kostenersatzes entspricht den durch die Kosten-/Leistungsrechnung ermittelten jeweiligen tatsächlichen Kosten.

 

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Anlagen

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