Beschlussvorlage - 04/SVV/0811
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- 111
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.11.2004
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01.12.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur
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Vorberatung
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11.11.2004
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.11.2004
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Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
Die Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam GmbH
wurde zum 18.11.1991 als gemeinnütziges Unternehmen unter der Firma
„Musikfestspiele Potsdam Sanssouci GmbH“ errichtet. Alleinige Gesellschafterin
ist die Landeshauptstadt Potsdam.
Der Gesellschaftsvertrag (GV) in der gegenwärtigen Fassung
ist auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 03.09.2003 zur
Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes (Drucksache Nr. 03/SVV/0466) im
Rahmen der Betreibung des Nikolaisaales als Konzert- und Veranstaltungshaus der
Landeshauptstadt Potsdam zuletzt am 03.05.2004 bezüglich der §§ 1 und 2 GV
geändert und beurkundet worden.
Aufgrund der Erlasse des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg vom 30.12.1994 (Runderlass III Nr. 61/1994) zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen und vom 09.03.1996 (Runderlass II Nr. 2/1996) zu den Voraussetzungen für die Anzeige bzw. die Genehmigung von kommunalen Unternehmen gemäß § 110 Gemeindeordnung (GO), der u.a. die Zuständigkeitsverteilung der Gesellschaftsorgane Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat regelt, sowie der Änderungen der GO ist die Überarbeitung und die Aktualisierung des gesamten Gesellschaftsvertrages der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam GmbH dringend erforderlich.
Zudem ist die geplante Reduzierung der Mitgliederanzahl des
Kuratoriums, das als fakultativer Aufsichtsrat fungiert, ein wesentlicher
Bestandteil der Gesamtgesellschaftsvertragsänderung.
Durch die Neufestlegung der Anzahl der Mitglieder und der
Zusammensetzung des Überwachungsorgans soll der angemessene Einfluss der
Gemeinde im Kuratorium der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam
GmbH gemäß § 102 Ziff. 2 GO gewährleistet werden.
Die Reduzierung der Anzahl der Kuratoriumsmitglieder
betrifft allein die Vertreter des Landes Brandenburg und der Stiftung
Preußische Schlösser und Gärten Berlin – Brandenburg (derzeit je zwei
Vertreter, zukünftig je ein Vertreter).
II. Rechtliche Grundlagen
Da es sich bei dieser teilweise wesentlichen Änderung des
Gesellschaftsvertrages der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam
GmbH nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, das nach § 63 Abs.
1 lit. e GO der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters unterliegt, ist hier die
Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung anzunehmen.
III. Finanzielle Auswirkungen
Der
Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine finanziellen Aufwendungen.
Anmerkung
Der derzeit gültige Gesellschaftsvertrag (siehe
Originalvorlage) sowie der überarbeitete Gesellschaftsvertrag (Entwurf vom
01.10.2004) sind als Anlagen beigefügt.
Eine Synopse, welche die vorgenommenen Änderungen darstellt,
wird aufgrund ihres Umfanges den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung
direkt übersandt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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49,5 kB
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