Beschlussvorlage - 04/SVV/0811

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Änderung des Gesellschaftsvertrages der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam GmbH.

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Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam GmbH wurde zum 18.11.1991 als gemeinnütziges Unternehmen unter der Firma „Musikfestspiele Potsdam Sanssouci GmbH“ errichtet. Alleinige Gesellschafterin ist die Landeshauptstadt Potsdam.

 

Der Gesellschaftsvertrag (GV) in der gegenwärtigen Fassung ist auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 03.09.2003 zur Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes (Drucksache Nr. 03/SVV/0466) im Rahmen der Betreibung des Nikolaisaales als Konzert- und Veranstaltungshaus der Landeshauptstadt Potsdam zuletzt am 03.05.2004 bezüglich der §§ 1 und 2 GV geändert und beurkundet worden.

 

Aufgrund der Erlasse des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg vom 30.12.1994 (Runderlass III Nr. 61/1994) zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen und vom 09.03.1996 (Runderlass II Nr. 2/1996) zu den Voraussetzungen für die Anzeige bzw. die Genehmigung von kommunalen Unternehmen gemäß § 110 Gemeindeordnung (GO), der u.a. die Zuständigkeitsverteilung der Gesellschaftsorgane Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat regelt, sowie der Änderungen der GO ist die Überarbeitung und die Aktualisierung des gesamten Gesellschaftsvertrages der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam GmbH dringend erforderlich.

 

Zudem ist die geplante Reduzierung der Mitgliederanzahl des Kuratoriums, das als fakultativer Aufsichtsrat fungiert, ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtgesellschaftsvertragsänderung.

Durch die Neufestlegung der Anzahl der Mitglieder und der Zusammensetzung des Überwachungsorgans soll der angemessene Einfluss der Gemeinde im Kuratorium der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam GmbH gemäß § 102 Ziff. 2 GO gewährleistet werden.

Die Reduzierung der Anzahl der Kuratoriumsmitglieder betrifft allein die Vertreter des Landes Brandenburg und der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin – Brandenburg (derzeit je zwei Vertreter, zukünftig je ein Vertreter).

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Da es sich bei dieser teilweise wesentlichen Änderung des Gesellschaftsvertrages der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam GmbH nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, das nach § 63 Abs. 1 lit. e GO der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters unterliegt, ist hier die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung anzunehmen.

 

III. Finanzielle Auswirkungen

 

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine finanziellen Aufwendungen.

 

 

Anmerkung

Der derzeit gültige Gesellschaftsvertrag (siehe Originalvorlage) sowie der überarbeitete Gesellschaftsvertrag (Entwurf vom 01.10.2004) sind als Anlagen beigefügt.

Eine Synopse, welche die vorgenommenen Änderungen darstellt, wird aufgrund ihres Umfanges den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung direkt übersandt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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Anlagen

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