Anfrage - 04/SVV/0825
Grunddaten
- Betreff:
-
Übergabe von 4 Kindertagesstätten ab 01.01.2005 in die Trägerschaft von 3 freien Trägern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Einreicher*:
- Fachbereich Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.11.2004
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01.12.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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17.11.2004
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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25.11.2004
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Gemäß
§ 4 Abs. 2 SGB VIII sollen auf Antrag von 3 Trägern (siehe Anlage 1) insgesamt
folgende
4 kommunale Kindertagesstätten ab
01.01.2005 in die freie Trägerschaft übergeben werden.
1.1.
Kita
“Fahrländer Landmäuse“,
Marquardter Straße 1 im OT
Fahrland – Träger: „Treffpunkt
Fahrland“ e.V.
1.2.
Hort
Fahrland, Ketziner Straße 31
c im OT Fahrland – Träger:
„Treffpunkt Fahrland“ e.V.
1.3.
Kita
„Am Storchennest“, Am Geiselberg 12 im OT Golm - Träger Brandenburgische Sportjugend
1.4.
Kita
„Seepferdchen“, Hauptstraße 19 im OT Marquardt – Träger: Fröbel e.V.
2.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den o.g. Trägern die Überleitungsverhandlungen
zu führen. Bei den Verhandlungen mit den freien Trägern soll die Verwaltung
darauf hinwirken, dass die zum Betrieb notwendigen Personalstellen durch
Personal der Landeshauptstadt Potsdam besetzt werden.
3.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, betriebsbedingte Kündigungen gem. § 53 BAT-O
und § 50 BMT-G-O gegenüber den Beschäftigten auszusprechen, die dem Übergang
ihrer Arbeitsverhältnisse auf den Träger gem. § 613 a Abs. 6 BGB widersprechen,
soweit der Personenkreis nicht innerhalb der Stadtverwaltung auf freien, der
Qualifikation und der Vergütungsgruppe entsprechenden Stellen beschäftigt
werden kann.
Die in den
Anlagen genannten Zuschüsse sind die Obergrenzen der Finanzierung der o.g.
Kitas in freier Trägerschaft für 2005.
Erläuterung
Begründung:
Gemäß
Beschluss der SVV vom 02.06.04 (04/SVV/0365) „Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes zur Anpassung des
Platzangebotes an eine bedarfsgerechte Versorgung ...“werden in der Stadt
Potsdam insgesamt 79 Kitas von 35 Trägern betrieben.
Davon
betreibt die Stadt Potsdam als kommunaler Träger in Folge der Eingemeindung 6
Kitas.
Da die
Stadt Potsdam sich in den letzten Jahren zunehmend auf die Wahrnehmung ihrer
Kernaufgaben zurück zieht, strebt das Jugendamt im Einvernehmen mit den
Beschäftigten in den kommunalen Kitas die Überleitung dieser Einrichtungen in
die freie Trägerschaft an. Diese Absicht wurde am 18.03.04 im
Jugendhilfeausschuss und gegenüber der Kleinen Liga bekannt gemacht. Ausgehend
davon sollen die genannten 4 Kitas auf Antrag ( § 29 der Gemeindeordnung) an die im Beschlusstext
genannten 3 Träger in die freie Trägerschaft wechseln. Die Rechtsgrundlage
dafür ist der § 4 (2) SGB VIII, in dem es heißt: „Soweit geeignete
Einrichtungen ... von ... Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden ...,
soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen“.
Dem
Jugendamt liegen aus allen 4 Einrichtungen positive schriftliche
Willensbekundungen von den MitarbeiterInnen , den Kita-Ausschuss-Vorsitzenden
und den Trägern zum Betriebsübergang vor.
Die
Überleitung der MitarbeiterInnen erfolgt gemäß § 613a BGB. Alle erforderlichen
Angaben der freien Träger sowie deren eingereichte Konzepte wurden gemäß §§ 3
und 14 Kita – Gesetz geprüft und liegen im Jugendamt zur Einsicht vor.
Zur Regelung aller erforderlichen Modalitäten der
Überleitung und der Betreibung der Einrichtungen werden Verträge mit allen
Trägern (Betriebsüberlassungs- und
Mietverträge) abgeschlossen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Stadt Potsdam als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt dem freien Träger, vorbehaltlich der Haushaltssatzung 2005, auf Antrag Zuschüsse gemäß § 16 Abs. 2 des Kita- Gesetzes.
Anwendung
findet die Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der
Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe- KITA Richtlinie- Vorlage:
02/SVV/0374 vom 06.11.2002, letzte Änderung vom 01.09.2004.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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28 kB
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2
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(wie Dokument)
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30,5 kB
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