Anfrage - 04/SVV/0825

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.   Gemäß § 4 Abs. 2 SGB VIII sollen auf Antrag von 3 Trägern (siehe Anlage 1) insgesamt folgende

4 kommunale Kindertagesstätten ab 01.01.2005 in die freie Trägerschaft übergeben werden.

1.1.             Kita “Fahrländer Landmäuse“,  Marquardter  Straße 1 im OT Fahrland – Träger:  „Treffpunkt Fahrland“ e.V.

1.2.             Hort Fahrland, Ketziner Straße  31 c  im OT Fahrland – Träger: „Treffpunkt Fahrland“ e.V.

1.3.             Kita „Am Storchennest“, Am Geiselberg 12 im OT Golm  - Träger Brandenburgische Sportjugend

1.4.             Kita „Seepferdchen“, Hauptstraße 19 im OT Marquardt – Träger: Fröbel e.V.

 

2.         Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den o.g. Trägern die Überleitungsverhandlungen zu führen. Bei den Verhandlungen mit den freien Trägern soll die Verwaltung darauf hinwirken, dass die zum Betrieb notwendigen Personalstellen durch Personal der Landeshauptstadt Potsdam besetzt werden.

 

3.         Der Oberbürgermeister wird beauftragt, betriebsbedingte Kündigungen gem. § 53 BAT-O und § 50 BMT-G-O gegenüber den Beschäftigten auszusprechen, die dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse auf den Träger gem. § 613 a Abs. 6 BGB widersprechen, soweit der Personenkreis nicht innerhalb der Stadtverwaltung auf freien, der Qualifikation und der Vergütungsgruppe entsprechenden Stellen beschäftigt werden kann.

 

Die in den Anlagen genannten Zuschüsse sind die Obergrenzen der Finanzierung der o.g. Kitas in freier Trägerschaft für 2005.

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß Beschluss der SVV vom 02.06.04 (04/SVV/0365)  „Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes zur Anpassung des Platzangebotes an eine bedarfsgerechte Versorgung ...“werden in der Stadt Potsdam insgesamt 79 Kitas von 35 Trägern betrieben.

Davon betreibt die Stadt Potsdam als kommunaler Träger in Folge der Eingemeindung 6 Kitas.

 

Da die Stadt Potsdam sich in den letzten Jahren zunehmend auf die Wahrnehmung ihrer Kernaufgaben zurück zieht, strebt das Jugendamt im Einvernehmen mit den Beschäftigten in den kommunalen Kitas die Überleitung dieser Einrichtungen in die freie Trägerschaft an. Diese Absicht wurde am 18.03.04 im Jugendhilfeausschuss und gegenüber der Kleinen Liga bekannt gemacht. Ausgehend davon sollen die genannten 4 Kitas auf Antrag  ( § 29 der Gemeindeordnung) an die im Beschlusstext genannten 3 Träger in die freie Trägerschaft wechseln. Die Rechtsgrundlage dafür ist der § 4 (2) SGB VIII, in dem es heißt: „Soweit geeignete Einrichtungen ... von ... Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden ..., soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen“.

 

Dem Jugendamt liegen aus allen 4 Einrichtungen positive schriftliche Willensbekundungen von den MitarbeiterInnen , den Kita-Ausschuss-Vorsitzenden und den Trägern zum Betriebsübergang vor.

 

Die Überleitung der MitarbeiterInnen erfolgt gemäß § 613a BGB. Alle erforderlichen Angaben der freien Träger sowie deren eingereichte Konzepte wurden gemäß §§ 3 und 14 Kita – Gesetz geprüft und liegen im Jugendamt zur Einsicht vor.

 

Zur Regelung aller erforderlichen Modalitäten der Überleitung und der Betreibung der Einrichtungen werden Verträge mit allen Trägern  (Betriebsüberlassungs- und Mietverträge) abgeschlossen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Stadt Potsdam als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt dem freien Träger, vorbehaltlich der Haushaltssatzung 2005,  auf Antrag Zuschüsse gemäß § 16 Abs. 2 des Kita- Gesetzes.

 

Anwendung findet die Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe- KITA Richtlinie- Vorlage: 02/SVV/0374 vom 06.11.2002, letzte Änderung vom 01.09.2004.

 

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Anlagen

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