Beschlussvorlage - 04/SVV/0827

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Einsetzung der Sanierungsträger Potsdam – Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH gemäß § 160 (1) BauGB als treuhänderischer Sanierungsträger für die Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Am Kanal / Stadtmauer“.

 

 

  1. Die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen wird bevollmächtigt, den Treuhändervertrag für die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung und den Oberbürgermeister zu unterschreiben.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Das Sanierungsgebiet „Am Kanal / Stadtmauer“ wurde durch Satzungsbeschluss vom 05.05.2004 förmlich festgelegt und ist mit öffentlicher Bekanntmachung als Sanierungssatzung am 28.05.2004 in Kraft getreten.

 

 

Der Einsatz eines Sanierungsträgers ist für die zügige Vorbereitung und Durchführung der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Am Kanal / Stadtmauer“ dringend erforderlich. Der Einsatz der Sanierungsträger Potsdam – Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH, wird vorgeschlagen. Die Sanierungsträger Potsdam GmbH hat die Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für die Sanierungsmaßnahme „Am Kanal / Stadtmauer“ durchgeführt und betreut bereits die innerstädtischen Sanierungsgebiete:

 

·         Holländisches Viertel

·         Zweite Barocke Stadterweiterung Nord

·         Zweite Barocke Stadterweiterung Süd

·         Potsdamer Mitte

 

Die Kernfinanzierung dieser Sanierungsmaßnahmen erfolgt einheitlich aus dem Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz.

Der Sanierungsträger Potsdam verfügt aufgrund der bisherigen Betreuung des Kanalprojektes über umfassende Kenntnisse für diese Spezialaufgabe.

 

Aufgrund der umfassenden Kontrollmöglichkeiten der Stadt über die Gesellschaft des Sanierungsträger Potsdam GmbH hat das Rechnungsprüfungsamt der Vergabe der Durchführungsaufgaben für das Sanierungsgebiet „Am Kanal / Stadtmauer“ an die Sanierungsträger Potsdam GmbH zugestimmt.

 

Mit Bescheiden des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg ist die Sanierungsträger Potsdam GmbH als Sanierungsträger gemäß § 158 BauGB für die Stadt Potsdam (Bescheid vom 29.06.19992) bestätigt worden. Eine erneute Bestätigung ist mit Inkrafttreten des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau - EAG Bau am 20. Juli 2004 nicht mehr erforderlich.

 

Das Trägerhonorar in Höhe von 37,7 T€ jährlich ist im Rahmen der Kosten – und Finanzierungsübersicht für den gesamten Durchführungszeitraum von ca. 13 Jahren eingestellt worden. Dies entspricht der landesüblichen Vergütung der treuhänderischen Sanierungsträger in Höhe von 8% der insgesamt für die Städtebauförderung bereitgestellten Mittel der durchzuführenden Maßnahmen (gem. Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 12.2.1999). Die Kosten – und Finanzierungsübersicht war bereits Gegenstand der Beschlussfassung vom 05.05.2004 zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Am Kanal / Stadtmauer“.

 

 

Die Finanzierung der Durchführungskosten erfolgt aus Mitteln der Städtebauförderung, so dass die Beauftragung des treuhänderischen Sanierungsträgers zu keinem gesonderten Finanzierungsbedarf führt.

 

Finanzielle Auswirkungen aus dem vorliegenden Beschluss für den städtischen Haushalt ergeben sich somit nicht.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung der Durchführungsaufgaben des Sanierungsträgers Potsdam erfolgt aus dem Treuhandvermögen der Sanierungsmaßnahme „Am Kanal / Stadtmauer“ im Rahmen der Kosten- und Finanzierungsübersicht.

 

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