Beschlussvorlage - 04/SVV/0889
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 101 "Paul-Neumann-Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.12.2004
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02.02.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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14.12.2004
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
- Der Bebauungsplan Nr. 101
„Paul-Neumann-Straße“ ist gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).
- Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2
entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur
Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom
07.03.2001 (DS 01/059/2), ergänzt und aktualisiert mit dem Beschluss zur Prioritätenfestlegung
vom 31.03.2004 (DS 03/SVV/0897), durchzuführen (s. Anlage 2).
Erläuterung
Begründung: Anlage
1
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:
- Anlage 1 Kurzeinführung
(2 Seiten und 1 Seite mit dem Kartenausschnitt)
- Anlage 2 Prioritätenfestlegung
(1 Seite)
Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 101 „Paul-Neumann-Straße“
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 BauGB die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 101 „Paul-Neumann-Straße“.
Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Gebiet in den folgenden Grenzen:
im Norden: nördliche
Grenze der Flurstücke 256, 336 und 337, Flur 11, Gemarkung Babelsberg und
südliche Grenze der Flurstücke 255, 263, 264, 265, 268, 270 und 273 der
Grundstücke in der Rosenstraße
im Osten: östliche Grenze der Flurstücke 260, 336 und 337, Flur 11, Gemarkung Babelsberg in Richtung der westlichen Flurstücksgrenzen der Grundstücke im Blumenweg
im Süden: nördliche
Straßenbegrenzungslinie der Paul-Neumann-Straße
im Westen: nordöstliche
Straßenbegrenzungslinie der Paul-Neumann-Straße
Der Geltungsbereich
umfasst eine Fläche von ca. 2,5 ha. Die Lage des Plangebietes ist im
beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Bestehende Situation
Das Plangebiet liegt im
Stadtteil Babelsberg. Parallel zur Paul-Neumann-Straße weist der Bestand
genossenschaftliche Geschosswohnungsbauten in Zeilenbauweise auf, die 1929 bis
1938 errichtet worden sind und unter Denkmalschutz stehen. Der Bereich
nordöstlich an die Mietergärten angrenzend wird zurzeit als Standort für 83
Garagen genutzt. Er befindet sich im Innenbereich eines von Wohnbebauung
umgebenen und von der Paul-Neumann-Straße, der Rosenstraße und dem Blumenweg
gebildeten Dreiecks. Im Nordosten des Plangebiets liegt eine Gehölzfläche, in
der sich ein Spielplatz befindet. Der wirksame Flächennutzungsplan (Stand
04.1.2001) stellt den mit Geschosswohnungsbau genutzten Bereich entlang der
Paul-Neumann-Straße als allgemeines Wohngebiet, Dichtestufe 2 (WA 2) und den
nordöstlich angrenzenden Bereich mit den Garagenstandorten und dem Spielplatz
unter Bäumen als reines Wohngebiet, Dichtestufe 2 (WR 2), dar.
Planungsanlass und
Erforderlichkeit der Planung
Anlass für die Planung
ist der Verkauf der mit Garagen genutzten Fläche stadtseitig an die POLO
Beteiligungsgesellschaft mbH, die auf dieser Fläche Wohnnutzung entwickeln
möchte. Der Kaufvertrag vom 08.11.2001 enthält ein Planungsszenario, nach dem
eine Reihenhausbebauung mit einer GRZ von 0,25 als denkbar erscheint. Zur
städtebaulichen Ordnung, zur Entwicklung der Fläche unter Berücksichtigung des
Denkmalschutzes sowie zur Klärung der Erschließung dieses rückwärtigen Bereichs
von der Paul-Neumann-Straße aus ist ein Bauleitplanverfahren erforderlich.
Planungsziele
Ziel der Planung ist die
behutsame Entwicklung dieses derzeitigen Garagenstandortes zu einem reinen
Wohngebiet mit Einzelhäusern, Ein- und Zweifamilienhäusern oder mit
Reihenhäusern, das sich an der kleinteiligen, offenen, durchgrünten baulichen
Struktur der Grundstücke insbesondere entlang des Blumenwegs orientieren und
die denkmalgeschützten Bauten an der Paul-Neumann-Straße berücksichtigen soll.
Eine öffentliche Durchwegung zum Spielplatz soll sichergestellt werden.
Gesetzliche
Voraussetzungen für den Bebauungsplan
Die gesetzlichen
Grundlagen für die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 2 BauGB liegen vor.
Der Bebauungsplan ist mit den Grundsätzen des § 1 Abs. 5 BauBG vereinbar und soll
in seinen Zielen und Zwecken aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Rechtgrundlagen
Rechtsgrundlage ist das
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997
(BGBl. I S. 2141, 1998 I, S. 137), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359).
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Aufstellungsbeschluss
zum Bebauungsplan gefasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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540,9 kB
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