Beschlussvorlage - 04/SVV/0891

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Erhaltungssatzung „Drewitzer Straße Nord“ wird gemäß § 172 BauGB beschlossen, die Begründung wird gebilligt (s. Anlage 1), und dem dazugehörigen städtebaulichen Vertrag zur Sicherung der Erhaltung baulicher Anlagen auf den Grundstücken Drewitzer Straße 3 bis 22 wird zugestimmt (s. Anlage 2).

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Erläuterung

Begründung:

 

Kurzeinführung

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

 

In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:

- Kurzeinführung (1 Seite)

- Erhaltungssatzung „Drewitzer Straße Nord“ mit dazugehöriger Begründung (Anlage 1 - 18 Seiten)

- Städtebaulicher Vertrag zur Sicherung der Erhaltung baulicher Anlagen auf den Grundstücken   Drewitzer Straße 3 bis 22 (Anlage 2 – 5 Seiten mit den 2 dazugehörigen Anlagen, diese bestehend   aus 3 Seiten und 1 Plan)

 

 

Anlass und Gegenstand der Beschlussvorlage

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 31.03.2004 den Aufstellungsbeschluss zur Erhaltungssatzung „Drewitzer Straße Nord“ gefasst.

 

Mit der Erhaltungssatzung soll ein wirksamer bauplanungsrechtlicher Schutz geschaffen werden, indem der Rückbau, die Änderung oder Nutzungsänderung einer Genehmigungspflicht nach § 172 (1) Nr.1 des Baugesetzbuches unterworfen wird. Damit können die bestehenden städtebaulichen Qualitäten dauerhaft erhalten werden und zugleich dem bestehenden Leerstand entgegengewirkt werden.

 

Im Einvernehmen mit dem Grundstückseigentümer, der im Interesse einer schnellen Sanierung der Gebäude eine zeitnahe Inkraftsetzung der Erhaltungssatzung wünscht, ist das Aufstellungsverfahren zur Erhaltungssatzung über eine intensive Abstimmung mit den betroffenen Fachbereichen der Verwaltung und dem Grundstückseigentümer erfolgt. Zur Sicherung der Verpflichtungen aus der Erhaltungssatzung ist zwischen dem Grundstückseigentümer und der Stadt Potsdam ein städtebaulicher Vertrag erarbeitet worden.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern die Stadtverordnetenversammlung der Erhaltungssatzung zustimmt und den städtebaulichen Vertrag billigt, kann der Satzungsbeschluss über die Erhaltungssatzung gefasst und dem städtebaulichen Vertrag zugestimmt werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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