Beschlussvorlage - 04/SVV/0891
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhaltungssatzung "Drewitzer Straße Nord" und Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.12.2004
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Erhaltungssatzung „Drewitzer Straße Nord“ wird gemäß § 172 BauGB beschlossen,
die Begründung wird gebilligt (s. Anlage 1), und dem dazugehörigen
städtebaulichen Vertrag zur Sicherung der Erhaltung baulicher Anlagen auf den
Grundstücken Drewitzer Straße 3 bis 22 wird zugestimmt (s. Anlage 2).
Erläuterung
Begründung:
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage
enthalten:
- Kurzeinführung (1 Seite)
- Erhaltungssatzung „Drewitzer Straße Nord“ mit
dazugehöriger Begründung (Anlage 1 - 18 Seiten)
- Städtebaulicher Vertrag zur Sicherung der Erhaltung
baulicher Anlagen auf den Grundstücken Drewitzer Straße 3 bis 22 (Anlage 2 – 5 Seiten mit den
2 dazugehörigen Anlagen, diese bestehend aus 3 Seiten und 1 Plan)
Anlass und Gegenstand der Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 31.03.2004 den Aufstellungsbeschluss zur Erhaltungssatzung „Drewitzer Straße Nord“ gefasst.
Mit der Erhaltungssatzung soll ein wirksamer
bauplanungsrechtlicher Schutz geschaffen werden, indem der Rückbau, die
Änderung oder Nutzungsänderung einer Genehmigungspflicht nach § 172 (1) Nr.1
des Baugesetzbuches unterworfen wird. Damit können die bestehenden
städtebaulichen Qualitäten dauerhaft erhalten werden und zugleich dem
bestehenden Leerstand entgegengewirkt werden.
Im Einvernehmen mit dem Grundstückseigentümer, der im
Interesse einer schnellen Sanierung der Gebäude eine zeitnahe Inkraftsetzung
der Erhaltungssatzung wünscht, ist das Aufstellungsverfahren zur
Erhaltungssatzung über eine intensive Abstimmung mit den betroffenen
Fachbereichen der Verwaltung und dem Grundstückseigentümer erfolgt. Zur
Sicherung der Verpflichtungen aus der Erhaltungssatzung ist zwischen dem
Grundstückseigentümer und der Stadt Potsdam ein städtebaulicher Vertrag
erarbeitet worden.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern die Stadtverordnetenversammlung der Erhaltungssatzung
zustimmt und den städtebaulichen Vertrag billigt, kann der Satzungsbeschluss
über die Erhaltungssatzung gefasst und dem städtebaulichen Vertrag zugestimmt
werden.