Antrag - 04/SVV/0915

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemäß § 79 Ziff. 1,2 und § 80 SGB VIII in der Stadt Potsdam ein Projekt einer sozialräumlichen Jugendhilfeplanung und -steuerung mit dem Ziel der geschäftsbereichsübergreifenden Vernetzung zu entwickeln und umzusetzen.

 

Die erste Berichterstattung soll im April 2005 im Jugendhilfeausschuss und im Mai 2005 in der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Für die Landeshauptstadt Potsdam liegt eine umfassende und dezidierte bereichs- bzw. handlungsfeldbezogene Jugendhilfeplanung vor (Teilpläne A, B, C, D), die seit 1996 durch die jährlichen Kita-Strukturbeschlüsse und Jugendförderpläne fortgeschrieben wurden.

 

Mit der Gemeindegebietsreform im Jahr 2003 ergab sich die Möglichkeit und Notwendigkeit einer neuen und abgestimmten Fortschreibung der Fachplanungen in der Stadt auf der Grundlage neu und einheitlich strukturierter Sozialräume.

Die Ergebnisse der Sozialraumentwicklung, die mit den Fachbereichen Stadtplanung, Zentrale Steuerung, Statistik, Controlling, Soziales, Schule und Sport sowie Gesundheit, Umwelt etc. erarbeitet und abgestimmt wurden, waren Gegenstand einer Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 08.Mai dieses Jahres.

Diese Sozialräume wurden in der Beigeordnetenkonferenz am 30.06.2004 zustimmend zur Kenntnis genommen und bestätigt.

 

Im Rahmen des o.g. Projektes sollen die Möglichkeiten und Grenzen einer effizienteren und budgetorientierteren Jugendhilfesteuerung in den einzelnen Sozialräumen über einen mittel- bis längerfristigen Zeitraum untersucht und umgesetzt werden.

Damit werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:

- Effektivere Nutzung der verfügbaren Ressourcen

- Weitere Erhöhung der Qualität der Hilfeleistungen

- Erzielung einer höheren Effektivität in der Verwaltung des Jugendamtes durch 

   Bündelung  von Kapazitäten

- Erhöhte  Bürgerfreundlichkeit

- Erhöhung der Effizienz und Effektivität durch aufeinander abgestimmte Hilfeleistungen.

 

Das Projekt zur Entwicklung einer sozialräumlichen Jugendhilfeplanung orientiert sich an erfolgreichen Modellen in anderen Kommunen und wird unter Einbeziehung aller Mitarbeiter des Jugendamtes von einer fachübergreifenden Steuerungsgruppe, bestehend aus Mitarbeitern der zentralen Steuerungsunterstützung und der Verwaltung des Jugendamts, Vertretern des Personalrates sowie Vertretern der freien Träger der Jugendhilfe geführt.

Die Trägerbeteiligung gemäß § 80 Ziff. 3 KJHG ist durch die Einbeziehung von Mitgliedern der Regionalarbeitskreise der jeweiligen Sozialräume gewährleistet.

 

Im Ergebnis von zwei Strategieklausuren zur sozialraumorientierten Jugendhilfeplanung wurden die Ziele und Eckpunkte einer sozialraumorientierten Jugendhilfeplanung bestimmt und es wurden vier thematische Arbeitsgruppen gebildet, die den Entwicklungsprozess inhaltlich begleiten und mit Unterstützung von weiteren Verwaltungsbereichen der Stadtverwaltung Vorschläge zur Umsetzung entwickeln.

 

Über die im Rahmen des o.g. Projektes ermittelten Erkenntnisse und die sich daraus ableitenden Schlussfolgerungen und notwendigen Entscheidungen wird regelmäßig gegenüber dem Jugendhilfeausschuss sowie der Stadtverordnetenversammlung Bericht erstattet.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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