Antrag - 04/SVV/0915
Grunddaten
- Betreff:
-
Sozialraumorientierte Jugendhilfeplanung und -steuerung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Jugendhilfeausschuss
- Einreicher*:
- Jugendhilfeausschuss
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.12.2004
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, gemäß § 79 Ziff. 1,2 und § 80 SGB VIII in
der Stadt Potsdam ein Projekt einer sozialräumlichen Jugendhilfeplanung und
-steuerung mit dem Ziel der geschäftsbereichsübergreifenden Vernetzung zu
entwickeln und umzusetzen.
Die erste Berichterstattung soll im April 2005 im Jugendhilfeausschuss und im Mai 2005 in der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.
Erläuterung
Begründung:
Für die
Landeshauptstadt Potsdam liegt eine umfassende und dezidierte bereichs- bzw.
handlungsfeldbezogene Jugendhilfeplanung vor (Teilpläne A, B, C, D), die seit
1996 durch die jährlichen Kita-Strukturbeschlüsse und Jugendförderpläne
fortgeschrieben wurden.
Mit der
Gemeindegebietsreform im Jahr 2003 ergab sich die Möglichkeit und Notwendigkeit
einer neuen und abgestimmten Fortschreibung der Fachplanungen in der Stadt auf
der Grundlage neu und einheitlich strukturierter Sozialräume.
Die
Ergebnisse der Sozialraumentwicklung, die mit den Fachbereichen Stadtplanung,
Zentrale Steuerung, Statistik, Controlling, Soziales, Schule und Sport sowie
Gesundheit, Umwelt etc. erarbeitet und abgestimmt wurden, waren Gegenstand
einer Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 08.Mai dieses Jahres.
Diese
Sozialräume wurden in der Beigeordnetenkonferenz am 30.06.2004 zustimmend zur
Kenntnis genommen und bestätigt.
Im Rahmen
des o.g. Projektes sollen die Möglichkeiten und Grenzen einer effizienteren und
budgetorientierteren Jugendhilfesteuerung in den einzelnen Sozialräumen über
einen mittel- bis längerfristigen Zeitraum untersucht und umgesetzt werden.
Damit
werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- Effektivere Nutzung der verfügbaren Ressourcen
- Weitere Erhöhung der Qualität der Hilfeleistungen
- Erzielung einer höheren Effektivität in der Verwaltung des
Jugendamtes durch
Bündelung von Kapazitäten
- Erhöhte
Bürgerfreundlichkeit
- Erhöhung der Effizienz und Effektivität durch aufeinander
abgestimmte Hilfeleistungen.
Das
Projekt zur Entwicklung einer sozialräumlichen Jugendhilfeplanung orientiert
sich an erfolgreichen Modellen in anderen Kommunen und wird unter Einbeziehung
aller Mitarbeiter des Jugendamtes von einer fachübergreifenden
Steuerungsgruppe, bestehend aus Mitarbeitern der zentralen
Steuerungsunterstützung und der Verwaltung des Jugendamts, Vertretern des
Personalrates sowie Vertretern der freien Träger der Jugendhilfe geführt.
Die
Trägerbeteiligung gemäß § 80 Ziff. 3 KJHG ist durch die Einbeziehung von
Mitgliedern der Regionalarbeitskreise der jeweiligen Sozialräume gewährleistet.
Im
Ergebnis von zwei Strategieklausuren zur sozialraumorientierten
Jugendhilfeplanung wurden die Ziele und Eckpunkte einer sozialraumorientierten
Jugendhilfeplanung bestimmt und es wurden vier thematische Arbeitsgruppen
gebildet, die den Entwicklungsprozess inhaltlich begleiten und mit
Unterstützung von weiteren Verwaltungsbereichen der Stadtverwaltung Vorschläge
zur Umsetzung entwickeln.
Über die
im Rahmen des o.g. Projektes ermittelten Erkenntnisse und die sich daraus
ableitenden Schlussfolgerungen und notwendigen Entscheidungen wird regelmäßig
gegenüber dem Jugendhilfeausschuss sowie der Stadtverordnetenversammlung
Bericht erstattet.