Beschlussvorlage - 05/SVV/0048
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 8 "Griebnitzsee" - Bekräftigung und Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.02.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
03.04.1991, für die Uferzone Griebnitzsee einen Bebauungsplan aufzustellen,
wird bekräftigt.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8
„Griebnitzsee“ wird gleichzeitig neu beschlossen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Uferzone südwestlich/südlich des Griebnitzsees in den folgenden Grenzen:
im Norden: Uferlinie Griebnitzsee
im Osten: verlängerte Stubenrauchstraße (Gemarkungsgrenze zu Berlin)
im Süden: die im Lageplan Maßstab 1:2000 näher abgegrenzten Teilflächen der
Grundstücke bzw. den Grundstücken vorgelagerte Teilflächen, die dem
Außenbereich (§ 35 BauGB) zugehören zwischen der Allee nach Glienicke und dem
an das Grundstück Karl-Marx-Straße 34 anschließendem Grundstück sowie vor dem
bebauten Bereich der Rudolf-Breitscheid-Straße 190 bis 208 (nur gerade
Hausnummern) und der Stubenrauchstraße 2 bis 28 (nur gerade Hausnummern)
liegen. Des Weiteren die Grenze des Bebauungsplanes Nr. 45 in der
Karl-Marx-Straße 1 bis 5 und 17 bis 34, der Virchowstraße 1 bis 51 (nur
ungerade Hausnummern) und der Rudolf-Breitscheid-Straße 180 bis 188 (nur gerade
Hausnummern).
im Westen: Allee nach Glienicke.
Der Geltungsbereich ist in einer Karte im Originalmaßstab
1:2000 zeichnerisch abgegrenzt und als Anlage 1 Bestandteil des
Aufstellungsbeschlusses. Die Karte liegt diesem Beschluss als Anlage 1 in
verkleinertem Maßstab bei.
Planungsziel
für den Bebauungsplan ist die Sicherung der Flächen für den Gemeinbedarf
Erholung auf öffentlichen Grün- und Wegeflächen und die Anlegung eines
gestalteten Uferparks. Die in wesentlichen Teilen frei zugänglichen Flächen im
Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes haben bereits heute übergeordnete
Bedeutung als durchgängiger Wanderweg mit durchgängig öffentlich zugänglichen
Grünflächen.
Erläuterung
Anlage 2: Begründung
Bebauungsplan
Nr. 8 „Griebnitzsee“ – Bekräftigung und Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses
Anlass für die Beschlussvorlage:
Bereits am 3. April 1991 hat die Stadtverordnetenversammlung
den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ (alte Nr.
5807/003) gefasst. Am 29. September 2004 wurde für den Bereich dieses
Bebauungsplanes eine Veränderungssperre beschlossen.
Es sind öffentlich Zweifel geäußert worden an der Aktualität
des politischen Willens, für die Uferzone Griebnitzsee einen Bebauungsplan
aufzustellen, der die Gestaltung des ehemaligen Mauerstreifens als öffentlich
nutzbares Ufer sichert. Um Klarheit zu schaffen, soll in dieser Vorlage der
Aufstellungsbeschluss vom 03.04.1991 bekräftigt und aktualisiert neu gefasst
werden.
Planungsanlass:
Mit der politischen Wende und dem Abriss der Mauer
(Grenzsicherungsanlagen) nach der Unterzeichnung des deutschen
Einigungsvertrages ergab sich 1990 die Möglichkeit, die bis dahin gesperrten
Uferbereiche am Griebnitzsee für jedermann wieder zugänglich zu machen. Dieses
wurde von den Spaziergängern und Radwandern aus Potsdam und ihren Gästen auch
sofort und reichlich genutzt.
Die sehr schöne landschaftliche Situation und die Lage als
Bindeglied zwischen den Potsdamer (Tiefer See und Jungfernsee) und Berliner
Seen (Wannsee und Stölpchensee) machen es zu einem hervorragend geeigneten
Erholungsbereich. Dieser Bereich kommt als Erholungsgebiet nicht nur für den
Babelsberger Raum in Betracht, sondern besitzt auch eine übergeordnete
Bedeutung als Wanderweg zwischen Berlin und Potsdam. Der Uferwanderweg
Griebnitzsee ermöglicht einen mehrere kilometerlangen Wanderweg durch die
Grünanlagen an Potsdamer und Berliner Gewässern und verbindet das Potsdamer
Stadtzentrum (Zentrum-Ost) mit den östlichen Siedlungsteilen von Babelsberg und
mit Berlin-Zehlendorf.
Die landschaftlich reizvolle Lage Potsdams an den
verschiedenen Gewässern kann von den Potsdamern selbst und von ihren Besuchern
nur genossen werden, wenn die Uferzonen entsprechend nutzbar sind.
Planungsziele:
Am 3. April 1991 hat die Stadtverordnetenversammlung den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ (alte Nr.
5807/003) gefasst. Mit diesem Bebauungsplan sollen die Flächen im Uferbereich
des Griebnitzsees für den Gemeinbedarf als Grünbereich gesichert werden.
Dieses Planungsziel wird bekräftigt – mit dem Bebauungsplan
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die
Uferflächen als öffentlicher Uferwanderweg und als öffentliche Grünflächen für
Fußgänger und Radfahrer zu sichern. Die Umsetzung der Planungsziele sind durch Ankauf
der notwendigen Flächen durch die Stadt Potsdam bzw. durch sonstige Gewährung
von Nutzungsrechten zu sichern.
Räumlicher
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Uferzone südwestlich/südlich des Griebnitzsees in den folgenden Grenzen:
im Norden: Uferlinie Griebnitzsee
im Osten: verlängerte Stubenrauchstraße (Gemarkungsgrenze zu Berlin)
im Süden: die im Lageplan Maßstab 1:2000 näher abgegrenzten Teilflächen der Grundstücke bzw. den Grundstücken vorgelagerte Teilflächen, die dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zugehören zwischen der Allee nach Glienicke und dem an das Grundstück Karl-Marx-Straße 34 anschließendem Grundstück sowie vor dem bebauten Bereich der Rudolf-Breitscheid-Straße 190 bis 208 (nur gerade Hausnummern) und der Stubenrauchstraße 2 bis 28 (nur gerade Hausnummern) liegen. Des Weiteren die Grenze des Bebauungsplanes Nr. 45 in der Karl-Marx-Straße 1 bis 5 und 17 bis 34, der Virchowstraße 1 bis 51 (nur ungerade Hausnummern) und der Rudolf-Breitscheid-Straße 180 bis 188 (nur gerade Hausnummern).
im Westen: Allee nach Glienicke.
Der Geltungsbereich ist in einer Karte im Originalmaßstab
1:2000 zeichnerisch abgegrenzt und als Anlage 1 Bestandteil des
Aufstellungsbeschlusses. Ein verkleinertes Exemplar der Originalkarte liegt
vorstehend bei.
Gesetzliche
Voraussetzungen für den Bebauungsplan
Der Bebauungsplan berücksichtigt die Grundsätze der
Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 5 BauGB.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Potsdam ist
dieser Bereich als öffentliche Grünfläche dargestellt. Der Bebauungsplan wird
somit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Für die
Umsetzung der Planung sind insbesondere Kosten für den Ankauf der
erforderlichen Flächen anzusetzen. Zur Höhe und Art der Kosten wird auf die
Begründung der Beschlussvorlage 04/SVV/0748 (Beschluss der StVV vom 29.09.2004)
verwiesen, wobei sich die Realisierung über mehrere Jahre erstrecken dürfte. Im
Haushaltsplanentwurf 2005 sind in der Haushaltsstelle 88000.93200 – Erwerb von
Grundstücken – allgemein 700.000 € veranschlagt.