Beschlussvorlage - 05/SVV/0048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.1991, für die Uferzone Griebnitzsee einen Bebauungsplan aufzustellen, wird bekräftigt.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ wird gleichzeitig neu beschlossen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Uferzone südwestlich/südlich des Griebnitzsees in den folgenden Grenzen:

im Norden: Uferlinie Griebnitzsee

im Osten: verlängerte Stubenrauchstraße (Gemarkungsgrenze zu Berlin)

im Süden: die im Lageplan Maßstab 1:2000 näher abgegrenzten Teilflächen der Grundstücke bzw. den Grundstücken vorgelagerte Teilflächen, die dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zugehören zwischen der Allee nach Glienicke und dem an das Grundstück Karl-Marx-Straße 34 anschließendem Grundstück sowie vor dem bebauten Bereich der Rudolf-Breitscheid-Straße 190 bis 208 (nur gerade Hausnummern) und der Stubenrauchstraße 2 bis 28 (nur gerade Hausnummern) liegen. Des Weiteren die Grenze des Bebauungsplanes Nr. 45 in der Karl-Marx-Straße 1 bis 5 und 17 bis 34, der Virchowstraße 1 bis 51 (nur ungerade Hausnummern) und der Rudolf-Breitscheid-Straße 180 bis 188 (nur gerade Hausnummern).

im Westen: Allee nach Glienicke.

Der Geltungsbereich ist in einer Karte im Originalmaßstab 1:2000 zeichnerisch abgegrenzt und als Anlage 1 Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. Die Karte liegt diesem Beschluss als Anlage 1 in verkleinertem Maßstab bei.

Planungsziel für den Bebauungsplan ist die Sicherung der Flächen für den Gemeinbedarf Erholung auf öffentlichen Grün- und Wegeflächen und die Anlegung eines gestalteten Uferparks. Die in wesentlichen Teilen frei zugänglichen Flächen im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes haben bereits heute übergeordnete Bedeutung als durchgängiger Wanderweg mit durchgängig öffentlich zugänglichen Grünflächen.

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Erläuterung

Anlage 2: Begründung

 

Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ – Bekräftigung und Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses

 

 

Anlass für die Beschlussvorlage:

 

Bereits am 3. April 1991 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ (alte Nr. 5807/003) gefasst. Am 29. September 2004 wurde für den Bereich dieses Bebauungsplanes eine Veränderungssperre beschlossen.

Es sind öffentlich Zweifel geäußert worden an der Aktualität des politischen Willens, für die Uferzone Griebnitzsee einen Bebauungsplan aufzustellen, der die Gestaltung des ehemaligen Mauerstreifens als öffentlich nutzbares Ufer sichert. Um Klarheit zu schaffen, soll in dieser Vorlage der Aufstellungsbeschluss vom 03.04.1991 bekräftigt und aktualisiert neu gefasst werden.

 

 

 

Planungsanlass:

 

Mit der politischen Wende und dem Abriss der Mauer (Grenzsicherungsanlagen) nach der Unterzeichnung des deutschen Einigungsvertrages ergab sich 1990 die Möglichkeit, die bis dahin gesperrten Uferbereiche am Griebnitzsee für jedermann wieder zugänglich zu machen. Dieses wurde von den Spaziergängern und Radwandern aus Potsdam und ihren Gästen auch sofort und reichlich genutzt.

 

Die sehr schöne landschaftliche Situation und die Lage als Bindeglied zwischen den Potsdamer (Tiefer See und Jungfernsee) und Berliner Seen (Wannsee und Stölpchensee) machen es zu einem hervorragend geeigneten Erholungsbereich. Dieser Bereich kommt als Erholungsgebiet nicht nur für den Babelsberger Raum in Betracht, sondern besitzt auch eine übergeordnete Bedeutung als Wanderweg zwischen Berlin und Potsdam. Der Uferwanderweg Griebnitzsee ermöglicht einen mehrere kilometerlangen Wanderweg durch die Grünanlagen an Potsdamer und Berliner Gewässern und verbindet das Potsdamer Stadtzentrum (Zentrum-Ost) mit den östlichen Siedlungsteilen von Babelsberg und mit Berlin-Zehlendorf.

 

Die landschaftlich reizvolle Lage Potsdams an den verschiedenen Gewässern kann von den Potsdamern selbst und von ihren Besuchern nur genossen werden, wenn die Uferzonen entsprechend nutzbar sind.

 

 

 

Planungsziele:

 

Am 3. April 1991 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ (alte Nr. 5807/003) gefasst. Mit diesem Bebauungsplan sollen die Flächen im Uferbereich des Griebnitzsees für den Gemeinbedarf als Grünbereich gesichert werden.

 

Dieses Planungsziel wird bekräftigt – mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Uferflächen als öffentlicher Uferwanderweg und als öffentliche Grünflächen für Fußgänger und Radfahrer zu sichern. Die Umsetzung der Planungsziele sind durch Ankauf der notwendigen Flächen durch die Stadt Potsdam bzw. durch sonstige Gewährung von Nutzungsrechten zu sichern.

 

 

 

 

 

 

 

Räumlicher Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Uferzone südwestlich/südlich des Griebnitzsees in den folgenden Grenzen:

 

im Norden: Uferlinie Griebnitzsee

im Osten: verlängerte Stubenrauchstraße (Gemarkungsgrenze zu Berlin)

im Süden: die im Lageplan Maßstab 1:2000 näher abgegrenzten Teilflächen der Grundstücke bzw. den Grundstücken vorgelagerte Teilflächen, die dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zugehören zwischen der Allee nach Glienicke und dem an das Grundstück Karl-Marx-Straße 34 anschließendem Grundstück sowie vor dem bebauten Bereich der Rudolf-Breitscheid-Straße 190 bis 208 (nur gerade Hausnummern) und der Stubenrauchstraße 2 bis 28 (nur gerade Hausnummern) liegen. Des Weiteren die Grenze des Bebauungsplanes Nr. 45 in der Karl-Marx-Straße 1 bis 5 und 17 bis 34, der Virchowstraße 1 bis 51 (nur ungerade Hausnummern) und der Rudolf-Breitscheid-Straße 180 bis 188 (nur gerade Hausnummern).

im Westen: Allee nach Glienicke.

 

Der Geltungsbereich ist in einer Karte im Originalmaßstab 1:2000 zeichnerisch abgegrenzt und als Anlage 1 Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. Ein verkleinertes Exemplar der Originalkarte liegt vorstehend bei.

 

 

 

Gesetzliche Voraussetzungen für den Bebauungsplan

 

Der Bebauungsplan berücksichtigt die Grundsätze der Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 5 BauGB.

 

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Potsdam ist dieser Bereich als öffentliche Grünfläche dargestellt. Der Bebauungsplan wird somit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für die Umsetzung der Planung sind insbesondere Kosten für den Ankauf der erforderlichen Flächen anzusetzen. Zur Höhe und Art der Kosten wird auf die Begründung der Beschlussvorlage 04/SVV/0748 (Beschluss der StVV vom 29.09.2004) verwiesen, wobei sich die Realisierung über mehrere Jahre erstrecken dürfte. Im Haushaltsplanentwurf 2005 sind in der Haushaltsstelle 88000.93200 – Erwerb von Grundstücken – allgemein 700.000 € veranschlagt.

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