Antrag - 04/SVV/0778
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstockung der Wochenarbeitszeit für Schulsekretärinnen an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Einreicher*:
- mehrere Mitglieder Ausschuss Bildung und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.11.2004
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01.12.2004
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02.02.2005
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02.03.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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17.11.2004
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22.12.2004
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19.01.2005
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.11.2004
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09.02.2005
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Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die bisherige Wochenarbeitszeit von 20 auf 30 Wochenarbeitsstunden der Schulsekretärinnen an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I zu erhöhen, damit die tägliche Anwesenheit während der Unterrichtszeit garantiert ist.
gez. Hella Drohla
gez. Ursula Klotz
gez. Dr. Alexander Steinicke
gez. Dr. Dieter Jeschke
gez. Harald Kümmel
gez. Steeven Bretz
gez. Sieglinde Lehmann
gez. Dr. Brigitte Lotz
gez.
Dieter Gohlke
Erläuterung
Anstoß für den Antrag sind die massiven Beschwerden der Schulleitungen, insbesondere an Grundschulen, darüber, dass die Schulsekretärinnen ihre Aufgaben aufgrund der berechneten Sollarbeitsstunden an den Schulen objektiv gar nicht erfüllen können.
Die Sollarbeitszeit der Schulsekretärinnen wurde nach den
von der KGSt im Bericht Nr. 17/1991 vorgegebenen Berechnungsbögen ohne
Berücksichtigung der örtlichen Veränderungen und Bedingungen festgelegt.
So sind in der Darstellung der Tätigkeiten einer
Schulsekretärin u.a. aufgeführt:
.. 1.2 Telefonvermittlung
1.3
Telefonische
Auskünfte, Weitergabe von Nachrichten
. . .
1.4
Besucherverkehr abwickeln“
Die Abwicklung des Besucherverkehrs kann nur an bestimmten
Tagen der Woche erfolgen, so dass schnelle und wichtige Informationen die
Schulleitungen erst später oder gar nicht erreichen. Dieser Sachstand muss im
Interesse der Fürsorge für die Schüler unbedingt verändert werden.
.. 5.6
Unfallmeldungen,
Seuchenmeldungen,
Diebstahlmeldungen,
Sachbeschädigungen,
Krankmeldungen der Schüler bearbeiten
5.10
Erste
Hilfe leisten“
Die Aufgaben sind bei zwei oder drei Tagen Anwesenheit an
der Schule nicht zu bewältigen. So können telefonische Krankmeldungen von
Schülern durch Eltern nicht immer entgegengenommen werden. Lehrkräfte und Schulleitungen
sind bei plötzlichen Erkrankungen oder Verunfallungen der Schüler nach Gesetz
nicht mehr handlungsfähig, weil, eine größere Schülergruppe ohne Aufsicht
bleibt, wenn der Erkrankte betreut wird. Es ist auch nicht erlaubt, einen
Schüler aus der Sekundarstufe I ohne Absprache mit den Eltern nach Hause zu schicken.