Anfrage - 05/SVV/0093
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Potsdamer Straße 49 a-c in Potsdam-Bornim
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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02.03.2005
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06.04.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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08.03.2005
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Erläuterung
Begründung:
Die ständige Erschließung bzw. Erreichbarkeit der Anlieger
der unbefestigten Stichstraße Potsdamer Straße 49 a-c in Potsdam-Bornim ist,
bedingt durch den schlechten Zustand, nicht gewährleistet.
Um weitere Schäden an der Verkehrsanlage und an den Gebäuden
durch anfallendes Oberflächenwasser, das aufgrund der fehlenden
Entwässerungseinrichtung nicht abfließen kann, zu vermeiden, besteht dringender
Ausbaubedarf.
Die bisher jährlich durchgeführten Maßnahmen zur
Gefahrenabwehr und Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht sind aus
finanzieller Sicht nicht mehr vetretbar, so dass ein grundhafter Ausbau
unabdingbar ist.
Mit der Ausbauabsicht des Fachbereiches Grün- und
Verkehrsflächen wird auch dem Wunsch einiger Anlieger entsprochen, eine
dauerhafte Erschließung sicherzustellen.
Die Planung sieht eine bitumöse Befestigung in einer
Fahrbahnbreite von 3,5 m vor.
Der finanzielle Aufwand beträgt nach Auswertung der bereits
erfolgten Ausschreibung einschließlich Planung ca. 51,4 T€.
Auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes des Landes
Brandenburg (KAG) und der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Potsdam wird
diese Stichstraße als Anliegerstraße eingestuft und Beiträge für die
Straßenbaumaßnahme in Höhe von 75 % von den Anliegern erhoben.
Zur Bürgerbeteiligung wurde im Juni 2004 eine
Anliegerversammlung mit den 5 Anliegern durchgeführt und im weiteren Verfahren
die Planung vorgestellt. Auf dieser Grundlage wurde im August 2004 eine
beschränkte Ausschreibung der Baumaßnahme durchgeführt. Das Ergebnis dieser
Submission lag ca. 10,- T€ über den bei der Anliegerversammlung veranschlagten
Kosten.
Daraufhin wurde eine zweite Anliegerversammlung
durchgeführt, in der die geänderten finanziellen Randbedingungen vorgestellt
wurden. Die Mehrheit der Anlieger hat sich in diesem Termin für einen Ausbau
der Straße ausgesprochen, wobei sich ein Flurstück im Eigentum der Stadt
Potsdam befindet. Zwei Anlieger, deren Flurstücke flächenmäßig wesentlich
größer und Eckgrundstücke sind und demzufolge höhere Straßenausbaubeiträge zu
leisten haben, sprachen sich gegen die Baumaßnahme aus.
Die geplante Baumaßnahme wurde im Amtsblatt 17/2004 mit Auslegungsfrist bis zum
25.10.2004 veröffentlicht. Es beteiligte sich ein Anlieger, der sich für die
Baumaßnahme aussprach.
Sollte die Maßnahme aus unterschiedlichen Gründen nicht
umgesetzt werden, ist mit erheblichen finanziellen Nachteilen für die Stadt
Potsdam zu rechnen.
Besonders in der Frost-/Tauperiode ist die Benutzbarkeit für
Ver- und Entsorgungsfahrzeuge stark eingeschränkt. Die regelmäßig erfolgten
Aufschüttungen der Fahrbahn zur Gewährleistung der Befahrbarkeit verschärften
die Situation, da mittlerweile die Fahrbahn höher liegt als die angrenzenden
Grundstücke. Da keine Entwässerungseinrichtungen vorhanden sind, fließt das
anfallende Niederschlagswasser auf die Grundstücke und führt zum Teil zu
Schäden an den Wohngebäuden. Mit der Zunahme von Starkregenereignissen wird
sich diese Situation noch verschärfen und das Risiko des möglichen Verlustes
des Versicherungsschutzes durch den Kommunalen Schadenausgleich erhöhen.
Gemäß § 10 der Beitragssatzung für Straßenbaumaßnahmen ist
demzufolge die Entscheidung zur Realisierung der Maßnahme der
Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die voraussichtlichen Ausbaukosten betragen auf der
Grundlage einer beschränkten Ausschreibung einschl. Planung ca. 51,4 T€. Die
Planungskosten in Höhe von 6.096,21 € wurden in 2004 aus der HHSt 63000 65501
finanziert. Die Restfinanzierung wird über eine Bestellung in der HHSt 66000
96009 gesichert.
Die Straße wird nach KAG als Anliegerstraße in
kostensparender Bauweise entsprechend der vorhandenen Verkehrsbelastung
ausgebaut.
Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Potsdam werden
75 % der Kosten auf die Anlieger umgelegt.
Durch die
Realisierung der Baumaßnahme reduziert sich der derzeitige jährliche
Unterhaltungsauf-aufwand von
1.450,- €/Jahr auf ca. 600,- €/Jahr.