Beschlussvorlage - 05/SVV/0128
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 98" Mitteldamm - Nord"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Vorberatung
|
|
|
02.03.2005
| |||
|
06.04.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
08.03.2005
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Das Abwägungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr.98 „Mitteldamm - Nord“ wird gebilligt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 98 „Mitteldamm - Nord“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
ausgelegt.
Erläuterung
Begründung:
Der
Bebauungsplan Nr. 98 “Mitteldamm - Nord” umfasst eine Fläche von ca. 10,6 ha,
die innerhalb des Entwicklungsbereiches Babelsberg (Entwicklungssatzung veröffentlicht
im Amtsblatt vom 19.04.1996) liegen.
Der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde durch die
Stadtverordnetenversammlung am 22.01.2003 gefasst. Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung wurde im November / Dezember 2003, die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange im November 2003 durchgeführt.
Ziel der
Planung ist es, gewerbliche und Mischbauflächen zu entwickeln und zu sichern.
Die ungegliederte städtebauliche Situation soll insbesondere entlang der
umgebenden Straßen geordnet werden.
Durch die
vorgebrachten Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden teilweise Änderungen in den
Plan eingearbeitet, die Begründung überarbeitet und um Informationen ergänzt.
Die Festsetzungen
zum Immissionsschutz wurden auf Grund einer schalltechnischen Untersuchung vom
Dezember 2003 erweitert. Die Pflanzfestsetzungen wurden überarbeitet.
Da das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des
Aufstellungsbeschlusses vom 22.01.2003 durchgeführt wird, musste gemäß § 25 (2)
Ziffer 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung betrachtet werden, ob
eine UVP-Vorprüfungspflicht besteht. Diese Pflicht besteht gemäß UVP-Gesetz
nicht.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzungen nicht. Mittelbare Kosten können dann entstehen, wenn die Stadtverwaltung die durch den Bebauungsplan geschaffenen Baurechte ausnutzt und Mittel zur Verwirklichung von Projekten in den Haushalt der Stadt Potsdam einstellt.
Die Finanzierung des Bebauungsplans erfolgt durch den
treuhänderischen Entwicklungsträger aus dem Treuhandvermögen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
626 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
139 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
25,5 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
665 kB
|
![Loading...](./wicket/resource/org.apache.wicket.ajax.AbstractDefaultAjaxBehavior/indicator-ver-03CE3DCC84AF110E9DA8699A841E5200.gif)