Beschlussvorlage - 05/SVV/0128

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Das Abwägungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr.98 „Mitteldamm - Nord“ wird gebilligt.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 98 „Mitteldamm - Nord“  wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Bebauungsplan Nr. 98 “Mitteldamm - Nord” umfasst eine Fläche von ca. 10,6 ha, die innerhalb des Entwicklungsbereiches Babelsberg (Entwicklungssatzung veröffentlicht im Amtsblatt vom 19.04.1996) liegen.

 

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 22.01.2003 gefasst. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde im November / Dezember 2003, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im November 2003 durchgeführt.

 

Ziel der Planung ist es, gewerbliche und Mischbauflächen zu entwickeln und zu sichern. Die ungegliederte städtebauliche Situation soll insbesondere entlang der umgebenden Straßen geordnet werden.

 

Durch die vorgebrachten Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden teilweise Änderungen in den Plan eingearbeitet, die Begründung überarbeitet und um Informationen ergänzt.

 

Die Festsetzungen zum Immissionsschutz wurden auf Grund einer schalltechnischen Untersuchung vom Dezember 2003 erweitert. Die Pflanzfestsetzungen wurden überarbeitet.

 

Da das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses vom 22.01.2003 durchgeführt wird, musste gemäß § 25 (2) Ziffer 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung betrachtet werden, ob eine UVP-Vorprüfungspflicht besteht. Diese Pflicht besteht gemäß UVP-Gesetz nicht.

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzungen nicht. Mittelbare Kosten können dann entstehen, wenn die Stadtverwaltung die durch den Bebauungsplan geschaffenen Baurechte ausnutzt und Mittel zur Verwirklichung von Projekten in den Haushalt der Stadt Potsdam einstellt.

 

Die Finanzierung des Bebauungsplans erfolgt durch den treuhänderischen Entwicklungsträger aus dem Treuhandvermögen.

 

 

 

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Anlagen

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