Beschlussvorlage - 05/SVV/0132
Grunddaten
- Betreff:
-
Leitfaden für die Erhaltungssatzung Berliner Vorstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.03.2005
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06.04.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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08.03.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Leitfaden für die Erhaltungssatzung Berliner Vorstadt (Anlage 2) wird zur
Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, ihn zur Handhabung der von
der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.1992 beschlossenen und mit
Veröffentlichung im Amtsblatt Nr.07/1992 am 07.Juli 1992 in Kraft gesetzten
Erhaltungssatzung Berliner Vorstadt anzuwenden.
Erläuterung
Begründung
Anlage 1
Kurzbeschreibung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der
Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind
folgende Anlagen enthalten.
Anlage 1: Kurzeinführung (1
Seite)
Anlage 2: Leitfaden für die Erhaltungssatzung Berliner Vorstadt (55 Seiten incl. 1 Karte)
(Stand Oktober 2004)
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Die bereits am 04.03.1992 beschlossene Erhaltungssatzung für den Bereich der Berliner Vorstadt weist in der Anwendungspraxis Schwierigkeiten auf. Während für andere Erhaltungsgebiete Leitfäden zur Anwendung der Erhaltungssatzung erarbeitet wurden, lag eine solche Arbeitshilfe für die Berliner Vorstadt bisher nicht vor. Der vorliegende Leitfaden stellt die in Bezug auf die besondere städtebauliche Qualität der Berliner Vorstadt Erhaltungsprüfkriterien auf, die die Ausübung des mit der erhaltungsrechtlichen Prüfung verbundenen Ermessens versachlichen sowie vergleichbare Entscheidungsgrundlage schaffen.
Der Leitfaden ist als verwaltungsinterne Arbeitshilfe
gedacht und soll bei der Entscheidungsfindung in Anwendung der
Erhaltungssatzung in jeder konkreten Einzelfallprüfung für die
erhaltungsrelevanten Vorhaben sachgerecht verwendet werden.
Abstimmungsprozess
Der Leitfaden ist mit allen zuständigen Fachbereichen der
Stadtverwaltung abgestimmt.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern die Stadtverordneten dem Leitfaden zur Erhaltungssatzung für die Berliner Vorstadt zustimmen, kann der Beschluss zur Anwendung des Leitfadens gefasst werden. Der Beschluss dient zugleich zur Erfüllung von Nebenbestimmungen aus dem Zuwendungsbescheid für die zur Erarbeitung ausgereichten Fördermittel des Landes Brandenburg.