Beschlussvorlage - 05/SVV/0132

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Leitfaden für die Erhaltungssatzung Berliner Vorstadt (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, ihn zur Handhabung der von der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.1992 beschlossenen und mit Veröffentlichung im Amtsblatt Nr.07/1992 am 07.Juli 1992 in Kraft gesetzten Erhaltungssatzung Berliner Vorstadt anzuwenden.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung                                                                                                            Anlage 1

 

 

Kurzbeschreibung

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten.

 

Anlage 1: Kurzeinführung        (1 Seite)

Anlage 2: Leitfaden für die Erhaltungssatzung Berliner Vorstadt     (55 Seiten incl. 1 Karte)

                 (Stand Oktober 2004)

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

Die bereits am 04.03.1992 beschlossene Erhaltungssatzung für den Bereich der Berliner Vorstadt  weist in der Anwendungspraxis Schwierigkeiten auf. Während für andere Erhaltungsgebiete Leitfäden zur Anwendung der Erhaltungssatzung erarbeitet wurden, lag eine solche Arbeitshilfe für die Berliner Vorstadt bisher nicht vor. Der vorliegende Leitfaden stellt die in Bezug auf die besondere städtebauliche Qualität der Berliner Vorstadt Erhaltungsprüfkriterien auf, die die Ausübung des mit der erhaltungsrechtlichen Prüfung verbundenen Ermessens versachlichen sowie vergleichbare Entscheidungsgrundlage schaffen.

 

Der Leitfaden ist als verwaltungsinterne Arbeitshilfe gedacht und soll bei der Entscheidungsfindung in Anwendung der Erhaltungssatzung in jeder konkreten Einzelfallprüfung für die erhaltungsrelevanten Vorhaben sachgerecht verwendet  werden.

 

Abstimmungsprozess

Der Leitfaden ist mit allen zuständigen Fachbereichen der Stadtverwaltung abgestimmt.

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern die Stadtverordneten dem Leitfaden zur Erhaltungssatzung für die Berliner Vorstadt zustimmen, kann der Beschluss zur Anwendung des Leitfadens gefasst werden. Der Beschluss dient zugleich zur Erfüllung von Nebenbestimmungen aus dem Zuwendungsbescheid für die zur Erarbeitung ausgereichten Fördermittel des Landes Brandenburg.

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Loading...