Anfrage - 05/SVV/0093

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ausbau der Stichstraße Potsdamer Straße 49 a-c in Potsdam-Bornim als KAG-pflichtige Maßnahme

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Die ständige Erschließung bzw. Erreichbarkeit der Anlieger der unbefestigten Stichstraße Potsdamer Straße 49 a-c in Potsdam-Bornim ist, bedingt durch den schlechten Zustand, nicht gewährleistet.

Um weitere Schäden an der Verkehrsanlage und an den Gebäuden durch anfallendes Oberflächenwasser, das aufgrund der fehlenden Entwässerungseinrichtung nicht abfließen kann, zu vermeiden, besteht dringender Ausbaubedarf.

 

Die bisher jährlich durchgeführten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht sind aus finanzieller Sicht nicht mehr vetretbar, so dass ein grundhafter Ausbau unabdingbar ist.

 

Mit der Ausbauabsicht des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen wird auch dem Wunsch einiger Anlieger entsprochen, eine dauerhafte Erschließung sicherzustellen.

 

Die Planung sieht eine bitumöse Befestigung in einer Fahrbahnbreite von 3,5 m vor.

 

Der finanzielle Aufwand beträgt nach Auswertung der bereits erfolgten Ausschreibung einschließlich Planung ca. 51,4 T€.

Auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg (KAG) und der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Potsdam wird diese Stichstraße als Anliegerstraße eingestuft und Beiträge für die Straßenbaumaßnahme in Höhe von 75 % von den Anliegern erhoben.

 

Zur Bürgerbeteiligung wurde im Juni 2004 eine Anliegerversammlung mit den 5 Anliegern durchgeführt und im weiteren Verfahren die Planung vorgestellt. Auf dieser Grundlage wurde im August 2004 eine beschränkte Ausschreibung der Baumaßnahme durchgeführt. Das Ergebnis dieser Submission lag ca. 10,- T€ über den bei der Anliegerversammlung veranschlagten Kosten.

Daraufhin wurde eine zweite Anliegerversammlung durchgeführt, in der die geänderten finanziellen Randbedingungen vorgestellt wurden. Die Mehrheit der Anlieger hat sich in diesem Termin für einen Ausbau der Straße ausgesprochen, wobei sich ein Flurstück im Eigentum der Stadt Potsdam befindet. Zwei Anlieger, deren Flurstücke flächenmäßig wesentlich größer und Eckgrundstücke sind und demzufolge höhere Straßenausbaubeiträge zu leisten haben, sprachen sich gegen die Baumaßnahme aus.

Die geplante Baumaßnahme wurde im Amtsblatt  17/2004 mit Auslegungsfrist bis zum 25.10.2004 veröffentlicht. Es beteiligte sich ein Anlieger, der sich für die Baumaßnahme aussprach.

 

Sollte die Maßnahme aus unterschiedlichen Gründen nicht umgesetzt werden, ist mit erheblichen finanziellen Nachteilen für die Stadt Potsdam zu rechnen.

Besonders in der Frost-/Tauperiode ist die Benutzbarkeit für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge stark eingeschränkt. Die regelmäßig erfolgten Aufschüttungen der Fahrbahn zur Gewährleistung der Befahrbarkeit verschärften die Situation, da mittlerweile die Fahrbahn höher liegt als die angrenzenden Grundstücke. Da keine Entwässerungseinrichtungen vorhanden sind, fließt das anfallende Niederschlagswasser auf die Grundstücke und führt zum Teil zu Schäden an den Wohngebäuden. Mit der Zunahme von Starkregenereignissen wird sich diese Situation noch verschärfen und das Risiko des möglichen Verlustes des Versicherungsschutzes durch den Kommunalen Schadenausgleich erhöhen.

 

Gemäß § 10 der Beitragssatzung für Straßenbaumaßnahmen ist demzufolge die Entscheidung zur Realisierung der Maßnahme der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die voraussichtlichen Ausbaukosten betragen auf der Grundlage einer beschränkten Ausschreibung einschl. Planung ca. 51,4 T€. Die Planungskosten in Höhe von 6.096,21 € wurden in 2004 aus der HHSt 63000 65501 finanziert. Die Restfinanzierung wird über eine Bestellung in der HHSt 66000 96009 gesichert.

Die Straße wird nach KAG als Anliegerstraße in kostensparender Bauweise entsprechend der vorhandenen Verkehrsbelastung ausgebaut.

Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Potsdam werden 75 % der Kosten auf die Anlieger umgelegt.

 

Durch die Realisierung der Baumaßnahme reduziert sich der derzeitige jährliche Unterhaltungsauf-aufwand  von 1.450,- €/Jahr auf ca. 600,- €/Jahr.

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