Beschlussvorlage - 05/SVV/0164

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ausbau der Straße Baumschulenweg im Ortsteil Eiche als KAG-pflichtige Maßnahme.

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Erläuterung

Begründung:

 

Der FB Grün- und Verkehrsflächen hatte den Ausbau des Baumschulenweges im Abschnitt Kaiser-Friedrich-Straße bis Kahlenbergstraße auf langjährigen Bürgerwunsch in die mittelfristige Finanzplanung 2004 und folgende eingestellt.

Der übrige Straßenabschnitt bis zur Roßkastanienstraße ist ausgebaut.

Das Ausbauerfordernis des Baumschulenweges begründet sich im vorhandenen schlechten Straßenzustand. Die fehlende Straßenentwässerung führt zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen und Sachbeschädigungen an eigenen Anlagen und Gebäuden von diversen Anliegern. Es gibt keine Alternative zum grundhaften Straßenausbau, um Verbesserungen der Anliegererschließung zu erreichen, für sichere Verkehrswege zu sorgen und wirtschaftliche Nachteile für die Stadt durch vermehrten Havarieeinsatz zu vermeiden.

Bei jedem Starkregen werden durch vorhandene Längsgefälle des unbefestigten Weges erhebliche Sandmengen auf die Kaiser-Friedrich-Straße gespült.

Mit hohem Personaleinsatz sind diese Sandmengen wieder in die ausgespülten Rinnen und Löcher zur Herstellung der Befahrbarkeit einzubringen.

Teile der Sandmengen verstopfen auch die Straßeneinläufe und Anschlussleitungen der Regenwasserkanalisation in der Kaiser-Friedrich-Straße und sind zusätzlich durch die EWP zu reinigen.

Es ist vorgesehen den Baumschulenweg als eine Mischverkehrsfläche mit einer Breite von 5,50 m Breite und einer geschlossenen Entwässerung (Regenleitung)  auszubauen. Als verkehrsberuhigende Maßnahmen werden Fahrbahneinengungen und Aufpflasterungen angeordnet. Gemäß der Verkehrsbedeutung ist die Straße als Anliegerstraße eingestuft.

Mit Beginn der Straßenbaumaßnahme werden durch die EWP koordiniert eine Trinkwasserleitung im gesamten Bauabschnitt mitverlegt.

Das Vorhaben erfordert nach Kommunalabgabengesetz (KAG) und Straßenausbaubeitragssatzung  eine 75 %ige Kostenbeteiligung der umlagefähigen Kosten durch die Anlieger.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung endete mit der Planauslegung im Amtsblatt der Stadt Potsdam vom 23.09.04 und der Versendung gleichlautender  Bürgerbriefe. Im Ergebnis konnte kein positives Votum der Mehrheit der Anlieger zum Straßenausbau erreicht werden. Der wesentliche und mehrfach genannte Ablehnungsgrund ist die Einstufung der Anliegerstraße und der damit verbundenen Anliegerbeteiligung.

Der Ortsbeitrat Eiche hat sich in mehreren Beratungen mit dem Ausbau dieser Straße beschäftigt und auch eine entsprechende Anliegerversammlung durchgeführt. Im Ergebnis dieser Öffentlichkeitsarbeit hat er am 25.11.2004 ein positives Votum mit 6 Ja Stimmen und einer Stimmenthaltung abgegeben.

Die Verwaltung hält nach Abwägung und pflichtgemäßen Ermessen an den Feststellungen zur Straßenkategorie fest. Die Möglichkeit zur Einlegung von entsprechenden Rechtsmitteln durch die Anlieger ist im weiteren Verfahren gesichert.

Sollte die Maßnahme aus den verschiedensten Gründen nicht zur Ausführung gelangen, ist mit erheblichen finanziellen Nachteilen für die Stadt Potsdam zu rechnen. Die größten Probleme  sind die unkontrollierten Regenwasserableitungen aus den Gefällelagen, mit Totalversandungen der Abflussleitungen in der Kaiser-Friedrich-Straße und damit entstehenden Verschmutzungen an Häuserfronten. Des Weiteren entstehen durch das Ausspülen der unbefestigten Verkehrsflächen starke Unebenheiten, die nicht sofort beseitigt werden können und Gefahrenstellen sind. Mit der Zunahme von Starkregenereignissen wird sich die Situation verschärfen und das Risiko des möglichen Verlustes des Versicherungsschutzes durch den Kommunalen Schadensausgleich erhöhen.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Ausbaukosten einschließlich Planung betragen nach Submissionsergebnis

                                                                               284,- T€

Dieser Betrag ist nach Straßenbaubeitragssatzung zu 75 % auf die Anlieger umzulegen.

Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen.

- anteilige Planungsleistungen 2003

  HHST  63000 65501                                   24,- T€                       finanziert 

     

- Übertragung Haushaltsrest 2004/05

  HHST  63000 96045                                  160,- T€

 

- PE 2005 vorbehaltlich

  Genehmigung des Haushaltsplanes          100,- T€

  HHST  63000 96045                                 ________

                          284,- T€

 

Die Umlage erfolgt nach Abschluss der Gesamtmaßnahme voraussichtlich in 2006.

 

Durch die Realisierung der Baumaßnahme wird sich der jährliche Unterhaltungsaufwand von derzeitig 3,8 T€ / Jahr auf 1,0 T€ / Jahr reduzieren.

Zusätzlich werden die Sonderaufwendungen der EWP für zusätzliche Leitungsreinigungen durch Schwemm-

sande und Starkregen in der Kaiser-Friedrich-Straße entfallen.

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