Beschlussvorlage - 05/SVV/0164
Grunddaten
- Betreff:
-
OT Eiche Ausbau Baumschulenweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.04.2005
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04.05.2005
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01.06.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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12.04.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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24.05.2005
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Erläuterung
Begründung:
Der FB Grün- und Verkehrsflächen hatte den Ausbau des
Baumschulenweges im Abschnitt Kaiser-Friedrich-Straße bis Kahlenbergstraße auf
langjährigen Bürgerwunsch in die mittelfristige Finanzplanung 2004 und folgende
eingestellt.
Der übrige Straßenabschnitt bis zur Roßkastanienstraße ist
ausgebaut.
Das Ausbauerfordernis des Baumschulenweges begründet sich im
vorhandenen schlechten Straßenzustand. Die fehlende Straßenentwässerung führt
zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen und Sachbeschädigungen an eigenen
Anlagen und Gebäuden von diversen Anliegern. Es gibt keine Alternative zum
grundhaften Straßenausbau, um Verbesserungen der Anliegererschließung zu erreichen,
für sichere Verkehrswege zu sorgen und wirtschaftliche Nachteile für die Stadt
durch vermehrten Havarieeinsatz zu vermeiden.
Bei jedem Starkregen werden durch vorhandene Längsgefälle
des unbefestigten Weges erhebliche Sandmengen auf die Kaiser-Friedrich-Straße
gespült.
Mit hohem Personaleinsatz sind diese Sandmengen wieder in
die ausgespülten Rinnen und Löcher zur Herstellung der Befahrbarkeit
einzubringen.
Teile der Sandmengen verstopfen auch die Straßeneinläufe und
Anschlussleitungen der Regenwasserkanalisation in der Kaiser-Friedrich-Straße
und sind zusätzlich durch die EWP zu reinigen.
Es ist vorgesehen den Baumschulenweg als eine
Mischverkehrsfläche mit einer Breite von 5,50 m Breite und einer geschlossenen
Entwässerung (Regenleitung)
auszubauen. Als verkehrsberuhigende Maßnahmen werden Fahrbahneinengungen
und Aufpflasterungen angeordnet. Gemäß der Verkehrsbedeutung ist die Straße als
Anliegerstraße eingestuft.
Mit Beginn der Straßenbaumaßnahme werden durch die EWP
koordiniert eine Trinkwasserleitung im gesamten Bauabschnitt mitverlegt.
Das Vorhaben erfordert nach Kommunalabgabengesetz (KAG) und
Straßenausbaubeitragssatzung eine
75 %ige Kostenbeteiligung der umlagefähigen Kosten durch die Anlieger.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung endete mit der
Planauslegung im Amtsblatt der Stadt Potsdam vom 23.09.04 und der Versendung
gleichlautender Bürgerbriefe. Im
Ergebnis konnte kein positives Votum der Mehrheit der Anlieger zum
Straßenausbau erreicht werden. Der wesentliche und mehrfach genannte Ablehnungsgrund
ist die Einstufung der Anliegerstraße und der damit verbundenen
Anliegerbeteiligung.
Der Ortsbeitrat Eiche hat sich in mehreren Beratungen mit
dem Ausbau dieser Straße beschäftigt und auch eine entsprechende
Anliegerversammlung durchgeführt. Im Ergebnis dieser Öffentlichkeitsarbeit hat
er am 25.11.2004 ein positives Votum mit 6 Ja Stimmen und einer Stimmenthaltung
abgegeben.
Die Verwaltung hält nach Abwägung und pflichtgemäßen
Ermessen an den Feststellungen zur Straßenkategorie fest. Die Möglichkeit zur
Einlegung von entsprechenden Rechtsmitteln durch die Anlieger ist im weiteren
Verfahren gesichert.
Sollte die Maßnahme aus den verschiedensten Gründen nicht
zur Ausführung gelangen, ist mit erheblichen finanziellen Nachteilen für die
Stadt Potsdam zu rechnen. Die größten Probleme sind die unkontrollierten Regenwasserableitungen aus den
Gefällelagen, mit Totalversandungen der Abflussleitungen in der
Kaiser-Friedrich-Straße und damit entstehenden Verschmutzungen an
Häuserfronten. Des Weiteren entstehen durch das Ausspülen der unbefestigten
Verkehrsflächen starke Unebenheiten, die nicht sofort beseitigt werden können
und Gefahrenstellen sind. Mit der Zunahme von Starkregenereignissen wird sich
die Situation verschärfen und das Risiko des möglichen Verlustes des
Versicherungsschutzes durch den Kommunalen Schadensausgleich erhöhen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Ausbaukosten einschließlich Planung betragen nach
Submissionsergebnis
284,-
T€
Dieser Betrag ist nach Straßenbaubeitragssatzung zu 75 % auf
die Anlieger umzulegen.
Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen.
- anteilige Planungsleistungen 2003
HHST 63000 65501
24,- T€ finanziert
-
Übertragung Haushaltsrest 2004/05
HHST 63000 96045
160,- T€
- PE 2005
vorbehaltlich
Genehmigung des Haushaltsplanes 100,- T€
HHST 63000 96045
________
284,- T€
Die Umlage erfolgt nach Abschluss der Gesamtmaßnahme
voraussichtlich in 2006.
Durch die Realisierung der Baumaßnahme wird sich der
jährliche Unterhaltungsaufwand von derzeitig 3,8 T€ / Jahr auf 1,0 T€ / Jahr
reduzieren.
Zusätzlich werden die Sonderaufwendungen der EWP für
zusätzliche Leitungsreinigungen durch Schwemm-
sande und
Starkregen in der Kaiser-Friedrich-Straße entfallen.