Antrag - 05/SVV/0295
Grunddaten
- Betreff:
-
Eingliederungsvereinbarungen mit Jugendlichen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion PDS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.05.2005
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt,
das durch die Bundesregierung vorgegebene vorrangige Ziel, mit jedem
Jugendlichen unter 25 Jahren unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen
zum Alg II eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, bis Juni 2005 für die
Landeshauptstadt Potsdam umzusetzen.
Entsprechende
Kooperationsvereinbarungen sind mit Arbeitgebern auf der Grundlage der
gemeinsamen Erklärung über Eingliederungsmaßnahmen und öffentlich geförderte
Beschäftigung für Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen im Land Brandenburg vom
18. Februar 2005 abzuschließen.
Der
Stadtverordnetenversammlung ist über den Stand der Umsetzung in Form einer
Mitteilungsvorlage im Juni zu berichten.
Erläuterung
Begründung:
Mit Verabschiedung
des Gesetzes zur Grundsicherung für Arbeitssuchende hat die Bundesregierung als
vorrangiges Ziel den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung jedes
arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren angegeben. So soll unter anderem der
Abwanderung junger Menschen in den Regionen entgegengewirkt werden. In
Beantwortung der Anfrage mit der DS 05/SVV/0249 wurde mitgeteilt, dass die PAGA
bisher mit nur 12 % aller arbeitslosen Jugendlichen eine Eingliederungsvereinbarung
abgeschlossen hat. Dies entspricht nicht den Zielen der Bundesregierung.
Die PAGA muss ihre
Schwerpunkte in den nächsten Wochen auf dieses Aufgabengebiet verlagern, wie
auch in der Pressemitteilung der Ministerin Dagmar Ziegler vom 14. April 2005
gefordert. Darin heißt es u. a.:
„Das SGB II (Hartz
IV) fordert, dass alle Jugendlichen unverzüglich nach Antragstellung in
eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln sind.
Hier wird in den kommenden Monaten der Schwerpunkt der Arbeit bei den Trägern
der Grundsicherung für Arbeitssuchende liegen. "Für Jugendliche muss dabei
die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung im Vordergrund stehen", betonte
Ziegler.
Nachdrücklich
verlangte die Ministerin auch, die vorrangige Vermittlung von Jugendlichen und
den unter 25-Jährigen im Blick zu behalten und mit allen rasch
Eingliederungsvereinbarungen abzuschließen; dies beträfe im Rechtskreis des SGB
II in Brandenburg rund 14.300 junge Menschen. "Das ehrgeizige Ziel, dies
bis Ende März zu bewerkstelligen, wurde deutschlandweit nicht erreicht. Hier
muss das Fallmanagement mit gut geschulten Fallmanagern schneller auf die Beine
kommen und an Fahrt gewinnen. Es müssen auch neue Kooperationen vor Ort
verabredet werden, damit Jugendlichen unverzüglich eine Arbeit, eine Ausbildung
angeboten oder Unterstützungsangebote unterbreitet werden können, die in Arbeit
münden", sagte Ziegler.