Antrag - 05/SVV/0295

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird  beauftragt, das durch die Bundesregierung vorgegebene vorrangige Ziel, mit jedem Jugendlichen unter 25 Jahren unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen zum Alg II eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, bis Juni 2005 für die Landeshauptstadt Potsdam umzusetzen.

 

Entsprechende Kooperationsvereinbarungen sind mit Arbeitgebern auf der Grundlage der gemeinsamen Erklärung über Eingliederungsmaßnahmen und öffentlich geförderte Beschäftigung für Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen im Land Brandenburg vom 18. Februar 2005  abzuschließen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist über den Stand der Umsetzung in Form einer Mitteilungsvorlage im Juni zu berichten.

 

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Erläuterung

Begründung:

Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Grundsicherung für Arbeitssuchende hat die Bundesregierung als vorrangiges Ziel den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung jedes arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren angegeben. So soll unter anderem der Abwanderung junger Menschen in den Regionen entgegengewirkt werden. In Beantwortung der Anfrage mit der DS 05/SVV/0249 wurde mitgeteilt, dass die PAGA bisher mit nur 12 % aller arbeitslosen Jugendlichen eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen hat. Dies entspricht nicht den Zielen der Bundesregierung.

Die PAGA muss ihre Schwerpunkte in den nächsten Wochen auf dieses Aufgabengebiet verlagern, wie auch in der Pressemitteilung der Ministerin Dagmar Ziegler vom 14. April 2005 gefordert. Darin heißt es u. a.:

„Das SGB II (Hartz IV) fordert, dass alle Jugendlichen unverzüglich nach Antragstellung in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln sind. Hier wird in den kommenden Monaten der Schwerpunkt der Arbeit bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende liegen. "Für Jugendliche muss dabei die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung im Vordergrund stehen", betonte Ziegler.

 

Nachdrücklich verlangte die Ministerin auch, die vorrangige Vermittlung von Jugendlichen und den unter 25-Jährigen im Blick zu behalten und mit allen rasch Eingliederungsvereinbarungen abzuschließen; dies beträfe im Rechtskreis des SGB II in Brandenburg rund 14.300 junge Menschen. "Das ehrgeizige Ziel, dies bis Ende März zu bewerkstelligen, wurde deutschlandweit nicht erreicht. Hier muss das Fallmanagement mit gut geschulten Fallmanagern schneller auf die Beine kommen und an Fahrt gewinnen. Es müssen auch neue Kooperationen vor Ort verabredet werden, damit Jugendlichen unverzüglich eine Arbeit, eine Ausbildung angeboten oder Unterstützungsangebote unterbreitet werden können, die in Arbeit münden", sagte Ziegler.

 

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