Mitteilungsvorlage - 05/SVV/0367
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung freier Kulturträger und Institutionen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kultur und Museum
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Kultur und Museum
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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04.05.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur
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Vorberatung
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12.05.2005
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
In 2004 wurden für die ausgewählten Kulturinstitutionen Hans
Otto Theater GmbH, Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam GmbH und
die Kammerakademie Potsdam e.V. auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses
vom 03.09.2003 ( 03/SVV/0426) Vereinbarungen über die städtischen Zuwendungen
abgeschlossen. Für einen Zeitraum von drei Jahren (2004 bis 2006) konnte mit
diesem Instrument erstmals für die Institutionen Planungssicherheit geschaffen
werden. Dabei ist für die genannten Einrichtungen jeweils eine jährliche
Absenkung der städtischen Zuschusssumme vorgesehen, die als Teil des
Haushaltssicherungskonzeptes zusätzlich festgeschrieben ist.
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.12.2004
baut darauf auf, auch für die freien Kulturträger eine kommunale Grundsicherung
unter Beachtung der Haushaltsziele herbeizuführen.
Gemäß dem Haushaltssicherungskonzept sind die
Haushaltspositionen für die Förderung der freien Kulturträger bis zum Jahr 2008
stabil (s. Maßnahme Z 113 / BKZ freie Träger und Z 114 / Förderung von
Personalstellen bei freien Trägern), so dass die grundlegenden Aussagen zum
Umfang der kommunalen Kulturförderung gegeben sind.
Seit
2004 erfolgt eine Konzentration der Förderung auf unabweisbare, feste und
wiederkehrende Kostenpositionen der Personal- und Betriebskosten, die
unmittelbar mit dem jeweiligen Kulturstandort in Verbindung stehen und die
Voraussetzung und Basis für die Sicherung des gesamten Spielbetriebs
darstellen. Damit wird die
Einwerbung weiterer Drittmittel insbesondere zur Finanzierung variabler
Veranstaltungskosten bzw. weiterer Projekte erleichtert.
Um die Förderpraxis weiter zu qualifizieren und zu
systematisieren, wird die Erarbeitung eines Verfahrens zur Evaluation der
geförderten Kulturträger bzw. neuer Antragsteller angestrebt. Die Verwaltung
und der Beirat für Kulturförderung haben zu diesen Fragen intensive Gespräche
geführt und umfangreiche Vorarbeiten geleistet.
Erste Vorstellungen hierzu wurden bereits im Kulturausschuss
vorgestellt (Sitzung am 11.11.2004).
Für die Bewertungen unter quantitativen und qualitativen
Aspekten werden entsprechende Instrumente entwickelt.
Dazu gehört ein Fragebogen zur Erhebung der quantitativen
Daten, der soweit vorliegt, dass er zunächst probeweise angewandt und durch die
Verwaltung ausgewertet werden kann.
Zur Weiterentwicklung des qualitativen Fragebogens wird im
Rahmen der Kooperation zwischen der Stadt Potsdam und der Fachhochschule
Potsdam die Erarbeitung von Evaluierungskriterien beauftragt. Die ersten
Ergebnisse werden dem Kulturausschuss im September vorgestellt. Das Projekt
soll bis zum Jahresende abgeschlossen werden.
Ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Zuschusshöhe für die
freien Träger in 2005 und zur Erreichung einer gewissen Planungssicherheit für
die Träger wurde mit der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2005 erreicht.
In § 4, Punkt 6 der
Haushaltssatzung wurden die Betriebskostenzuschüsse für freie Träger mit
aufgenommen, so dass der Ausgabeansatz in der Haushaltsstelle 34420.71801 von
vornherein von einer Bewirtschaftungssperre ausgenommen wurde.
In den vergangenen Jahren war durch die
Bewirtschaftungssperre und zusätzlich verfügte Haushaltssperren eine
verlässliche Aussage bezüglich der tatsächlichen Zuwendungshöhe erst nach
erfolgter Befürwortung in der Entsperrungskommission und Beschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung frühestens Ende Oktober des laufenden Jahres
möglich. Das bedeutete ein wirtschaftliches Risiko für die betroffenen Vereine,
die jederzeit mit einem Teilwiderruf ihres Zuwendungsbescheides rechnen
mussten.
Die Herausnahme der Bewirtschaftungssperren für die
Haushaltspositionen der Förderung wäre auch für die künftigen
Haushaltssatzungen wünschenswert.
Dazu gehört neben der HHST 34420.71801,
Betriebskostenzuschüsse freie Träger, auch die HHST 34420.71807, Förderung von
Personalstellen bei freien Trägern, da die Personalausgaben wie oben dargelegt
Bestandteil der Förderung freier Träger sind.
Mit dieser Maßnahme würde ein Signal für mehr
Planungssicherheit für die Tätigkeit der Kulturträger und zur Sicherung des
kulturellen Angebotes in der Landeshauptstadt Potsdam gesetzt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Mittel der städtischen Zuwendung an freie
Kulturträger und Institutionen sind innerhalb der Haushaltskonsolidierung (HSK
2005) bis 2008 vorgeplant und entsprechen dem
in 2005
durch die Stadtverordnetenversammlung Potsdam im Rahmen der Haushaltssatzung
(UA 34420) beschlossenen Förderumfang.
Desweiteren
sind die Finanzdaten des HSK auch Inhalt der mittelfristigen Finanzplanung.