Mitteilungsvorlage - 05/SVV/0367

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

In 2004 wurden für die ausgewählten Kulturinstitutionen Hans Otto Theater GmbH, Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam GmbH und die Kammerakademie Potsdam e.V. auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 03.09.2003 ( 03/SVV/0426) Vereinbarungen über die städtischen Zuwendungen abgeschlossen. Für einen Zeitraum von drei Jahren (2004 bis 2006) konnte mit diesem Instrument erstmals für die Institutionen Planungssicherheit geschaffen werden. Dabei ist für die genannten Einrichtungen jeweils eine jährliche Absenkung der städtischen Zuschusssumme vorgesehen, die als Teil des Haushaltssicherungskonzeptes zusätzlich festgeschrieben ist.

 

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.12.2004 baut darauf auf, auch für die freien Kulturträger eine kommunale Grundsicherung unter Beachtung der Haushaltsziele herbeizuführen.

 

Gemäß dem Haushaltssicherungskonzept sind die Haushaltspositionen für die Förderung der freien Kulturträger bis zum Jahr 2008 stabil (s. Maßnahme Z 113 / BKZ freie Träger und Z 114 / Förderung von Personalstellen bei freien Trägern), so dass die grundlegenden Aussagen zum Umfang der kommunalen Kulturförderung gegeben sind.

Seit 2004 erfolgt eine Konzentration der Förderung auf unabweisbare, feste und wiederkehrende Kostenpositionen der Personal- und Betriebskosten, die unmittelbar mit dem jeweiligen Kulturstandort in Verbindung stehen und die Voraussetzung und Basis für die Sicherung des gesamten Spielbetriebs darstellen. Damit  wird die Einwerbung weiterer Drittmittel insbesondere zur Finanzierung variabler Veranstaltungskosten bzw. weiterer Projekte erleichtert.

Um die Förderpraxis weiter zu qualifizieren und zu systematisieren, wird die Erarbeitung eines Verfahrens zur Evaluation der geförderten Kulturträger bzw. neuer Antragsteller angestrebt. Die Verwaltung und der Beirat für Kulturförderung haben zu diesen Fragen intensive Gespräche geführt und umfangreiche Vorarbeiten geleistet.

Erste Vorstellungen hierzu wurden bereits im Kulturausschuss vorgestellt (Sitzung am 11.11.2004).

Für die Bewertungen unter quantitativen und qualitativen Aspekten werden entsprechende Instrumente entwickelt.

Dazu gehört ein Fragebogen zur Erhebung der quantitativen Daten, der soweit vorliegt, dass er zunächst probeweise angewandt und durch die Verwaltung ausgewertet werden kann.

Zur Weiterentwicklung des qualitativen Fragebogens wird im Rahmen der Kooperation zwischen der Stadt Potsdam und der Fachhochschule Potsdam die Erarbeitung von Evaluierungskriterien beauftragt. Die ersten Ergebnisse werden dem Kulturausschuss im September vorgestellt. Das Projekt soll bis zum Jahresende abgeschlossen werden.

 

Ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Zuschusshöhe für die freien Träger in 2005 und zur Erreichung einer gewissen Planungssicherheit für die Träger wurde mit der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2005 erreicht. In  § 4, Punkt 6 der Haushaltssatzung wurden die Betriebskostenzuschüsse für freie Träger mit aufgenommen, so dass der Ausgabeansatz in der Haushaltsstelle 34420.71801 von vornherein von einer Bewirtschaftungssperre ausgenommen wurde.

In den vergangenen Jahren war durch die Bewirtschaftungssperre und zusätzlich verfügte Haushaltssperren eine verlässliche Aussage bezüglich der tatsächlichen Zuwendungshöhe erst nach erfolgter Befürwortung in der Entsperrungskommission und Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung frühestens Ende Oktober des laufenden Jahres möglich. Das bedeutete ein wirtschaftliches Risiko für die betroffenen Vereine, die jederzeit mit einem Teilwiderruf ihres Zuwendungsbescheides rechnen mussten.

Die Herausnahme der Bewirtschaftungssperren für die Haushaltspositionen der Förderung wäre auch für die künftigen Haushaltssatzungen wünschenswert.

Dazu gehört neben der HHST 34420.71801, Betriebskostenzuschüsse freie Träger, auch die HHST 34420.71807, Förderung von Personalstellen bei freien Trägern, da die Personalausgaben wie oben dargelegt Bestandteil der Förderung freier Träger sind.

 

Mit dieser Maßnahme würde ein Signal für mehr Planungssicherheit für die Tätigkeit der Kulturträger und zur Sicherung des kulturellen Angebotes in der Landeshauptstadt Potsdam gesetzt.

 

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Mittel der städtischen Zuwendung an freie Kulturträger und Institutionen sind innerhalb der Haushaltskonsolidierung (HSK 2005) bis 2008 vorgeplant und entsprechen dem

in 2005 durch die Stadtverordnetenversammlung Potsdam im Rahmen der Haushaltssatzung

 
(UA 34420) beschlossenen Förderumfang.

 

Desweiteren sind die Finanzdaten des HSK auch Inhalt der mittelfristigen Finanzplanung.

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