Beschlussvorlage - 05/SVV/0317
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungsbeschluss, erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 52 "Rote Kaserne Ost" und zugleich öffentliche Auslegung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
04.05.2005
| |||
|
01.06.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
10.05.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
|
Vorberatung
|
|
|
19.05.2005
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Abwägungsergebnis zur
zweiten öffentlichen Auslegung (Stand September 2004) und der
Trägerbeteiligung gemäß § 3 (3) und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 52
„Rote Kaserne Ost“ wird gebilligt.
- Der Bebauungsplanentwurf Nr. 52
„Rote Kaserne Ost“ wird erneut öffentlich ausgelegt.
- Die 26. Änderung des
Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB öffentlich
ausgelegt.
Erläuterung
Kurzeinführung Anlage 1
Erneuter Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“ und zugleich öffentliche
Auslegung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes
1. Hinweise zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den
Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind
als Anlage enthalten:
- Anlage
1 Kurzeinführung
( 2 Seiten )
- Anlage
2 Bebauungsplan
mit textlichen Festsetzungen ( 7 Seiten )
- Anlage
3 Begründung
( 67 Seiten )
- Anlage
4 Abwägung
der vorgebrachten Anregungen - Stand September 2004, ( 11 Seiten )
- Anlage
5 26.
Änderung Flächennutzungsplan
2. Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Die
Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 02.06.2004 den geänderten
Entwurf des Bebauungsplanes und dessen Begründung gebilligt und die zweite
erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Zugleich erfolgte mit Schreiben vom
02.07.2004 die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, zeitgleich
mit der erneuten öffentlichen Auslegung.
Eine
weitere Überarbeitung des Bebauungsplanes wird erforderlich, da sich Konflikte
hinsichtlich des Lärmschutzes mit dem benachbarten Bebauungsplan Nr. 95
„Nördlich des Pfingstbergs / Vogelweide“ ergaben. Des weiteren wird die
Erschließung des geplanten Wohngebietes über die Fritz-von-der-Lancken-Straße
erfolgen und somit die Straße bis zur Plangebietsgrenze des B-Planes Nr. 52
verlängert. Daraus ergaben sich auch Veränderungen in der Eingriffs/Ausgleichsbilanz.
Durch die
Ausweisung der bisherigen Gewerbefläche als Mischgebiet kann flexibler auf
Anfor-derungen von Investoren reagiert werden.
3.
Inhalt
Infolge
veränderter Planungsziele, erforderlicher nachrichtlicher Übernahmen,
Anpassungen und Aktualisierungen im B- Plan Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“ sind
folgende zeichnerische und textliche Festsetzungen geändert worden:
3.1 Die Gewerbegebiete GE1 und GE3
werden in ein eingeschränktes Gewerbegebiet GEe geändert und eine Zonierung im
Hinblick auf die Festsetzung von flächenbezogenen Schallleistungspegeln
vorgenommen.
Notwendig werden diese Einschränkungen im Gewerbegebiet
durch Festsetzung eines für die sensiblen Nachtstunden gestaffelten
flächenbezogenen Schallleistungspegel, um in dem östlich an das Plangebiet
angrenzenden reinen Wohngebiet (WR) im B-Plan Nr. 95 die Einhaltung der
Immissionswerte zu gewährleisten.
3.2 Die Fritz-von-der-Lancken-Straße
wird im Bereich zwischen Graf-von-Schwerin-Straße und der verlängerten
Vogelweide an der südlichen Straßenbegrenzungslinie um 1,50 m verbreitert, um
einen Gehweg anlegen zu können.
Über
die Flächen des Nedlitzer Holzes wird die Fritz-von-der-Lancken-Straße in
östlicher
Richtung bis zur Plangebietsgrenze verlängert. Sie soll im
angrenzenden Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 95 als
Haupterschließungsstraße des dort geplanten Wohngebietes weiter geführt
werden.
3.3 Aufgrund der Verlängerung der
Fritz-von-der-Lancken-Straße kommt es zu Veränderungen der Waldfläche, der
Fläche mit Bindungen zum Anpflanzen, der Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft, der öffentlichen Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken und der Wegeverbindungen zur Villa Jacobs
sowie zum Regenrückhaltebecken.
3.4 Die Festsetzung einer
Grundflächenzahl (GRZ) für das GEe 3 ist erforderlich, um die Realisierbarkeit
der Gemeinschaftsstellplatzanlage zu gewährleisten. In den anderen Baugebieten
wird zur Konkretisierung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzungen
entsprechend der durch Baulinien bzw. Baugrenzen festgesetzten überbaubaren
Flächen jeweils eine Grundfläche (GR) festgesetzt.
3.5 Da in Baugebieten mit geringen
Grundstückflächen nicht alle Stellplätze auf den Grundstücken selber nachgewiesen
werden können, werden im Plangebiet an anderer Stelle Stellplatzanlagen sowie
eine Gemeinschaftsstellplatzanlage ausgewiesen und den jeweiligen Baugebieten
zugeordnet.
3.6 Die Änderung der Ausweisung von
Gewerbegebieten in Mischgebiete erfolgt, um zukünftig eine größere Flexibilität
bei der Vermarktung der Baugrundstücke zu haben. Anlass dazu gaben Anfragen
potentieller Investoren für mögliche Mischnutzungen.
3.7 Die beabsichtigten Planänderungen
lassen Eingriffe in die Schutzgüter Naturhaushalt sowie Arten und Biotope zu,
die jedoch im Rahmen der Planänderung kompensiert werden können.
Die
vorgesehenen Änderung der Gewerbefläche in eine Mischgebietsfläche, die
Änderung der Gewerbegebiete GE1 und GE3 in ein eingeschränktes Gewerbegebiet
GEe, die Verlängerung der Fritz-von-der Lancken-Straße sowie die Schaffung
einer Gemeinschaftsstellplatzanlage erfordern die erneute öffentliche Auslegung
des B-Planes Nr. 52.
Diese
Änderungen im Bebauungsplan erfordern auch die Änderung des Flächennutzungsplanes
(26. Änderung). Die Änderung des FNP erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8
Abs. 3 BauGB.
Die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird zeitgleich mit der
öffentlichen Auslegung durchgeführt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten.
Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzung nicht. Die bereits
erfolgte Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen verursachte Kosten,
die aus dem Treuhandvermögen des Entwicklungsträgers Bornstedter Feld und durch
die Energie und Wasser GmbH (EWP) finanziert worden sind.
Mittelbare Kosten für die Herstellung der Verlängerung der
Fritz-von-der-Lancken-Straße durch das Nedlitzer Holz können entstehen, wenn
die geschaffenen Baurechte durch den Bebauungsplan Nr. 95 „Nördlicher
Pfingstberg/Vogelweide“ ausnutzt werden und Mittel zur Verwirklichung von
Projekten in den Haushalt der Stadt Potsdam einstellt. Die Verlängerung der
Fritz-von-der-Lancken-Straße dient zur Erschließung des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes Nr. 95.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
316,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
56,5 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
141 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
98,5 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
521,7 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
4,5 MB
|