Beschlussvorlage - 05/SVV/0421

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1.  Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2006 sind die beigefügten Budgetvorgaben für die Geschäftsbereiche zu Grunde zu legen (Anlage 1).

 

  1. Im Falle von Änderungen bei den zu Grunde gelegten allgemeinen Finanzmitteln (Einnahmen nach den Orientierungsdaten des Landes, Steuerschätzungen, Einnahmeausfälle usw.) können die Vorgaben angepasst werden.

 

  1. Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können Verschiebungen zwischen den Budgets der Geschäftsbereiche vorgenommen werden.

 

  1. Zur Aufrechterhaltung eines möglichst breiten kommunalen Leistungsangebotes sind Einnahmemöglichkeiten in angemessener Weise auszuschöpfen (z.B. durch das Erreichen adäquater Kostendeckungsgrade).

 

  1. Dem beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ist zwingend zu folgen.
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Erläuterung

Begründung zum Vorschlag eines Eckwertebeschlusses für den Haushalt 2006

 

 

1. Grundlagen

 

Durch die rechtzeitige Vorlage eines Haushaltes, der den Erfordernissen einer geordneten Haushaltswirtschaft entspricht und die allgemeinen Haushaltsgrundsätze des § 74 GO beachtet, soll gewährleistet werden, dass die Landeshauptstadt Potsdam für das Jahr 2006 frühzeitig einen Haushalt zu Grunde legen kann, dessen Haushaltssicherungskonzept und dessen Kassenkreditrahmen genehmigungsfähig ist.

 

Der Eckwertebeschluss ermöglicht es der Stadtverordnetenversammlung, früher als bisher auf die Haushaltsplanung Einfluss zu nehmen. Durch den Eckwertebeschluss schafft sie verbind­liche Rahmenvorgaben für die Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes.

 

Am 02.02.2005 hat die Stadtverordnetenversammlung den Oberbürgermeister beauftragt, für das Haushaltsplanverfahren einen Eckwertebeschluss vorzubereiten (DS 0516/SVV/05).

 

 

2. Wie funktioniert das Budgetierungsverfahren mit Eckwerten?

 

Die Budgetierung erfolgt in der Landeshauptstadt Potsdam über sogenannte Zuschussbudgets (inputorientierte Budgetierung). Für den vorgeschlagenen Eckwertebeschluss werden die Budgets auf Ebene der Geschäftsbereiche gebildet.

 

Vor dem Eckwertebeschluss werden die voraussichtlichen allgemeinen Einnahmen (z.B. Steuern, Schlüsselzuweisungen) und nicht budgetierte Ausgaben (z.B. Gewerbesteuerumlage, Kreditzinsen) ermittelt. Aus der Differenz zwischen diesen Einnahmen und Ausgaben ergeben sich die verfügbaren allgemeinen Finanzierungsmittel und damit das Zuschussvolumen, das den Geschäftsbereichen im Rahmen der Budgetierung zur Verfügung gestellt werden kann (Anlage 2).

 

Der Zuschuss des jeweiligen Geschäftsbereiches ergibt sich aus der Differenz zwischen den Ausgaben und den Einnahmen. Die Zuschussbudgets der Geschäftsbereiche werden durch die allgemeinen Deckungsmittel gespeist. Die allgemeinen Deckungsmittel, die nicht für die Deckung der Budgets benötigt werden, stünden – bei einem ausgeglichenen Haushalt – als so genannte „freie Spitze“ z.B. für Investitionen zur Verfügung. Sofern der Zuschussbedarf aller Budgets die allgemeinen Deckungsmittel (wie im Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam seit 1995) über­schreitet, ergibt der Betrag der Überschreitung das jahres­bezogene strukturelle Defizit.

 

 

3. Was ist Gegenstand des Eckwertebeschlusses?

 

Mit dem Eckwertebeschluss legt die Stadtverordnetenversammlung den Zuschussrahmen für die Geschäftsbereichsbudgets als verbindliche Rahmenvorgabe für die Aufstellung der „Teilhaushalte“ fest. Der Eckwertebeschluss soll als Strategieentscheidung den Detailberatungen voraus­gehen, er soll den grundsätzlichen Rahmen für die Haushalts- und Budgetplanungen der Fach­bereiche vorgeben.

 

Der Eckwertebeschluss umfasst den Verwaltungshaushalt und hier im Wesentlichen die Ermittlung der Budgets für die einzelnen Geschäftsbereiche. Die Aufteilung der Einnahmen, Ausgaben, Überschüsse, Zuschüsse und die auf die Geschäftsbereiche zu verteilenden Zuschussbudgets ergeben sich aus der beigefügten Anlage 1.

 

Die Aufstellung des Vermögenshaushalts des Jahres 2006 erfolgt anhand des von der Stadtverordneten­versammlung beschlos­senen Investitionsprogramms und ist nicht Gegenstand dieser Vorlage.

 

 

4. Wie wurden die vorliegenden Eckwerte ermittelt?

 

Zur Vorbereitung des Eckwertebeschlusses wurden zunächst die voraussichtlich zur Verfügung stehenden allgemeinen Finanzierungsmittel ermittelt. Hierzu hat der Bereich Haushalt/KLR mit der Planung des Haushaltsjahres 2006 frühzeitig begonnen und auf der Grundlage der zurzeit vorliegenden Orientierungen (Orientierungsdaten des Landes Brandenburg, Finanzplan 2005, eigene Schätzungen) Eckwerte für den Haushalt 2006 ermittelt. Weiterhin wurde von folgenden Prämissen ausgegangen:

·         Bei den Geschäftsbereichen wurde im Wesentlichen unterstellt, dass die Einnahmen des Jahres 2006 den im mittelfristigen Finanzplan des Jahres 2005 veranschlagten entsprechen.

·         Die Höhe der Ausgaben wurde auf der Basis des mittelfristigen Finanzplanes 2005 ermittelt.

·         Die Ausgaben für das Personal (Sammelnachweis 4) wurden aus dem mittelfristigen Finanzplan 2005 für das Folgejahr 2006 entnommen und den Geschäftsbereichen zugeordnet. Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes wurde beschlossen, den jährlichen Anstieg der Personalkosten zu halbieren. Es wird davon ausgegangen, dass dieses Ziel für 2006 durch personalwirtschaftliche und organisatorische Maßnahmen in den Geschäftsbereichen erreicht wird.

·         Die Ausgaben für das Personal (Sammelnachweis 4) wurden den jeweiligen Geschäftsbereichsbudgets zugeordnet.

·         Die Entlastung durch Hartz IV wird für das Haushaltsjahr 2006 geringer ausfallen als für 2005 geplant.

 

Nach diesen Prämissen wird davon ausgegangen, dass die verfügbaren allgemeinen Finanzierungsmittel 2006 gegenüber dem Plan 2005 um 2,9 Mio. EUR auf 159 Mio. EUR steigen (Anlage 2).

 

Basis für die Ermittlung der Eckwerte für die Geschäftsbereichsbudgets sind außerdem:

·         die Ergebnisse der Jahresrechnungen 2003 und 2004,

·         die mittelfristige Finanzplanung,

·         Erkenntnissen aus den Steuerschätzungen des Vorjahres,

·         das beschlossene Haushaltssicherungskonzept (einschließlich der Konsolidierungsziele Defizit­grenze) sowie

·         die vorläufige Schätzung der allgemeinen Deckungsmittel (Anlage 2).

 

Wesentliche Abweichungen der für das Jahr 2006 vorgesehenen Geschäftsbereichsbudget  gegenüber dem Haushaltsplan 2005 wurden als Anlage 3 beigefügt.

 

 

5. Welche Risiken sind zu berücksichtigen?

 

Bei den Finanzzuweisungen gemäß Finanzausgleichsgesetz Brandenburg (FAG) besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass auf der Grundlage des noch zu beschließenden Landeshaushalts 2005/2006 eine Änderung des FAG erfolgt. Im Gegensatz zu den bisherigen Orientierungsdaten des Landes wäre dann mit geringeren Zuweisungen zu rechnen. Dadurch würden sich die Allgemeinen Finanzierungsmittel reduzieren, was durch eine entsprechend Senkung der Zuschussbedarfe der Budgets ausgeglichen werden müsste.

 

Die Erstattung des Bundes für die Kosten der Unterkunft wird nach einer Evaluierung der Be- und Entlastungen durch Hartz IV neu festgesetzt werden. Hierbei kann unter Umständen ein geringerer Bundesanteil an der Finanzierung zugrundegelegt werden als bisher angenommen.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Bei Einhaltung der vorgeschlagenen Eckwerte für das HH-Jahr 2006 beträgt das formelle Defizit im Verwaltungshaushalt 42.242.500 EUR, das strukturelle Defizit beträgt 13.115.500 EUR. Letzteres entspricht einer Absenkung des strukturellen Defizits gegenüber dem Plan 2005 um 2.111.800 EUR.

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Anlagen

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