Antrag - 05/SVV/0389

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Angebote für die Integration von Menschen mit Behinderung auch nach der angeordneten Zwangsversteigerung des Hauses der Begegnung in der Gutenbergstraße in der Innenstadt in vollem Umfang aufrecht erhalten werden.

 

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

Das Haus der Begegnung wurde 1997 mit der politischen Zielsetzung eröffnet, das soziokulturelle Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung zu unterstützen.

Nachdem der 1991 gegründete Verein zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderung im August 2002 Insolvenz anmelden musste, haben sich die Verwaltung und die Stadtverordnetenversammlung, u. a. durch die Übernahme der Finanzierung der Arbeit, politisch mehrfach zu dem Erhalt der integrativen Angebote bekannt. Die Notwendigkeit der Fortführung der soziokulturellen Arbeit für und mit Menschen mit und ohne Behinderung war und ist unumstritten.

Mit der für den 9. September 2005 festgesetzten Zwangsversteigerung des Hauses der Begegnung ist die Aufrechterhaltung der Angebote stark in Frage gestellt.

Es ist dringend geboten, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um diese Begegnungsstätte und mit ihr die bisher vorgehaltenen Angebote in der Potsdamer Innenstadt zu erhalten.

 

Loading...