Mitteilungsvorlage - 05/SVV/0680

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Prüfergebnis: 

1.

Das Ergebnis der Prüfung bestätigt im wesentlichen die Aussagen, die in der Mitteilungsvorlage 04/SVV/0271 bereits dargestellt wurden.

Neben der Kontrolle und Unterbindung des Querungsverkehrs durch Polizeibeamte kann der Querungsverkehr bei gleichzeitiger Gewährleistung des Rettungs- und Lieferverkehrs nur durch den Einbau automatisch versenkbarer Poller unterbunden werden.

 

Formell ist die Beschilderung der Brandenburger Straße mit den entsprechenden Verkehrszeichen ausreichend. Die Poller dienen der Unterstützung bei der Durchsetzung der auf den Verkehrszeichen angegebenen verkehrsrechtlichen Anordnungen.

Bisher sind der Verwaltung keine durch den Querungsverkehr verursachten Unfälle bekannt.

 

 

Technische Anforderungen an die automatischen Poller und deren Standorte

 

a)   Aus logistischen Gründen sind nur automatische Poller sinnvoll.

Sie sind flexibel bei Havariefällen. Es wäre kein Personal zum Öffnen und Schließen zu Beginn und Ende der Lieferzeiten erforderlich und es entstünden keine größeren Zeitverluste für Rettungskräfte.

 

b)      An den Kreuzungen der Brandenburger Straße mit der Jägerstraße, der Dortustraße, der Lindenstraße und der Hermann-Elflein-Straße müssten die Poller mindestens einseitig aufgestellt werden (Vorschlag: Nordseite). Es müssen jeweils mehrere feststehende Poller zur Reduzierung der Durchfahrtsbreite und ein oder ggf. zwei automatische Poller in der Mitte aufgestellt werden. Die Poller wären so zu setzen, dass die Durchfahrbreiten entsprechend Punkt 3 der „Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ erhalten bleiben. Poller dürften sich auch nicht innerhalb von Aufstellflächen von Drehleitern befinden.

 

c)      Die Poller müssten mit einer Zeitschaltung versehen werden, so dass eine Überfahrt über die Poller nur während des Lieferfensters von 19:00 bis 11:00 Uhr möglich wäre.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Queren der Brandenburger Straße auch während der Lieferzeiten unzulässig ist.

Dadurch, dass die Poller nur für einen bestimmten Zeitraum das Queren verhindern würden, käme es in der restlichen Zeit auch weiterhin zu verkehrswidrigen Querungen.

 

d)      Die Rettungsdienste und die Stadtreinigung müssten die Poller an einem Feuerwehrschalter jederzeit absenken können, der mit Hilfe eines Feuerwehrdreikants bedient werden kann. Bei dieser Variante bräuchte die Logistik der Rettungs- und Reinigungsdienste nicht verändert werden, d. h. es müsste keine zusätzliche Ausstattung der Fahrzeuge mit Geräten zum Absenken der Poller vorgenommen werden. Es entstünden aber Zeitverluste gegenüber funksignalgesteuerten Pollern, die schon aus der Entfernung vor Erreichen des Pollers versenkt werden können.

 

e)      Das Absenken der Poller müsste unabhängig von der herrschenden Witterung und bei Stromausfall möglich sein. D.h. die Poller müssten ggf. mit Heizung ausgestattet sein. Ein automatisches Absenken der Poller bei Stromausfall gehört bei fast allen Modellen von automatischen Pollern zur Grundausstattung.

 

f)        Zur Absicherung müsste jeder Poller mit einer doppelseitigen Ampel und Induktionsfeldern versehen werden. Damit soll vermieden werden, dass Personen und Fahrzeuge durch automatisch hochfahrende Poller verletzt oder beschädigt werden. Die Erfahrungen aus anderen Städten zeigen aber, dass es trotz solcher Sicherheitsmaßnahmen dennoch zu Schäden an Fahrzeugen kommt. Bei nicht ausreichender Absicherung der Poller wäre die Stadt Potsdam als Aufsteller der Poller schadensersatzpflichtig. Durch den Einbau von Automatikpollern würde ein Unfallrisiko geschaffen, wo bislang noch keines besteht.

 

Es wären mind. vier automatische Poller aufzustellen. Es könnte sich jedoch herausstellen, dass die einseitige Abpollerung zwar den Querungsverkehr unterbindet, es aber statt dessen zu Längsverkehren auf der Brandenburger Straße kommen könnte. In diesem Fall wären acht Automatikpoller erforderlich.

In Vorfeld müsste ermittelt werden, wo überhaupt der Einbau der Automatikpoller technisch möglich ist. Dies ist abhängig von der Lage der Leitungen, Bäume und Rettungswege in den betreffenden Kreuzungsbereichen. Unter Umständen erlaubt der Leitungsbestand an einzelnen Standorten keine Installation von Automatikpollern.

 

 

Die notwendigen Poller und Lichtsignalanlagen würden das Erscheinungsbild des historischen Flächendenkmals beeinträchtigen.

Eine Zustimmung der Denkmalbehörde ist für die Errichtung einzuholen. Eine Zustimmung der Denkmalbehörde ist nicht zu erwarten.

 

 

Erforderlicher Finanzierungsbedarf (grobe, vorläufige Schätzung)

Investitionskosten:

a)      Ca. 10.000,- € für Planung und Untersuchung der Standorte an den vier Kreuzungen (u.a. Ermittlung des Leitungsbestandes und ggf. Suchschachtungen)

b)      Ca. 10.000,- € für einen Automatikpoller incl. Zeitschaltung, Bedientafel, Stromausfallsicherung, Induktionsfeld, kleiner Lichtsignalanlage und Montage (ohne Heizung)

Bei vier Pollern ergäbe sich eine Investitionssumme von ca. 50.000,- € netto.

Sollte eine beidseitige Abpollerung erforderlich sein, würde sich die Investitionssumme auf ca. 90.000,- € erhöhen.

Die Summe könnte sich noch weiter erhöhen, wenn die Untersuchung der Standorte ergeben sollte, dass an mehreren Standorten zwei automatische Poller an einer Seite erforderlich wären, um eine ausreichend breite Durchfahrt für die Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten.

 

Laufende Kosten:

Ca. 500,- bis 600,- € pro Jahr und Poller für die regelmäßig Wartung durch eine Fachfirma. Reparaturen sind nicht berücksichtigt. Die Stromkosten für heizbare Poller gegen das Einfrieren im Winter können nicht benannt werden, da sie witterungsabhängig sind.

Ca. 2.000,- bis 4.800,- € pro Jahr reine Wartungskosten für vier bis acht Poller, ohne Stromkosten.

 

Die Finanzierung der Maßnahme aus Fördermitteln ist nicht möglich (nicht förderfähig). Die Maßnahme kann inhaltlich keinem Förderprogramm zugeordnet werden. Insofern ist die Maßnahme komplett aus Haushaltsmitteln zu finanzieren.

 

2.

In Anbetracht des hohen finanziellen Aufwandes für die Installation und den Betrieb der erforderlichen Poller und Signalanlagen kann die Umsetzung nicht mehr im Jahr 2005 erfolgen.

 

Finanzielle Mittel für die Aufstellung der Poller sind im städtischen Haushalt 2005 nicht eingestellt, diese müssten für 2006 in den Haushalt des FB Grün- und Verkehrsflächen zusätzlich eingestellt werden.

Derartige Mittel sind allerdings auch nicht in der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung vorgesehen.

 

Der Verwaltungshaushalt des FB Grün- und Verkehrsflächen müsste um die anfallenden Betriebs- und Wartungskosten für die Poller aufgestockt werden. Eine Umverteilung innerhalb des Budget des FB Grün- und Verkehrsflächen ist nicht möglich, da die jährlichen Haushaltsmittel schon seit Jahren nicht mehr für die notwendigsten Instandhaltungsarbeiten der Straßen ausreichen.

 

 

Fazit:

Auf die Installation von Automatikpollern sollte verzichtet werden:

-          Hohe Anschaffungs- und Unterhaltungskosten

-          Zusätzliches Gefährdungspotential

-          Beeinträchtigung des denkmalgeschützten Erscheinungsbildes des Straßenraumes

 

Als Alternative zur wirksamen Unterbindung des Querungsverkehres kommt nur die Kontrolle und Unterbindung des Querungsverkehrs durch Polizeibeamte in Frage.

 

 

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Sofern der Empfehlung der Verwaltung nicht gefolgt wird, entstehen folgende finanzielle Auswirkungen:

Vorläufig geschätzte Kosten anhand vorliegender Herstellerangaben.

Investitionskosten:

a)      Ca. 10.000,- € für Planung und Untersuchung der Standorte an den vier Kreuzungen (u.a. Ermittlung des Leitungsbestandes und ggf. Suchschachtungen)

b)      Ca. 10.000,- € für einen Automatikpoller incl. Zeitschaltung, Bedientafel, Stromausfallsicherung, Induktionsfeld, kleiner Lichtsignalanlage und Montage (ohne Heizung)

Bei vier Pollern ergäbe sich eine Investitionssumme von ca. 50.000,- € netto.

Sollte eine beidseitige Abpollerung erforderlich sein, würde sich die Investitionssumme auf ca. 90.000,- € erhöhen.

Die Summe könnte sich noch weiter erhöhen, wenn die Untersuchung der Standorte ergeben sollte, dass an mehreren Standorten zwei automatische Poller an einer Seite erforderlich sind, um eine ausreichend breite Durchfahrt für die Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten.

 

Laufende Kosten:

Ca. 500,- bis 600,- € pro Jahr und Poller für die regelmäßig Wartung durch eine Fachfirma. Reparaturen sind nicht berücksichtigt. Die Stromkosten für heizbare Poller gegen das Einfrieren im Winter können nicht benannt werden, da sie witterungsabhängig sind.

Ca. 2.000,- bis 4.800,- € pro Jahr reine Wartungskosten für vier bis acht Poller, ohne Stromkosten.

 

Finanzmittel für die Durchführung der Maßnahme sind 2005 nicht im Haushalt eingestellt, diese müssten für 2006 in den Haushalt des FB Grün- und Verkehrsflächen zusätzlich eingestellt werden.

Derartige Mittel sind allerdings auch nicht in der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung vorgesehen. Eine Möglichkeit der Förderung besteht nicht. Die Finanzmittel müssten zusätzlich in den Haushalt des FB 47 eingestellt werden. Eine Umschichtung von Finanzmitteln innerhalb des FB 47 ist nicht möglich. Eine Realisierung ist somit vor 2006 nicht möglich.

Die Summe könnte sich erhöhen, wenn die Untersuchung der Standorte ergeben sollte, dass an mehreren Standorten zwei automatische Poller an einer Seite erforderlich sind, um eine ausreichend breite Durchfahrt für die Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten.

 

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