Mitteilungsvorlage - 05/SVV/0680
Grunddaten
- Betreff:
-
Kfz-Querungsverkehr über die Brandenburger Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
|
31.08.2005
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Prüfergebnis:
1.
Das Ergebnis der Prüfung bestätigt im wesentlichen die
Aussagen, die in der Mitteilungsvorlage 04/SVV/0271 bereits dargestellt wurden.
Neben der
Kontrolle und Unterbindung des Querungsverkehrs durch Polizeibeamte kann der
Querungsverkehr bei gleichzeitiger Gewährleistung des Rettungs- und
Lieferverkehrs nur durch den Einbau automatisch versenkbarer Poller unterbunden
werden.
Formell
ist die Beschilderung der Brandenburger Straße mit den entsprechenden
Verkehrszeichen ausreichend. Die Poller dienen der Unterstützung bei der
Durchsetzung der auf den Verkehrszeichen angegebenen verkehrsrechtlichen
Anordnungen.
Bisher
sind der Verwaltung keine durch den Querungsverkehr verursachten Unfälle
bekannt.
Technische Anforderungen an die automatischen Poller und deren Standorte
a) Aus
logistischen Gründen sind nur automatische Poller sinnvoll.
Sie sind flexibel bei Havariefällen. Es wäre kein Personal
zum Öffnen und Schließen zu Beginn und Ende der Lieferzeiten erforderlich und
es entstünden keine größeren Zeitverluste für Rettungskräfte.
b)
An den
Kreuzungen der Brandenburger Straße mit der Jägerstraße, der Dortustraße, der
Lindenstraße und der Hermann-Elflein-Straße müssten die Poller mindestens
einseitig aufgestellt werden (Vorschlag: Nordseite). Es müssen jeweils mehrere
feststehende Poller zur Reduzierung der Durchfahrtsbreite und ein oder ggf.
zwei automatische Poller in der Mitte aufgestellt werden. Die Poller wären so
zu setzen, dass die Durchfahrbreiten entsprechend Punkt 3 der „Richtlinie über
Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ erhalten bleiben. Poller dürften
sich auch nicht innerhalb von Aufstellflächen von Drehleitern befinden.
c)
Die
Poller müssten mit einer Zeitschaltung versehen werden, so dass eine Überfahrt
über die Poller nur während des Lieferfensters von 19:00 bis 11:00 Uhr möglich
wäre.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Queren der Brandenburger Straße auch während der Lieferzeiten unzulässig ist.
Dadurch, dass die Poller nur für einen bestimmten Zeitraum
das Queren verhindern würden, käme es in der restlichen Zeit auch weiterhin zu
verkehrswidrigen Querungen.
d)
Die
Rettungsdienste und die Stadtreinigung müssten die Poller an einem
Feuerwehrschalter jederzeit absenken können, der mit Hilfe eines
Feuerwehrdreikants bedient werden kann. Bei dieser Variante bräuchte die
Logistik der Rettungs- und Reinigungsdienste nicht verändert werden, d. h. es
müsste keine zusätzliche Ausstattung der Fahrzeuge mit Geräten zum Absenken der
Poller vorgenommen werden. Es entstünden aber Zeitverluste gegenüber
funksignalgesteuerten Pollern, die schon aus der Entfernung vor Erreichen des
Pollers versenkt werden können.
e)
Das
Absenken der Poller müsste unabhängig von der herrschenden Witterung und bei
Stromausfall möglich sein. D.h. die Poller müssten ggf. mit Heizung
ausgestattet sein. Ein automatisches Absenken der Poller bei Stromausfall
gehört bei fast allen Modellen von automatischen Pollern zur Grundausstattung.
f)
Zur
Absicherung müsste jeder Poller mit einer doppelseitigen Ampel und
Induktionsfeldern versehen werden. Damit soll vermieden werden, dass Personen
und Fahrzeuge durch automatisch hochfahrende Poller verletzt oder beschädigt
werden. Die Erfahrungen aus anderen Städten zeigen aber, dass es trotz solcher
Sicherheitsmaßnahmen dennoch zu Schäden an Fahrzeugen kommt. Bei nicht
ausreichender Absicherung der Poller wäre die Stadt Potsdam als Aufsteller der
Poller schadensersatzpflichtig. Durch den Einbau von Automatikpollern würde ein
Unfallrisiko geschaffen, wo bislang noch keines besteht.
Es wären
mind. vier automatische Poller aufzustellen. Es könnte sich jedoch
herausstellen, dass die einseitige Abpollerung zwar den Querungsverkehr
unterbindet, es aber statt dessen zu Längsverkehren auf der Brandenburger
Straße kommen könnte. In diesem Fall wären acht Automatikpoller erforderlich.
In
Vorfeld müsste ermittelt werden, wo überhaupt der Einbau der Automatikpoller
technisch möglich ist. Dies ist abhängig von der Lage der Leitungen, Bäume und
Rettungswege in den betreffenden Kreuzungsbereichen. Unter Umständen erlaubt
der Leitungsbestand an einzelnen Standorten keine Installation von
Automatikpollern.
Die
notwendigen Poller und Lichtsignalanlagen würden das Erscheinungsbild des
historischen Flächendenkmals beeinträchtigen.
Eine
Zustimmung der Denkmalbehörde ist für die Errichtung einzuholen. Eine
Zustimmung der Denkmalbehörde ist nicht zu erwarten.
Erforderlicher Finanzierungsbedarf (grobe, vorläufige Schätzung)
Investitionskosten:
a)
Ca.
10.000,- € für Planung und Untersuchung der Standorte an den vier Kreuzungen
(u.a. Ermittlung des Leitungsbestandes und ggf. Suchschachtungen)
b)
Ca.
10.000,- € für einen Automatikpoller incl. Zeitschaltung, Bedientafel,
Stromausfallsicherung, Induktionsfeld, kleiner Lichtsignalanlage und Montage
(ohne Heizung)
Bei vier Pollern ergäbe sich eine Investitionssumme von ca.
50.000,- € netto.
Sollte eine beidseitige Abpollerung erforderlich sein, würde
sich die Investitionssumme auf ca. 90.000,- € erhöhen.
Die Summe könnte sich noch
weiter erhöhen, wenn die Untersuchung der Standorte ergeben sollte, dass an
mehreren Standorten zwei automatische Poller an einer Seite erforderlich wären,
um eine ausreichend breite Durchfahrt für die Rettungsfahrzeuge zu
gewährleisten.
Laufende Kosten:
Ca. 500,- bis 600,- € pro Jahr und Poller für die regelmäßig
Wartung durch eine Fachfirma. Reparaturen sind nicht berücksichtigt. Die
Stromkosten für heizbare Poller gegen das Einfrieren im Winter können nicht
benannt werden, da sie witterungsabhängig sind.
Ca. 2.000,- bis 4.800,- € pro Jahr reine Wartungskosten für
vier bis acht Poller, ohne Stromkosten.
Die
Finanzierung der Maßnahme aus Fördermitteln ist nicht möglich (nicht
förderfähig). Die Maßnahme kann inhaltlich keinem Förderprogramm zugeordnet
werden. Insofern ist die Maßnahme komplett aus Haushaltsmitteln zu finanzieren.
2.
In Anbetracht des hohen finanziellen Aufwandes für die
Installation und den Betrieb der erforderlichen Poller und Signalanlagen kann
die Umsetzung nicht mehr im Jahr 2005 erfolgen.
Finanzielle
Mittel für die Aufstellung der Poller sind im städtischen Haushalt 2005 nicht
eingestellt, diese müssten für 2006 in den Haushalt des FB Grün- und
Verkehrsflächen zusätzlich eingestellt werden.
Derartige
Mittel sind allerdings auch nicht in der mittelfristigen Finanz- und
Investitionsplanung vorgesehen.
Der
Verwaltungshaushalt des FB Grün- und Verkehrsflächen müsste um die anfallenden
Betriebs- und Wartungskosten für die Poller aufgestockt werden. Eine
Umverteilung innerhalb des Budget des FB Grün- und Verkehrsflächen ist nicht
möglich, da die jährlichen Haushaltsmittel schon seit Jahren nicht mehr für die
notwendigsten Instandhaltungsarbeiten der Straßen ausreichen.
Fazit:
Auf
die Installation von Automatikpollern sollte verzichtet werden:
-
Hohe
Anschaffungs- und Unterhaltungskosten
-
Zusätzliches
Gefährdungspotential
-
Beeinträchtigung
des denkmalgeschützten Erscheinungsbildes des Straßenraumes
Als
Alternative zur wirksamen Unterbindung des Querungsverkehres kommt nur die
Kontrolle und Unterbindung des Querungsverkehrs durch Polizeibeamte in Frage.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Sofern der Empfehlung der Verwaltung nicht gefolgt wird,
entstehen folgende finanzielle Auswirkungen:
Vorläufig geschätzte Kosten anhand vorliegender
Herstellerangaben.
Investitionskosten:
a)
Ca.
10.000,- € für Planung und Untersuchung der Standorte an den vier Kreuzungen
(u.a. Ermittlung des Leitungsbestandes und ggf. Suchschachtungen)
b)
Ca.
10.000,- € für einen Automatikpoller incl. Zeitschaltung, Bedientafel,
Stromausfallsicherung, Induktionsfeld, kleiner Lichtsignalanlage und Montage
(ohne Heizung)
Bei vier Pollern ergäbe sich eine Investitionssumme von ca.
50.000,- € netto.
Sollte eine beidseitige Abpollerung erforderlich sein, würde
sich die Investitionssumme auf ca. 90.000,- € erhöhen.
Die Summe könnte sich noch
weiter erhöhen, wenn die Untersuchung der Standorte ergeben sollte, dass an
mehreren Standorten zwei automatische Poller an einer Seite erforderlich sind,
um eine ausreichend breite Durchfahrt für die Rettungsfahrzeuge zu
gewährleisten.
Laufende Kosten:
Ca. 500,- bis 600,- € pro Jahr und Poller für die regelmäßig
Wartung durch eine Fachfirma. Reparaturen sind nicht berücksichtigt. Die
Stromkosten für heizbare Poller gegen das Einfrieren im Winter können nicht
benannt werden, da sie witterungsabhängig sind.
Ca. 2.000,- bis 4.800,- € pro Jahr reine Wartungskosten für
vier bis acht Poller, ohne Stromkosten.
Finanzmittel
für die Durchführung der Maßnahme sind 2005 nicht im Haushalt eingestellt,
diese müssten für 2006 in den Haushalt des FB Grün- und Verkehrsflächen
zusätzlich eingestellt werden.
Derartige Mittel sind allerdings auch nicht in der
mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung vorgesehen. Eine Möglichkeit
der Förderung besteht nicht. Die Finanzmittel müssten zusätzlich in den
Haushalt des FB 47 eingestellt werden. Eine Umschichtung von Finanzmitteln
innerhalb des FB 47 ist nicht möglich. Eine Realisierung ist somit vor 2006
nicht möglich.
Die Summe könnte sich
erhöhen, wenn die Untersuchung der Standorte ergeben sollte, dass an mehreren
Standorten zwei automatische Poller an einer Seite erforderlich sind, um eine
ausreichend breite Durchfahrt für die Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten.