Antrag - 05/SVV/0639
Grunddaten
- Betreff:
-
Kulturticket für ALG II - EmpängerInnen u. a.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Einreicher*:
- Fraktion Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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31.08.2005
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28.09.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur
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Vorberatung
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15.09.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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21.09.2005
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 1.1.2006 ein Kulturticket für ALG II-EmpfängerInnen, SozialhilfeempfängerInnen, GrundsicherungsrentnerInnen und AsylbewerberInnen bei Potsdamer Kultureinrichtungen, die von der Stadt gefördert werden, einzurichten. Die berechtigten Personenkreise sollen Restkarten für Vorstellungen an der Abendkasse gegen Vorlage des Berechtigungsbescheids und des Personalausweises erwerben können. Das Kulturticket soll zum Preis von 1 € abgegeben werden.
Weiterhin
wird der Oberbürgermeister beauftragt, Absprachen mit den zuständigen Berliner
Stellen zu treffen, damit berechtigte PotsdamerInnen das Kulturticket in Berlin
und berechtigte BerlinerInnen das Kulturticket in Potsdam nutzen können.
gez.
Axel Kruschat
Fraktionsvorsitzender
Erläuterung
Begründung:
Seit Mai dieses Jahres existiert in Berlin das Kulturticket für die im Antragstext genannten Berechtigtengruppen bei städtisch geförderten Kultureinrichtungen, darunter z.B. die Deutsche Oper, das Deutsche Theater und der Friedrichsstadtpalast. Die berechtigten Personen erhalten an den Abendkassen nicht zum regulären Preis verkaufte Restkarten zum Kulturticketpreis von 3 €.
Das
Kulturticket geht auf eine Initiative der Berliner Kultursenatsverwaltung
zurück, der ursprünglich die Weimarer Grundidee eines 1-€uro-Kulturtickets zu
Grunde lag. In Verhandlungen mit den Kultureinrichtungen stellte sich jedoch
heraus, daß mit diesem Preis in Berlin keine Kostendeckung für Material- und
Erstellungskosten der Eintrittskarten selbst erreicht werden konnte. Deshalb
kostet das Kulturticket dort 3 €. In Potsdam sollte der ursprüngliche Preis von
1 € angestrebt werden, soweit damit keine Zusatzkosten für die
Kultureinrichtungen verbunden sind.
Das
Kulturticket ist kostenneutral, da die sonst nicht verkauften Restkarten einer
Vorstellung verfallen würden. Angesichts der verschwindend geringen Pauschale,
die den genannten Personenkreisen für die Teilnahme am kulturellen Leben zur
Verfügung steht, ist die Einrichtung eines Kulturtickets unbedingt angezeigt.
Mit den normalen Preisen für Theatervorstellungen, Konzerte u.ä. sind diese
Personenkreise ansonsten von solchen Veranstaltungen ausgeschlossen.
In
Berlin erfreut sich das Kulturticket einer großen Nachfrage und wird von allen
Seiten als Erfolg gewertet. Immer wieder versuchen auch Menschen aus
Brandenburg, bei Berliner Vorstellungen das Kulturticket zu erwerben, doch
zählen sie bis jetzt dort leider nicht zum Berechtigtenkreis. Dem soll durch
die angestrebte Vereinbarung mit Berlin Abhilfe geschaffen werden, so daß es in
Zukunft PotsdamerInnen möglich sein soll, Kulturveranstaltungen in Berlin zu
besuchen und auch die BerlinerInnen vom Potsdamer Kulturangebot profitieren
können.