Antrag - 05/SVV/0639

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 1.1.2006 ein Kulturticket für ALG II-EmpfängerInnen, SozialhilfeempfängerInnen, GrundsicherungsrentnerInnen und AsylbewerberInnen bei Potsdamer Kultureinrichtungen, die von der Stadt gefördert werden, einzurichten. Die berechtigten Personenkreise sollen Restkarten für Vorstellungen an der Abendkasse gegen Vorlage des Berechtigungsbescheids und des Personalausweises erwerben können. Das Kulturticket soll zum Preis von 1 € abgegeben werden.

 

Weiterhin wird der Oberbürgermeister beauftragt, Absprachen mit den zuständigen Berliner Stellen zu treffen, damit berechtigte PotsdamerInnen das Kulturticket in Berlin und berechtigte BerlinerInnen das Kulturticket in Potsdam nutzen können.

 

gez. Axel Kruschat

        Fraktionsvorsitzender

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Seit Mai dieses Jahres existiert in Berlin das Kulturticket für die im Antragstext genannten Berechtigtengruppen bei städtisch geförderten Kultureinrichtungen, darunter z.B. die Deutsche Oper, das Deutsche Theater und der Friedrichsstadtpalast. Die berechtigten Personen erhalten an den Abendkassen nicht zum regulären Preis verkaufte Restkarten zum Kulturticketpreis von 3 €.

Das Kulturticket geht auf eine Initiative der Berliner Kultursenatsverwaltung zurück, der ursprünglich die Weimarer Grundidee eines 1-€uro-Kulturtickets zu Grunde lag. In Verhandlungen mit den Kultureinrichtungen stellte sich jedoch heraus, daß mit diesem Preis in Berlin keine Kostendeckung für Material- und Erstellungskosten der Eintrittskarten selbst erreicht werden konnte. Deshalb kostet das Kulturticket dort 3 €. In Potsdam sollte der ursprüngliche Preis von 1 € angestrebt werden, soweit damit keine Zusatzkosten für die Kultureinrichtungen verbunden sind.

Das Kulturticket ist kostenneutral, da die sonst nicht verkauften Restkarten einer Vorstellung verfallen würden. Angesichts der verschwindend geringen Pauschale, die den genannten Personenkreisen für die Teilnahme am kulturellen Leben zur Verfügung steht, ist die Einrichtung eines Kulturtickets unbedingt angezeigt. Mit den normalen Preisen für Theatervorstellungen, Konzerte u.ä. sind diese Personenkreise ansonsten von solchen Veranstaltungen ausgeschlossen.

In Berlin erfreut sich das Kulturticket einer großen Nachfrage und wird von allen Seiten als Erfolg gewertet. Immer wieder versuchen auch Menschen aus Brandenburg, bei Berliner Vorstellungen das Kulturticket zu erwerben, doch zählen sie bis jetzt dort leider nicht zum Berechtigtenkreis. Dem soll durch die angestrebte Vereinbarung mit Berlin Abhilfe geschaffen werden, so daß es in Zukunft PotsdamerInnen möglich sein soll, Kulturveranstaltungen in Berlin zu besuchen und auch die BerlinerInnen vom Potsdamer Kulturangebot profitieren können.

Loading...