Antrag - 05/SVV/0711

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die Einkünfte der Geschäftsführer städtischer Unternehmen aus ihrer Geschäftsführertätigkeit in geeigneter Form veröffentlicht werden.

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Erläuterung

Begründung:

Die Offenlegung der Bezüge von Geschäftsführern städtischer Unternehmen ist gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, vielmehr jedoch den entsprechenden Nutzerinnen und Nutzern ein Gebot der Transparenz. Dies ist insbesondere notwendig, wenn mit Geld von Bürgerinnen und Bürgern direkt bzw. indirekt mit Steuergeldern gearbeitet wird.

Da Persönlichkeitsrechte der Geschäftsführer in Betracht gezogen werden müssen, ist zu ermitteln, ob dieses Anliegen auf freiwilliger Basis erfolgen sollte.

 

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