Beschlussvorlage - 05/SVV/0755

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Grundlage für die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe ist die als Anlage beigefügte „Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam“ (Kita – Finanzierungsrichtlinie – KitaFR), die mit Wirkung zum 01.01.2006 in Kraft tritt.
  2. Diese Richtlinie findet unmittelbar Anwendung auf die Finanzierung und Leistungssicherstellung der von freien Trägern betriebenen  Kindertagesstätten in der Landeshauptstadt Potsdam.
  3. Die Richtlinie vom 06.11.2002  Drucksache Nr. 02/SVV/0374 mit den Änderungen vom 07.05.2003 Drucksache Nr. 03/SVV/0289 und vom 01.09.2004 Drucksache Nr. 04/SVV/0366 wird mit Inkrafttreten der unter Pkt. 1 genannten Richtlinie außer Kraft gesetzt.
  4. Anträge auf  Finanzierung einer Kindertagesstätte 2006 sind entsprechend der mit Inkrafttreten dieser Kita –Finanzierungsrichtlinie getroffenen Festlegungen durch die freien Träger zu stellen. 

           Damit entfällt die Antragstellung zum 30.09.2005 für das Jahr 2006.

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Fachbereich Jugendamt hat mit der am 01.01.2003 in Kraft getretenen Richtlinie zur  Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe, DS: 02/SVV/0374 vom 06.11.2002, auf ein völlig neues Finanzierungssystem umgestellt.

 

Die  Umstellung des Finanzierungssystems von der Kostensatzfinanzierung auf eine institutionelle Förderung auf Basis pauschalierter Zuschüsse hat sich bewährt.

 

Durch den Zuschuss soll dem Träger ein angemessener Anteil der Kosten, die durch den Betrieb der Einrichtung entstehen, zugewiesen werden. Ein weiterer Anteil der Kosten wird dadurch gedeckt, dass der Träger gemäß § 17 Abs. 1 KitaG von den Eltern Elternbeiträge erhebt.

 

Die seit dem 01.01.2003 gültige Finanzierungsrichtlinie berücksichtigt Zuschüsse an freie Träger von Kindertagesstätten auf der Basis der zu diesem Zeitpunkt gültigen (niedrigeren) Elternbeiträge. Nach der Erhöhung der Elternbeiträge zum 01.06.2003 mussten die Zuschüsse der Stadt an die veränderten (höheren) Elternbeiträge angepasst werden.

 

Der mit dem Beschluss vom 01.09.2004 eingeschlagene Weg, die Zuschüsse an die freien Träger mindestens im Umfang der Ergebnisse der Verwendungsnachweisprüfung des jeweiligen Vorjahres zu reduzieren und damit eine Anpassung vorzunehmen, stellte nur eine Übergangslösung dar.

 

Neben der Zielstellung, an die Elternbeitragsordnung angepasste Zuschüsse an die freien Träger für die Zukunft zu erreichen, waren u.a. die Ergebnisse der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamtes, die geringe Rechtssicherheit sowie eine insgesamt festgestellte Unübersichtlichkeit der derzeitigen KitaFR  maßgeblich entscheidend dafür, die Kita-Finanzierungsrichtlinie grundlegend zu überarbeiten.

 

Es werden nachfolgende wesentliche Änderungen vorgeschlagen:

 

- Berücksichtigung der Elternbeitragseinnahmen des Trägers bereits bei Antragstellung

 

- Einführung einer Nachweispflicht bei der Ermittlung der individuellen und durchschnittlichen Personalkosten des Träger bereits bei Antragstellung

 

- Bildung von Pauschalen als Obergrenze für die Bezuschussung der Kosten für Hausmeister/Reinigungsleistungen und Küchenpersonal

 

- Optimierung des Antrags- und Abrechnungsverfahren, (kombinierter Bewilligungs- und Leistungsbescheid)

 

Mit der Überarbeitung der Kita-Finanzierungsrichtlinie werden folgende positive Effekte erzielt:

-             Erhöhung der Rechtssicherheit für Fachverwaltung und für freie Träger

 

-             Verringerung des Verwaltungsaufwands für Fachverwaltung und freie Träger

 

- Steuerung der Qualitätsentwicklung in den Kindertagesstätten, orientiert an den „Grundsätzen der elementaren Bildung“

 

-           Verbesserung der Übersichtlichkeit und Struktur der Kita-Finanzierungsrichtlinie.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der vorgelegten Kita-Finanzierungsrichtlinie ihre Zustimmung zu geben.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Landeshauptstadt Potsdam als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt dem freien Träger von Kindertagesstätten auf Antrag Zuschüsse gemäß § 16 Absatz 2 KitaG.

 

Anwendung findet derzeit die Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe -  KITA Richtlinie – Drucksache 02/SVV/0374 vom 06.11. 02 zuletzt geändert mit Drucksache 04/SVV/ 0366 vom 01.09.04.

 

Auf der Grundlage des Änderungsbeschlusses vom 01.09.04 wurden die Zuschüsse für Kitas in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam ab dem Antragsjahr 2004 im Umfang der Ergebnisse der Verwendungsnachweisprüfung des jeweiligen Vorjahres ausgereicht.

Hierdurch wurden die Zuschussbeträge bereits 2004 und 2005 an den Bedarf der freien Träger angepasst (Jahresumfang ca. 1,2 Mio €).

 

Mit der jetzigen Überarbeitung der Kita –Finanzierungsrichtlinie wird diese der neuen Entwicklung angepasst, klarer gefasst und die Rechtssicherheit erhöht. 

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Anlagen

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