Beschlussvorlage - 05/SVV/0755
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam (Kita - Finanzierungsrichtlinie - KitaFR)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Einreicher*:
- FB Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
28.09.2005
| |||
|
02.11.2005
| |||
|
07.12.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen
|
Vorberatung
|
|
|
19.10.2005
| |||
|
16.11.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
29.09.2005
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Grundlage für die Finanzierung
und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe
ist die als Anlage beigefügte „Richtlinie über die Finanzierung und
Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in
der Landeshauptstadt Potsdam“ (Kita – Finanzierungsrichtlinie – KitaFR),
die mit Wirkung zum 01.01.2006 in Kraft tritt.
- Diese Richtlinie findet
unmittelbar Anwendung auf die Finanzierung und Leistungssicherstellung der
von freien Trägern betriebenen
Kindertagesstätten in der Landeshauptstadt Potsdam.
- Die Richtlinie vom
06.11.2002 Drucksache Nr.
02/SVV/0374 mit den Änderungen vom 07.05.2003 Drucksache Nr. 03/SVV/0289
und vom 01.09.2004 Drucksache Nr. 04/SVV/0366 wird mit Inkrafttreten der
unter Pkt. 1 genannten Richtlinie außer Kraft gesetzt.
- Anträge auf Finanzierung einer
Kindertagesstätte 2006 sind entsprechend der mit Inkrafttreten dieser Kita
–Finanzierungsrichtlinie getroffenen Festlegungen durch die freien Träger
zu stellen.
Damit
entfällt die Antragstellung zum 30.09.2005 für das Jahr 2006.
Erläuterung
Begründung:
Der Fachbereich Jugendamt hat mit der am 01.01.2003 in Kraft
getretenen Richtlinie zur
Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der
freien Jugendhilfe, DS: 02/SVV/0374 vom 06.11.2002, auf ein völlig neues
Finanzierungssystem umgestellt.
Die Umstellung
des Finanzierungssystems von der Kostensatzfinanzierung auf eine
institutionelle Förderung auf Basis pauschalierter Zuschüsse hat sich bewährt.
Durch den Zuschuss soll dem Träger ein angemessener Anteil
der Kosten, die durch den Betrieb der Einrichtung entstehen, zugewiesen werden.
Ein weiterer Anteil der Kosten wird dadurch gedeckt, dass der Träger gemäß § 17
Abs. 1 KitaG von den Eltern Elternbeiträge erhebt.
Die seit dem 01.01.2003 gültige Finanzierungsrichtlinie
berücksichtigt Zuschüsse an freie Träger von Kindertagesstätten auf der Basis
der zu diesem Zeitpunkt gültigen (niedrigeren) Elternbeiträge. Nach der
Erhöhung der Elternbeiträge zum 01.06.2003 mussten die Zuschüsse der Stadt an
die veränderten (höheren) Elternbeiträge angepasst werden.
Der mit dem Beschluss vom 01.09.2004 eingeschlagene Weg, die
Zuschüsse an die freien Träger mindestens im Umfang der Ergebnisse der
Verwendungsnachweisprüfung des jeweiligen Vorjahres zu reduzieren und damit
eine Anpassung vorzunehmen, stellte nur eine Übergangslösung dar.
Neben der Zielstellung, an die Elternbeitragsordnung
angepasste Zuschüsse an die freien Träger für die Zukunft zu erreichen, waren
u.a. die Ergebnisse der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamtes, die geringe
Rechtssicherheit sowie eine insgesamt festgestellte Unübersichtlichkeit der
derzeitigen KitaFR maßgeblich
entscheidend dafür, die Kita-Finanzierungsrichtlinie grundlegend zu
überarbeiten.
Es werden nachfolgende wesentliche Änderungen vorgeschlagen:
- Berücksichtigung der Elternbeitragseinnahmen des Trägers bereits bei
Antragstellung
- Einführung einer Nachweispflicht bei der Ermittlung der
individuellen und durchschnittlichen Personalkosten des Träger bereits bei
Antragstellung
- Bildung von Pauschalen als Obergrenze für die Bezuschussung der
Kosten für Hausmeister/Reinigungsleistungen und Küchenpersonal
- Optimierung des Antrags- und Abrechnungsverfahren, (kombinierter
Bewilligungs- und Leistungsbescheid)
Mit der Überarbeitung der Kita-Finanzierungsrichtlinie
werden folgende positive Effekte erzielt:
- Erhöhung
der Rechtssicherheit für Fachverwaltung und für freie Träger
- Verringerung
des Verwaltungsaufwands für Fachverwaltung und freie Träger
- Steuerung der Qualitätsentwicklung in den Kindertagesstätten,
orientiert an den „Grundsätzen der elementaren Bildung“
-
Verbesserung der Übersichtlichkeit und Struktur der
Kita-Finanzierungsrichtlinie.
Die Verwaltung schlägt vor, der vorgelegten
Kita-Finanzierungsrichtlinie ihre Zustimmung zu geben.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Die Landeshauptstadt Potsdam als örtlicher Träger der
öffentlichen Jugendhilfe gewährt dem freien Träger von Kindertagesstätten auf
Antrag Zuschüsse gemäß § 16 Absatz 2 KitaG.
Anwendung findet derzeit die Richtlinie über die
Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien
Jugendhilfe - KITA Richtlinie –
Drucksache 02/SVV/0374 vom 06.11. 02 zuletzt geändert mit Drucksache 04/SVV/
0366 vom 01.09.04.
Auf der Grundlage des Änderungsbeschlusses vom 01.09.04
wurden die Zuschüsse für Kitas in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt
Potsdam ab dem Antragsjahr 2004 im Umfang der Ergebnisse der
Verwendungsnachweisprüfung des jeweiligen Vorjahres ausgereicht.
Hierdurch wurden die Zuschussbeträge bereits 2004 und 2005
an den Bedarf der freien Träger angepasst (Jahresumfang ca. 1,2 Mio €).
Mit der
jetzigen Überarbeitung der Kita –Finanzierungsrichtlinie wird diese der neuen
Entwicklung angepasst, klarer gefasst und die Rechtssicherheit erhöht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
40,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
22 kB
|