Beschlussvorlage - 05/SVV/0863
Grunddaten
- Betreff:
-
Abfallgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam 2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Umwelt und Gesundheit
- Einreicher*:
- FB Umwelt und Gesundheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.11.2005
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07.12.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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16.11.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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17.11.2005
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Erläuterung
Begründung:
Die Gebühren für die Abfallentsorgung müssen entsprechend §
6 Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg in der Fassung der
Bekanntmachung vom 31. März 2004, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
vom 26. April 2005, kostendeckend kalkuliert werden.
Dem Kostendeckungsprinzip folgend, ergeben sich aus
veränderten Kostenansätzen Änderungen in den Gebührensätzen. Dies machte eine
Überarbeitung der Abfall-gebührensatzung in bezug auf die Höhe für das Jahr
2006 erforderlich.
Die Erhöhung der Abfallmengengebühr um durchschnittlich 5%
für das Jahr 2006 konnte trotz verminderter Verwaltungskosten nicht kompensiert
werden. Sie ist im Wesentlichen auf eine Kostensteigerung beim
Drittbeauftragten für die Hausmüllsammlung, den Umschlag und den Transport zur
Entsorgungsanlage zurückzuführen.
Die Senkung der Abfallgrundgebühr ist insbesondere auf zwei
Faktoren zurückzuführen.
Die in der Abfallgebührenkalkulation 2005 angesetzten Kosten
für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Altpapierfraktion beinhalteten
u.a. die Kosten für die Umstellung auf die haushaltsnahe Erfassung dieser
Abfälle. Zum Zeitpunkt der Kalkulation für das Jahr 2005 (August 2004) konnten
noch keine verbindlichen Angaben zu den tatsächlichen Kosten, die im Jahr 2005
dadurch entstehen, getroffen werden. Bei der Umsetzung der Maßnahme in diesem
Jahr zeigte sich, dass die zum Ansatz gekommenen Kosten nicht in voller Höhe
entstehen werden. Weiterhin sind die Effekte, die sich aus der Vermarktung des
Altpapiers sowie der Beteiligung der DSD AG (Duales System Deutschland AG) an
den Systemkosten ergeben, wesentlich höher ausgefallen als zu erwarten war.
Auch werden die Entsorgungskosten für Elektronikschrott auf Grund
bundesgesetzlicher Regelungen nur noch für das erste Quartal 2006
gebührenwirksam. Danach übernehmen die Hersteller diese Entsorgungskosten. Die
Kosten für die Einsammlung und Bereitstellung dieser Fraktion sind jedoch
weiterhin Bestandteil der Abfallgebührenkalkulation.
Aus der vorliegenden Gebührenkalkulation ergeben sich
nachfolgend dargestellte Gebühren-veränderungen gegenüber dem Jahr 2005:
Gebührensätze 2005 2006
Grundgebühren:
Haushalte 26,26
€ 21,02
€
Gewerbetreibende 16,42
€ 10,41
€
Mengengebühr: 0,018016 €/l 0,018908 €/l
Beispiel 1:
2-Personenhaushalt mit 60 l – Tonne und 14-täglicher Leerung
Gebühren |
Jahr 2005 |
Jahr 2006 |
Grundgebühr |
52,52 EUR |
42,04 EUR |
Mengengebühr |
28,16 EUR |
29,46 EUR |
Jahresgebühr |
80,68 EUR |
71,50 EUR |
Gebührensenkung
um 11,4 %
Beispiel 2:
Gewerbe mit 10 EGW mit 120 l – Tonne und 14-täglicher Leerung
Gebühren |
Jahr 2005 |
Jahr 2006 |
Grundgebühr |
164,20 EUR |
104,10
EUR |
Mengengebühr |
56,31 EUR |
59,18 EUR |
Jahresgebühr |
220,51 EUR |
163,28 EUR |
Gebührensenkung
um 25,9 %
Neben der Anpassung der Gebührenhöhe an die tatsächlichen
Kosten, erfolgten einige inhaltliche Anpassungen. Als Anlage liegt dazu eine
Gegenüberstellung der Satzungsänderungen (alt – neu) bei.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Abfallgebühren werden
gem. § 6 Kommunalabgabengesetz kostendeckend kalkuliert. Alle Aufwendungen der
Abfallentsorgung (Entsorgungsleistungen durch Dritte, Verwaltungskosten etc.)
sind gebührenansatzfähig. Mehr- und Minderaufwendungen gegenüber dem Jahr 2004
sind in der vorliegenden Abfallgebührenkalkulation für das Jahr 2006 (Anlagen 1
und 2 der Abfallgebührensatzung) je Hauptkostenart berücksichtigt, ebenso die
Überdeckung aus dem BAB 2004 in Höhe von 454.564,50 € .
Voraussichtliche Ausgaben (UA 72000):
11.879.040,64
€
Anrechnung der Überdeckung aus BAB 2004:
454.564,50 €
Gesamt:
11.424.476,14 €
Diese Ausgaben werden wie
folgt gedeckt:
Voraussichtliche Einnahmen (UA 72000):
- aus Gebühren
11.420.733,97 €
- Sonstige
3.720,00 €
Gesamteinnahmen:
11.424.453,97 €
Auswirkungen auf den
städtischen Haushalt ergeben sich insofern, dass die niedrigeren Ausgaben für
das Haushaltsjahr 2006 durch verminderte Einnahmen und durch die Überdeckung
aus dem Jahr 2004 finanziert werden (Kostendeckungsprinzip).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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39 kB
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3
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(wie Dokument)
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21 kB
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4
|
(wie Dokument)
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288 kB
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