Beschlussvorlage - 05/SVV/0863

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallgebührensatzung) gemäß Wortlaut der beiliegenden Anlage.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Gebühren für die Abfallentsorgung müssen entsprechend § 6 Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 26. April 2005, kostendeckend kalkuliert werden.

 

Dem Kostendeckungsprinzip folgend, ergeben sich aus veränderten Kostenansätzen Änderungen in den Gebührensätzen. Dies machte eine Überarbeitung der Abfall-gebührensatzung in bezug auf die Höhe für das Jahr 2006 erforderlich.

 

Die Erhöhung der Abfallmengengebühr um durchschnittlich 5% für das Jahr 2006 konnte trotz verminderter Verwaltungskosten nicht kompensiert werden. Sie ist im Wesentlichen auf eine Kostensteigerung beim Drittbeauftragten für die Hausmüllsammlung, den Umschlag und den Transport zur Entsorgungsanlage zurückzuführen.

 

Die Senkung der Abfallgrundgebühr ist insbesondere auf zwei Faktoren zurückzuführen.

Die in der Abfallgebührenkalkulation 2005 angesetzten Kosten für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Altpapierfraktion beinhalteten u.a. die Kosten für die Umstellung auf die haushaltsnahe Erfassung dieser Abfälle. Zum Zeitpunkt der Kalkulation für das Jahr 2005 (August 2004) konnten noch keine verbindlichen Angaben zu den tatsächlichen Kosten, die im Jahr 2005 dadurch entstehen, getroffen werden. Bei der Umsetzung der Maßnahme in diesem Jahr zeigte sich, dass die zum Ansatz gekommenen Kosten nicht in voller Höhe entstehen werden. Weiterhin sind die Effekte, die sich aus der Vermarktung des Altpapiers sowie der Beteiligung der DSD AG (Duales System Deutschland AG) an den Systemkosten ergeben, wesentlich höher ausgefallen als zu erwarten war.

Auch werden die Entsorgungskosten für Elektronikschrott auf Grund bundesgesetzlicher Regelungen nur noch für das erste Quartal 2006 gebührenwirksam. Danach übernehmen die Hersteller diese Entsorgungskosten. Die Kosten für die Einsammlung und Bereitstellung dieser Fraktion sind jedoch weiterhin Bestandteil der Abfallgebührenkalkulation.

 

Aus der vorliegenden Gebührenkalkulation ergeben sich nachfolgend dargestellte Gebühren-veränderungen gegenüber dem Jahr 2005:

 

Gebührensätze                                  2005                            2006

 

Grundgebühren:

Haushalte                                            26,26 €                        21,02 €

Gewerbetreibende                              16,42 €                        10,41 €           

 

Mengengebühr:                           0,018016 €/l         0,018908 €/l   

 

 

Beispiel 1:                                                                 

 

2-Personenhaushalt mit 60 l – Tonne und 14-täglicher Leerung          

 

Gebühren

Jahr 2005

Jahr 2006

Grundgebühr

52,52 EUR

42,04 EUR

Mengengebühr

               28,16 EUR

               29,46 EUR

Jahresgebühr

80,68 EUR

                 71,50 EUR

 

Gebührensenkung um 11,4 %

Beispiel 2:                                                                 

 

Gewerbe mit 10 EGW mit 120 l – Tonne und 14-täglicher Leerung          

 

Gebühren

Jahr 2005

Jahr 2006

Grundgebühr

164,20 EUR

 104,10 EUR

Mengengebühr

               56,31 EUR

                59,18 EUR

Jahresgebühr

220,51 EUR

               163,28 EUR

 

Gebührensenkung um 25,9 %                                

 

 

Neben der Anpassung der Gebührenhöhe an die tatsächlichen Kosten, erfolgten einige inhaltliche Anpassungen. Als Anlage liegt dazu eine Gegenüberstellung der Satzungsänderungen (alt – neu) bei.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Abfallgebühren werden gem. § 6 Kommunalabgabengesetz kostendeckend kalkuliert. Alle Aufwendungen der Abfallentsorgung (Entsorgungsleistungen durch Dritte, Verwaltungskosten etc.) sind gebührenansatzfähig. Mehr- und Minderaufwendungen gegenüber dem Jahr 2004 sind in der vorliegenden Abfallgebührenkalkulation für das Jahr 2006 (Anlagen 1 und 2 der Abfallgebührensatzung) je Hauptkostenart berücksichtigt, ebenso die Überdeckung aus dem BAB 2004 in Höhe von 454.564,50 € .

 

Voraussichtliche Ausgaben (UA 72000):                                       11.879.040,64 €    

Anrechnung der Überdeckung aus BAB 2004:                                   454.564,50 €

Gesamt:                                                                                         11.424.476,14 €

 

Diese Ausgaben werden wie folgt gedeckt:

 

Voraussichtliche Einnahmen (UA 72000):                                    

- aus Gebühren                                                                              11.420.733,97 €

- Sonstige                                                                                                3.720,00 €

Gesamteinnahmen:                                                                      11.424.453,97 €

 

Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ergeben sich insofern, dass die niedrigeren Ausgaben für das Haushaltsjahr 2006 durch verminderte Einnahmen und durch die Überdeckung aus dem Jahr 2004 finanziert werden (Kostendeckungsprinzip).

 

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Anlagen

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