Beschlussvorlage - 05/SVV/0798
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 87 "Ortszentrum Eiche"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.11.2005
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07.12.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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08.11.2005
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22.11.2005
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05.12.2005
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Erläuterung
Begründung:
Kurzeinführung Anlage
1
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den
Unterlagen, die den Mitarbeitern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind
als Anlage enthalten:
Anlage 1: Kurzeinführung
(1 Seite)
Anlage 2: Bebauungsplan
mit Begründung (31 Seiten, 1 Plan)
Darstellung der Ergebnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten und
Empfehlung der Verwaltung
Anlass und Gegenstand der vorliegenden Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer
Sitzung am 01.11.2000 die Abwägungsentscheidung über die im Rahmen der
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans vorgebrachten Anregungen der Bürger
und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange getroffen und den
Bebauungsplan als Satzung beschlossen (DS 00/0807). Planinhalte des
Bebauungsplans sind ein Mischgebiet entlang der Kaiser-Friedrich-Straße sowie
Allgemeine Wohngebiete in relativ geringer baulicher Dichte in den südlich
angrenzenden Zonen und eine private Grünfläche (Kleingärten) am südlichen Rand.
Im Anzeigeverfahren ist durch die Aufsichtsbehörde
die Verletzung von Rechtsvorschriften festgestellt worden. Das damalige
Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (jetzt Ministerium für
Infrastruktur und Raumordnung) hat mit Schreiben vom 27.11.2001 eine Maßgabe
zur Streichung der textlichen Festsetzung zur Versickerung von
Niederschlagswasser und Auflagen zur nachrichtlichen Übernahme eines
Bodendenkmals und der Trinkwasserschutzzone II des Wasserwerks Wildpark ausgesprochen.
Die Erfüllung dieser Maßgabe erfordert die Herbeiführung eines
Betrittsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung.
Das Bebauungsplanverfahren ist bislang noch nicht
abgeschlossen worden.
Aufgrund des aktuellen Investitionsinteresses soll der Bebauungsplan
nunmehr weitergeführt werden.
Die zum September 2003 erfolgte Novellierung der
Brandenburgischen Bauordnung macht die formelle Anpassung der Regelungen zur
Geschossigkeit erforderlich. Im Rahmen der Überarbeitung der Planung sind die
Planinhalte des Bebauungsplans in der Fassung des Satzungsbeschlusses
vollständig übernommen worden.
Auf der Basis der Beschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung im Bebauungsplanverfahren hat die Verwaltung durch
kontinuierliches Handeln auch in den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen
(Übernahme der Planungskosten, Durchführung der Erschließungsmaßnahme
Birkenhügel/Ecksteinweg) Leistungen entgegengenommen, die der Investor im
Hinblick auf die zu erwartenden Baurechte erbracht hat.
Sollte diese Erwartung des Investors an die Stadt nicht
erfüllt werden können, dürften Auseinandersetzungen um die durch den Investor
bisher erbrachten finanziellen Aufwändungen zu erwarten sein.
Mit einem Beschluss zur erneuten öffentlichen
Auslegung soll Klarheit darüber erreicht werden, ob die
Stadtverordnetenversammlung an ihrer mit dem Satzungsbeschluss vom 01.11.2000
erfolgten Willensbildung festhält oder ob sie unter Würdigung der dargestellten
Sachverhalte noch Modifikationen der Planung vorsieht.
Empfehlung der Verwaltung
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung kann der Beschluss
zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Durch den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 87 „Ortszentrum Eiche“ entstehen für den Haushalt der Stadt
Potsdam keine Kosten. Zur Übernahme der Kosten der Erschließungsmaßnahmen sowie
von – durch Eingriffe in Natur und Landschaft erforderliche –
Ausgleichsmaßnahmen hat sich ein Investor in einem städtebaulichen Vertrag
verpflichtet. Die sonstigen Ausgleichsmaßnahmen sind von den jeweiligen
Grundstückseigentümern im Zuge von Baumaßnahmen durchzuführen und nachzuweisen,
sodass auch hierfür der Stadt Potsdam keine Kosten entstehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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287,2 kB
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