Antrag - 05/SVV/1008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 35-3, Villa Schöningen gemäß Anlage

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Erläuterung

Begründung:

 

Der B-Plan betrifft ein besonders sensibles Gebiet im Umfeld des Weltkulturerbes.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die angemessene aber auch verträgliche Entwicklung des Plangebiets gesichert werden.

 

Im gegenwärtigen Stadium kann - entgegen anders lautender Erklärungen der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Verkehr, Frau Dr. v. Kuick-Frenz - nicht ausgeschlossen werden, dass Vorhaben nach § 33 BauGB genehmigt werden müssten, obwohl im Planverfahren wesentliche Änderungen gegenüber dem derzeitigen Planungsstand abzusehen sind. Deshalb ist im Interesse der Sicherung der Planungsziele die Veränderungssperre unerlässlich.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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