Antrag - 05/SVV/0917

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bedingungen für einen kleinteiligen Grunderwerb an der Straßenbahnendhaltestelle Kirschallee zu prüfen, damit die Voraussetzungen zur Schaffung eines Fußgängerzugangs neben der Busausfahrt möglich gemacht werden können. Hierzu ist der Stadtverordnetenversammlung im März 2006 ein Vorschlag zu unterbreiten.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit der Beantwortung der kleinen Anfrage 05/SVV/0752 (als Anlage beigefügt) hat der Oberbürgermeister auf die gefährliche Situation für Fußgänger an der Straßenbahnendhaltestelle und auf eine derartige Lösung des Problems hingewiesen.

 

Die Sicherheit der Fußgänger an der Straßenbahn-Endhaltestelle Kirschallee ist durch eine unübersichtliche Verkehrsführung, durch den zusätzlichen Busverkehr und durch die Tiefgarage ständig gefährdet. Insbesondere trifft diese Feststellung für die Fußgänger zu, die zur Straßenbahn wollen und die wegen des Fehlens eines Fußgängerweges die enge Bus-Ausfahrt benutzen müssen.

 

 

 

 

Anlage:

05/SVV/0752

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

1.         Ist die Stadtverwaltung bereit, durch einen zumindest schmalen Fußgängerstreifen diesen auf Dauer unzumutbaren Zustand zu beheben - notfalls durch Ankauf eines Streifens aus dem benachbarten Grundstück?

 

2.         Wenn nicht, beabsichtigt sie andere Maßnahmen einzuleiten, um die Fußgänger nicht weiter zu gefährden?

 

 

Antwort:

 

Eine sichere und in Bezug auf den Busverkehr konfliktfreie Führung des Fußgängerverkehrs lässt sich nur mittels Anlage von Gehwegebeziehungen in der sich darstellenden Laufachse der Fußgängerströme gewährleisten. Ein kleinteiliger Grunderwerb scheint hierzu unabdingbar. Die vorhandenen Gehwege als Verbindung der TRAM- und Bushaltestelle zur Kirschallee entsprechen in ihrer Lage nicht den Laufbeziehungen, welche speziell die vom Tram-Ausstiegspunkt kommenden Fahrgäste nutzen.

 

Zur Realisierung dieses Vorhabens ist die Erstellung einer kleinteiligen Planung durch den Baulastträger notwendig.

 

Sollte sich eine bauliche Lösung im Zuge dieser Planung als nicht realisierbar erweisen, könnten die Fußgänger durch ein den Örtlichkeiten angepasstes nichtamtliches Fußleitsystem auf die vorhandenen, jedoch wenig frequentierten mit Umwegen verbundenen, Gehwege verwiesen werden.

 

Mittels amtlicher Verkehrszeichen lässt sich eine Verbesserung der objektiven, als auch vom Fußgänger empfundenen subjektiven Verkehrssicherheit nicht erzielen. Eine Abtrennung eines Fußgängerstreifens mittels Fahrbahnmarkierung ist wegen der äußerst geringen Breite der Busausfahrt ebenfalls nicht möglich.

 

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