Beschlussvorlage - 01/SVV/0649
Grunddaten
- Betreff:
-
Auslegungsbeschluss zum Vorhaben und Erschließungsplan Nr. 16 Zeppelinstr., Kastanienallee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- IV.1.61.2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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25.09.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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27.09.2001
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
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Erläuterung
Anlage
1
Kurzeinführung
Darstellung
der Ergebnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten und Empfehlung der
Verwaltung
Anlass
für die vorliegende Beschlussvorlage
Die
Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 03.12.1997 die Aufstellung
des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 16
"Zeppelinstraße/Kastanienallee" beschlossen.
Als die
wesentlichen Planungsziele sind im Aufstellungsbeschluss festgelegt:
- Errichtung
eines stadtnahen, qualitativ hochwertigen Wohnstandortes
- Errichtung
eines Einzelhandelszentrums entlang der Zeppelinstraße, verbunden mit
Dienstleistung
- Bildung
von Blockkanten zur Zeppelinstraße
- Schaffung
eines durchgängigen öffentlichen Ufergrünzugs entlang der Havel
- Schaffung
von Blickbeziehungen zur Havel und zur Halbinsel Hermannswerder
Vorhabenträger
ist die BBI Bau & Boden Investitionsgesellschaft mbH, Bayreuth, vertreten
durch die Momper Projektentwicklungs GmbH, Berlin.
Gegenstand
der Planung ist die städtebauliche Fassung und qualitative Gestaltung der
Eingangssituation in die Brandenburger Vorstadt im Bereich
Zeppelinstraße/Kastanienallee mit den Inhalten Einzelhandel und Dienstleistung
entlang der Zeppelinstraße, Dienstleistung und ggf. Altenwohnen in Richtung
Kastanienallee, hochwertiges, zur Havel hin orientierendes Wohnen im
rückwärtigen Bereich und der Einrichtung des öffentlichen Uferwanderwegs in
Fortführung der städtischen Uferkonzeption.
Darstellung
der Ergebnisse aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren
Mit
Schreiben vom 28.11.1996 wurde die Anfrage nach den Zielen der Raumordnung und
Landesplanung gestellt. In der Antwort der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung
vom 07.03.1997 wurde festgestellt, dass die Planung mit den Zielen der
Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist, weil die Planung zur
städtebaulichen Ordnung des sensiblen Bereiches am Rande der Innenstadt im
Einklang mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung steht.
Die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgte
im Zeitraum vom 18. Mai bis 21. Juni 1999. An der Planung wurden insgesamt 31
Träger öffentlicher Belange, deren Interessen durch die Planung berührt sein
könnten, beteiligt.
Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange
Während
der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt 19
Stellungnahmen zur Planung ein. Diese bezogen sich auf die Fragen zur
verkehrlichen Erschließung, zur Immissionsvorbelastung, zu grünordnerischen
Belangen, zu denkmalpflegerischen Aspekten und zur zulässigen Dimensionierung
der Einzelhandelsflächen bezüglich des SB-Marktes.
Stellungnahme
der Verwaltung zu den während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Schreiben
Die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft; sie sind in den
Abwägungsprozess eingegangen. Vor dem Hintergrund, dass die Planung mit den
Zielen der Raumordnung und Landesplanung in Einklang steht, haben bzw. werden
die formulierten Anregungen und Hinweise Berücksichtigung erfahren.
Zum Thema
der verkehrlichen Erschließung ist das Verkehrsgutachten aktualisiert worden.
Es belegt, dass die verkehrliche Erschließung des Plangebietes mit nur geringen
Auswirkungen auf die Zeppelinstraße möglich ist. Entsprechend den
gutachterlichen Empfehlungen werden technische Detaillösungen in die Planung
integriert und im weiteren bauaufsichtsrechtlichen Verfahren berücksichtigt.
Zum Thema
Immissionsschutz wurden inzwischen weitere präzisierende schalltechnische
Untersuchungen ausgelöst, die den Hinweisen zu eventuellen Lärmvorbelastungen
durch den Yachthafen und die Nachbarschaft zur EVP nachgegangen sind.
Entsprechende textliche Festsetzungen sind formuliert worden.
Bezüglich
der Hinweise zu den grünordnerischen Belangen sind der Grünordnungsplan und die
Umweltverträglichkeitsstudie geprüft worden. Als Leitlinie der Realisierung
wird die optimierte landschaftsräumliche Einbindung im Vordergrund stehen.
Dieses Ziel findet Unterstützung durch die Reduzierung des geplanten Eingriffs.
Die
Planung ist schon im Vorfeld (z. B. während des Architektenworkshops) bezüglich
eventueller denkmalpflegerischer Belange geprüft worden. Die geplante
Höhenentwicklung der Gebäude ist so strukturiert worden, dass mögliche
Sichtbezüge von Sanssouci in die Havellandschaft nicht tangiert werden. Der
Hinweis auf den rechtlich einwandfreien Umgang mit eventuellen Bodendenkmalen
ist aufgegriffen worden.
Die Frage
nach der zulässigen Dimensionierung der Verkaufsflächen am geplanten
Einzelhandelsstandort Zeppelinstraße/Kastanienallee ist mit den Verbänden und
der interessierten Fachöffentlichkeit diskutiert worden. Im Auftrag der Stadt
ist ein gesamtstädtisches Gutachten zur Einzelhandels- und Zentrenentwicklung
der Landeshauptstadt Potsdam erstellt worden, das auch Aussagen zum Bereich der
Brandenburger Vorstadt trifft. Die auf Basis des Gutachtens entwickelten
Steuerungsleitlinien zur Einzelhandels- und Zentrenentwicklung sind am 04. Juli
2001 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden. Die entsprechenden
Festlegungen zur Dimensionierung der Verkaufsflächen im geplanten SB-Warenhaus
sind in die Planung aufgenommen worden.
Empfehlung
der Verwaltung
Entsprechend
dem Vorschlag der Verwaltung kann der Beschluss zur öffentlichen Auslegung
des Vorhaben- und Erschließungsplans gefasst werden.
Hinweis
zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den
Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind
als Bestandteil der Original-Anlagen ergänzend die Anlagen enthalten:
- Beteiligungsübersicht
(Darstellung der Ergebnisse frühzeitiger Beteiligungsverfahren,
Anlage
1a)
- Vorhaben-
und Erschließungsplan mit Begründung, Grünordnungsplan mit Begründung (Anlage
2)