Antrag - 05/SVV/1009

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch ein Gutachten prüfen zu lassen, ob und in welchem Umfang eine Kompensation erforderlich ist, um die denkmalgerechte Sanierung der Villa Schöningen zu erreichen. Bei der grundsätzlichen Frage der Kompensation ist der Aspekt der Gleichbehandlung der Denkmaleigentümer in der Stadt zu berücksichtigen.

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Ein eventueller Kompensationsbedarf über den wirtschaftlichen Ausgleich der Abschreibung hinaus ergäbe sich aus dem Sanierungsbedarf der Villa und ihrer Nutz- und Verwertbarkeit. Erst auf der Grundlage konkreter Ergebnisse könnte über eine eventuelle zusätzliche Bebauung und ihre Beschaffenheit im Rahmen des B-Plan-Verfahrens verhandelt und ein städtebaulicher Vertrag entwickelt werden, der die öffentlichen Interessen angemessen berücksichtigt. Nur auf einer solchen Gutachtengrundlage könnte, die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung vorausgesetzt, die Stadt mit dem Projekt einer Bebauung im Welterbebereich mit dem Welterbekomitee der UNESCO in Abstimmungen eintreten. Die Beachtung des Aspekts der Gleichbehandlung der Denkmaleigentümer in Potsdam ist erforderlich, weil im Falle einer zusätzlichen Kompensation ein solches Beispiel zu nachhaltigen Schädigungen in der gesamten Potsdamer Kulturlandschaft führen würde.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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