Anfrage - 05/SVV/0940
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Ergänzung und Änderung des Flächennutzungsplans"Bereich Babelsberger Straße", Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße" und städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.12.2005
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25.01.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.12.2005
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17.01.2006
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen und
Bedenken der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum
Bebauungsplan Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ zur öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ entschieden (Anlagen 1, 1 A und 1
B).
2.
Die
Ergänzung und Änderung des Flächennutzungsplans „Bereich Babelsberger Straße“
wird beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2)
3.
Der
Bebauungsplan Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 3).
4.
Der
städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ wird
gebilligt (s. Anlage 4)
Erläuterung
Begründung
Anlage 1
Kurzeinführung
Hinweis
zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den
Unterlagen, die in der Originalvorlage dem Büro der Stadtverordnetenversammlung
und den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende
Anlagen enthalten:
Anlage 1 Kurzeinführung (4 Seiten)
Anlage 1A Abwägungsvorschlag
zu den während der öffentlichen Auslegung der Ergänzung und Änderung des
Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans eingebrachten Anregungen der Bürger
(4 Seiten)
Anlage 1B Abwägungsvorschlag zu den während der Beteiligung zur Ergänzung und Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (15 Seiten)
Anlage 2 Ergänzung und
Änderung des Flächennutzungsplans Bereich Babelsberger Straße mit Begründung
(11 Seiten)
Anlage 3 Bebauungsplan
mit Begründung (Plan + 73 Seiten + Anhang (21 Seiten)) und Auszug aus der
Fortschreibung Grünordnungsplan (4 Seiten)
Anlage 4 Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ mit Anlagen (sofern sie nicht Bestandteil dieser Beschlussvorlage sind) (8 Seiten + 2 Anlagen)
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags und Empfehlung der Verwaltung
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 01.12.2004 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ und der Ergänzung und Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Gegenstand der Planung ist die
Schaffung der Voraussetzungen für eine standortgerechte und städtebaulich auf
die Umgebung des Potsdamer Hauptbahnhofs sowie der Potsdamer Kulturlandschaft
abgestimmte Entwicklung. Der Teilbereich gegenüber dem nördlichen
Bahnhofszugang ist für repräsentative und publikumsintensive Nutzungen
prädestiniert, die der Funktion der Landeshauptstadt Potsdam als Oberzentrum
entsprechen. Die Fläche zwischen der Nuthe und der Babelsberger Straße soll
Wohnzwecken vorbehalten bleiben. Die östlich an die Bahnhofspassagen
angrenzenden Flächen zwischen Friedrich-List-Straße und Babelsberger Straße bis
zur Nuthe sind für die Ansiedlung von nicht wesentlich störenden gewerblichen
und Dienstleistungsnutzungen vorgesehen. Entlang der Nuthe bis zur Havel ist
eine naturnahe Parkanlage mit öffentlichem Weg vorgesehen. Das Plangebiet wird
in die Potsdamer Kulturlandschaft eingebunden. Der Flächennutzungsplan wird
entsprechend ergänzt und geändert. Der Begründungstext zur Ergänzung und
Änderung des Flächennutzungsplans Bereich Babelsberger Straße ist konkretisiert
worden; die Inhalte haben sich gegenüber der Fassung zur öffentlichen Auslegung
nicht geändert.
Der zwischen der Verwaltung und dem
Vertragspartner abgestimmte städtebauliche Vertrag sieht Regelungen zur
Errichtung, Lage, Erschließung und Gestaltung der Terrassen als verbindenden
Elementen in den Kerngebieten und den Allgemeinen Wohngebieten, zur hohen
Gleichwertigkeit der Fassaden der baulichen Anlagen entlang der Babelsberger
Straße, zur korrespondierenden Gestaltung der jeweils gemeinsam zu errichtenden
Terrassen- und Auenhäuser, zum Grundstückszuschnitt, zur inneren Erschließung
und zu Grünbelangen vor.
Auf ausdrücklichen Wunsch des
Vertragspartners wird in diesem städtebaulichen Vertrag auf eine Regelung zur
Erteilung von Baugenehmigungen nach § 33 BauGB verzichtet. Die Erteilung einer
Baugenehmigung innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr.
37 B „Babelsberger Straße“ nach § 33 BauGB ist nach Abschluss dieses Vertrags
damit ausgeschlossen. Falls zukünftig doch § 33 BauGB Anwendung finden sollte,
müsste es einen Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag geben.
Zusammenfassung der Anregungen der
Bürger und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Im Zeitraum vom 07.01.2005 bis zum 11.02.2005 wurde zur
Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchgeführt.
Am 18.01.2005 fand außerdem eine Erörterungsveranstaltung für die
interessierten Bürger statt, an der 4 Personen teilnahmen. Die Ziele und
Inhalte der Planung wurden durch die Verwaltung dargestellt und mit den
beteiligten Bürgern diskutiert. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte im
Zeitraum vom 19.05.2004 bis zum 22.06.2004. An der Planung wurden insgesamt 33
Träger öffentlicher Belange, deren Interessen durch die Planung berührt sein
können, beteiligt. Zur Ergänzung und Änderung des Flächennutzungsplans sind
weder Anregungen der Bürger noch flächennutzungsplanrelevante Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange eingegangen. Dies ist im Abwägungsprozess
berücksichtigt worden.
Anregungen
der Bürger
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist ein Schreiben mit
Anregungen von Bürgern eingegangen. Dieses eingegangene Schreiben bezog sich
auf den Bebauungsplan. Die Anregung war auf Fragen zur Gesamt-BGF, zum Eindruck
einer Verlängerung der jetzigen Bebauung auf die doppelte Länge und zur
städtebaulichen Dominante im GE 2 gerichtet.
Während der Erörterungsveranstaltung wurden zum
Bebauungsplan die Themenbereiche wie Zeitraum der Umsetzung der Planung,
Baubeginn, Investoreninteresse, Eigentumsverhältnisse, Umgang mit den baulichen
Beständen, städtebauliche Begründung für die geplante bauliche Dominante im GE
2 sowie die Einzelhandelsthematik angesprochen.
Die eingegangenen Anregungen wurden geprüft und sind
in den Abwägungsprozess eingestellt worden.
Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange
Aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
gingen insgesamt 23 Stellungnahmen zur Planung ein. Bei denjenigen, die sich zur
Planung nicht geäußert haben, wird davon ausgegangen, dass sie der Planung
zustimmen. In 15 der Stellungnahmen wurde der Planung zugestimmt, in 3 der
Stellungnahmen wurden lediglich Hinweise für die Umsetzung der Planung gegeben,
die für das Bebauungsplanverfahren unmittelbar nicht relevant sind.
Die unmittelbar zur Planung
getroffenen Äußerungen bezogen sich auf die Fragen zu einem möglichen
Ausschluss von Einzelhandelsnutzung im Kerngebiet und zur Unterbringung des
ruhenden Verkehrs des provisorischen Kauflandparkplatzes (Einzelhandelsverband
Land Brandenburg e.V.), zur Verträglichkeit der geplanten benachbarten
Nutzungen ‚Kerngebiet’ und ‚Allgemeines Wohngebiet’ bezüglich des
Immissionsschutzes sowie zur Verträglichkeit der geplanten gegenüberliegenden
Nutzungen ‚Allgemeines Wohngebiet’ und ‚Gewerbegebiet’ (Amt für
Immissionsschutz, jetzt Landesumweltamt Brandenburg), zum Umgang mit
vorhandenen Kabel- und Leitungstrassen (DB Services Immobilien GmbH), zur
möglichen Kampfmittelbelastung des räumlichen Geltungsbereichs (Zentraldienst
der Polizei Kampfmittelbeseitigungs-dienst), zum Umgang mit Bodendenkmalen
(Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches
Landesmuseum, Abteilung Bodendenkmalpflege) und zur zulässigen Geschossigkeit
der geplanten baulichen Anlagen im GE 1 und GE 2 in direkter Nähe zum
Kreisverkehr (Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg).
Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess
eingestellt worden.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags der Verwaltung
zur Bürgerbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB
Bezüglich der geplanten Gesamt-BGF wird auf den Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung zur zulässigen baulichen Dichte im Bereich des
„Neuen Quartiers am Bahnhof“ vom 03.07.2002 (DS 02/SVV/0450) verwiesen.
Mit der TF 25 werden die maximal zulässigen Fassadenlängen
der Baukörper im Gewerbegebiet GE 1 geregelt. Zusammen mit den Festsetzungen
zur Höhengestaltung der Baukörper sind damit die Voraussetzungen für eine
Gliederung innerhalb des GE 1 gegeben.
Zur städtebaulichen Dominante wird auf die Diskussion im
‚Qualifizierten Verhandlungsverfahren im Rahmen eines Vergabeverfahrens’ sowie
auf die Umsetzung der Leitentscheidung zum „Neuen Quartier am Bahnhof“ der
Stadtverordnetenversammlung vom 04.12.2002 verwiesen.
Entsprechend dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung sind aus
der Beteiligung der Bürger keine Änderungen der Planung erforderlich. Die
Verwaltung empfiehlt daher, die Planung im Hinblick auf die Anregungen der
Bürger nicht zu ändern.
Zusamenfassung des Abwägungsvorschlags der Verwaltung
zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Die Gliederung des Kerngebietes in die beiden Bereiche
MK 1.1 und MK 1.2 ermöglicht es, die dem Gebietscharakter eines Kerngebietes in
seiner allgemeinen Zweckbestimmung entsprechenden Nutzungen den beiden
Bereichen unterschiedlich zuzuordnen. Einzelhandel ist hier nur im MK 1.1 und
nur in geringer Dimensionierung zulässig.
Mit der Realisation der Tiefgaragen in den
Bahnhofspassagen und mit den in der Planung ausgewiesenen Stellplatzanlagen im
Allgemeinen Wohngebiet und im Kerngebiet können die erforderlichen Stellplätze
zur Verfügung gestellt werden. Da eine Rückbauverpflichtung für die ehemaligen
provisorischen Kauflandstellplätze besteht, sind diese Flächen als zukünftige
Bestandteile der öffentlichen Parkanlage konzipiert.
Zur Thematik des Immissionsschutzes wird bereits im Begründungstext
auf die Festsetzungen zum Allgemeinen Wohngebiet und die zulässigen Nutzungen
im benachbarten Kerngebiet eingegangen, die aufeinander abgestimmt sind. Gemäß
den Ergebnissen des schalltechnischen Gutachtens ist die Textliche Festsetzung
(TF) 28 formuliert worden. Dem Hinweis auf die erforderliche Lösung des
Immissionskonflikts zwischen dem Allgemeinen Wohngebiet und dem
gegenüberliegenden Gewerbegebiet ist durch die Beschränkung der zulässigen
gewerblichen Nutzung in den Gewerbegebieten GE 1 und GE 2 auf ‚nicht wesentlich
störende Gewerbebetriebe’ gefolgt worden (TF 11).
Die Information zum Ausschluss einer Überbauung von
für den Bahnverkehr technisch erforderlichen Kabeltrassen ist an die
Eigentümerin (Poolgesellschaft bzw. DB AG) weitergeleitet worden. In der
Planzeichnung sind die Kabeltrassen durch die Ausweisung von mit
Leitungsrechten belasteten Flächen gesichert. In der Umsetzung der Planung sind
gegebenenfalls entsprechende technische Lösungen zu finden.
Die Information, dass es sich bei dem Planungsgebiet
um ein kampfmittelbelastetes Gebiet handelt, ist der Eigentümerin übermittelt
worden.
Der Hinweis zum Umgang mit eventuell im Planungsgebiet
vorhandenen Bodendenkmalen ist dadurch berücksichtigt worden, dass auf die Planzeichnung
ein entsprechender ‚Hinweis ohne Normcharakter’ übernommen worden ist.
Bereits im Qualifizierten Verhandlungsverfahren im
Rahmen eines Vergabeverfahrens sind die Ausprägung und zulässige Geschossigkeit
der geplanten baulichen Anlagen in den Gewerbegebieten GE 1 und GE 2
thematisiert worden. Im Ergebnis hat das Vergabegremium eine
städtebauliche Dominante direkt
östlich des Kreisverkehrs als städtebauliche Fassung und Abschluss des
Straßenraumes der Babelsberger Straße befürwortet. Auf Wunsch des Ausschusses
für Stadtplanung und Bauen vom 21.09.2004 ist eine Höhensimulation für das
Baufeld GE 2 durchgeführt worden, um „das Konfliktpotenzial für die
Sichtbeziehung zwischen der Bismarckbrücke im Park Babelsberg und den
Ravensbergen zu bestimmen.“ Der Ausschuss hat am 09.11.2004 die Ergebnisse der
Höhensimulation diskutiert und den Bebauungsplan in der vorliegenden Form zur
Auslegung empfohlen.
Nach dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung ist aus der
Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keine
Änderung der Planung erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Planung
im Hinblick auf die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange nicht zu ändern.
Die aus dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung
erforderlichen Regelungen im städtebaulichen Vertrag zu den Fragen der
Realisierung des Bauvorhabens, der Erschließungsanlagen und der Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen sind bereits in der vorliegenden Fassung des Vertrags
enthalten.
Empfehlung
der Verwaltung
Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung
der Bürger und der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gefolgt
wird, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan und der Beschluss
über die dazugehörige Ergänzung und Änderung des Flächennutzungsplans
gefasst und dem Städtebaulichen Vertrag zugestimmt werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch
die Umsetzung des Bebauungsplans entstehen nicht, da weder verkehrliche
Erschließungsmaßnahmen noch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zulasten der Stadt
erforderlich sind.
Die
Poolgesellschaft übernimmt die Herstellung der privaten Erschließung sowie der
Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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