Beschlussvorlage - 05/SVV/1062

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.              Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung zum 31.12.2004 wird gemäß § 7 Ziff. 4 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt.

 

2.              Dem Werkleiter Herrn Hans-Joachim Schwanke und dem Stellvertretenden Werkleiter, Herrn Norbert Schultz, wird für das Geschäftsjahr 2004 gemäß § 7 Ziff. 5 der Eigenbetriebsverordnung Entlastung erteilt.

 

3.              Vom Jahresüberschuss in Höhe von 112.020,01 € sind 65.000,00 € an den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam abzuführen und 47.020,01 € in die Zweckgebundene Rücklage des Eigenbetriebes einzustellen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Gemäß § 7 Ziff. 4 und 5 der Eigenbetriebsverordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung unbeschadet des § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Werkleitung. 

 

Prüfung durch den Landesrechnungshof

 

Vom Landesrechnungshof Brandenburg wurde die DEUTRAG Treuhand-Revision-Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft Potsdam beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2004 des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung zu prüfen und die Ergebnisse in einem Prüfbericht zusammenzufassen.

 

Mit dem Prüfvermerk vom 19.08.2005/04.11.2005 wurde seitens der DEUTRAG testiert, dass die Prüfungen zum Jahresabschluss zu 2004 zu keinen Einwendungen geführt haben.

 

 

Wesentliche Aussagen aus dem Prüfbericht der DEUTRAG Treuhand-Revision-Aktiengesellschaft und dem Lagebericht

 

 

Auszug aus dem Prüfvermerk vom 19. August 2005 / 04. November 2005:

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben keinen Anlass zu Beanstandungen.

 

 

Besonderheiten des Geschäftsjahres

Im Geschäftsjahr 2004 ist es gelungen, das Aufgabenfeld weiterhin wie im Jahre 2004 aufrechtzuerhalten und zu festigen:

 

-                      Pflege der Beleuchtungsanlagen in öffentlichen Grünanlagen (teilweise),

-                      Neubau von Lichtsignalanlagen (teilweise, insbesondere im Hardwarebereich),

-                      Neubau von Beleuchtungsanlagen im Rahmen der Wohnumfeldverbesserung im Auftrag

privater Wohnungseigentümer/Wohnungsbaugenossenschaften,

-                      Anschluss und Wartung von Werbeträgern im Auftrag der Outfit Außenwerbung GmbH.

 

 

Geschäftsverlauf

Der Eigenbetrieb erwirtschaftete in der Unterhaltung der Straßenbeleuchtung im Auftrag öffentlicher Institutionen einen höheren Ertrag als im Vorjahr sowie in der Unterhaltung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Potsdam aufgrund der Eingemeindungen der neuen Ortsteile

 

 

Jahresergebnis/ Ergebnisverwendung

Zum 31.12.2004 weist die Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebes einen Überschuss in Höhe von 112.020,01 € aus. Seitens der Werkleitung wird vorgeschlagen, vom Jahresgewinn 10.000,00 € an den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam abzuführen und 102.020,01 € in die Zweckgebundene Rücklage des Eigenbetriebes einzustellen.

 

 

Eigenkapital

Das Eigenkapital ist im Jahr 2004 von 2.322,0 T€ auf 2.449,0 T€ gestiegen. Die Erhöhung im Eigenkapital ergibt sich aus dem Jahresüberschuss (T€ 112) und der Veränderung der Sonderrücklage (T€ 15), die sich in Verbindung mit den Betriebsgrundstücken vermehrt hat.

 

 

Liquidität

Die ausreichende Zahlungsbereitschaft war im Laufe des Geschäftsjahres jederzeit gegeben.

 

 

Aussagen über die weitere Entwicklung

Der Eigenbetrieb hat, wie bereits in den Vorjahren, im Jahr 2004 einen Überschuss erzielt. Die vollständige Bereitstellung der durch den Bereich Verkehrsmanangement/Straßenbeleuchtung jährlich beantragten finanziellen Mittel für die Wartung, Unterhaltung und Erneuerung der öffentlichen Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Parkscheinautomaten und Parkleitsystem würde dem Eigenbetrieb eine komplette Aufwandsdeckung für das jeweilige Geschäftsjahr ermöglichen. Eventuelle Einnahmeverluste müssten durch den Eigenbetrieb unter erheblichen Anstrengungen auf dem freien Markt im Rahmen von Aufträgen privater Investoren ausgeglichen werden. Aufgrund der angespannten Marktlage bedarf es weiterhin der Unterstützung durch die Landeshauptstadt Potsdam.

 

Die Bereitstellung zukünftiger Jahresüberschüsse für investive Maßnahmen im Bereich der Erneuerung von Spezialfahrzeugen (Hubarbeitsbühnen) würde es ermöglichen, die Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebes auf dem gegenwärtigen Stand zu erhalten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Entsprechend § 7 Ziff. 4 EigV entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisverwendung.

 

Über den Vorschlag der Werkleitung des Eigenbetriebes hinausgehend wird vorgeschlagen,  vom Jahresüberschuss 65.000,00 € an den Haushalt der LHP abzuführen.

 

 

Anlagen:

-          Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung zum 31.12.2004

-          Lagebericht des Werkleiters zum 31.12.2004

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Vom Jahresüberschuss in Höhe von 112.020,01 € sollen 65.000,00 € an den Haushalt der LHP abgeführt werden.

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Anlagen

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