Beschlussvorlage - 05/SVV/1083
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung der Abwägung und Beschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Nördlich Angermannsiedlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.01.2006
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01.03.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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14.02.2006
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21.02.2006
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Abwägungsergebnisse der
Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der
Bürger während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 5. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Nördlich Angermannsiedlung“ werden gebilligt (siehe
Anlage 2).
- Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes „Nördlich
Angermannsiedlung“ wird beschlossen; die dazugehörige Begründung wird
gebilligt (siehe Anlage 3).
Erläuterung
Billigung der Abwägungsergebnisse
Beschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes „Nördlich
Angermannsiedlung“
Hinweis zur Gliederung der Anlagen der
Beschlussvorlage
- Anlage 1: Kurzeinführung
( 1 Seite)
- Anlage 2: Abwägungsergebnisse
( 3 Seiten)
- Anlage 3: 5. Änderung
des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung ( 4 Seiten)
Anlage
1
1. Kurzeinführung
zur
Beschlussvorlage
·
Billigung der Abwägungsergebnisse
und
- Beschluss zur 5. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Nördlich Angermannsiedlung“
1.1 Anlass und
Ziel der Planaufstellung
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf Ihrer Sitzung am
01.12.1999 die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 5. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Nördlich
Angermannsiedlung“ beschlossen.
Die 5. Änderung des FNP ist erforderlich geworden, um eine
Übereinstimmung mit den Inhalten des Bebauungsplanes Nr. 55 „Angermannsiedlung/ Nedlitzer Straße“
zu erzielen.
Auf Grund der fortgeschrittenen Planungen für den
Entwicklungsbereich Bornstedter Feld und veränderter Bedarfsannahmen für die
Bereitstellung von Wohnbauflächen und die Nachfrage nach gewerblich nutzbaren
Flächen in Potsdam soll westlich der Nedlitzer Straße nun ein gemischt
genutzter Bereich geplant werden, in dem neben Wohnnutzungen auch gewerbliche
Ansiedlungen möglich sind.
Im FNP war der gesamte
Geltungsbereich dieser Änderung mit Ausnahme einer in Ost-West-Richtung
verlaufenden Grünverbindung als Allgemeines Wohngebiet der Dichtestufe 4
dargestellt. Anstelle dieser Darstellung sollen nun ohne Änderung der baulichen
Dichte zwei Teilflächen als Mischgebiete (MI) sowie eine Teilfläche als
Gewerbegebiet (GE) dargestellt werden.
Der Bebauungsplan Nr. 55 „Angermannsiedlung / Nedlitzer Straße“ steht mit den
grundsätzlichen Zielen der Flächennutzungsplanung in Einklang.
Der Begründungstext der 5. Änderung des FNP ist nach der öffentlichen Auslegung konkretisiert worden; die Inhalte haben sich nicht geändert.
1.2
Beteiligungsverfahren
und Abwägungsergebnisse
Der Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Nördlich Angermannsiedlung“ wurde in der Zeit vom 31.01. bis 03.03.2000
öffentlich ausgelegt.
Seitens der Bürger wurde zur 5. Änderung des FNP nur
eine Anregung vorgebracht mit
der Äußerung gegen die Änderung
des WA-Gebietes in das GE-Gebiet.
Mit Schreiben vom 22.12.1999 wurden
die Träger öffentlicher Belange über die 5. Änderung des
Flächennutzungsplanes informiert. Von 29 angeschriebenen Trägern öffentlicher
Belange haben 17 Träger eine Stellungnahme abgegeben. In 10 Stellungnahmen sind
keine Anregungen zur 5. Änderung des FNP enthalten. 7 Stellungnahmen enthalten
Anregungen zur 5. Änderung des FNP.
Die Stadtämter der
Landeshauptstadt Potsdam wurden mit Schreiben vom 21.06.1999 aufgefordert die
Stellungnahme zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes bis zum 25.07.1999
abzugeben. Von den 17 benachrichtigten Ämtern haben 3 Stellungnahmen mit
Anregungen, die nur bebauungsplanrelevant sind abgeben. 9 Ämter teilten mit,
dass sie keine Anregungen haben. Die o.g. Änderung des FNP wurde zustimmend zur
Kenntnis genommen. (siehe hierzu Anlage 2).
Durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG-Bau) ist eine Übergangsfrist vom alten zum neuen Recht für die Bauleitplanung gesetzt worden. Diese läuft am 20.07.2006 aus. Das hat einen Strategiewechsel für die Bauleitplanung in den Sanierungs- und Entwicklungsgebieten zur Folge, in denen bisher die Planungen zügig begonnen, aber möglichst lange offen gehalten wurden, um sie aktuellen Nachfragen anpassen zu können. Wegen des EAG-Bau müssen diese Pläne zügig abgeschlossen werden.
1.3. Empfehlung der Verwaltung
Sofern seitens der
Stadtverordnetenversammlung die
Abwägungsergebnisse gem.
der Anlage 2 gebilligt werden, kann der Beschluss zur 5. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Nördlich Angermannsiedlung“ gefasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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3 MB
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