Beschlussvorlage - 06/SVV/0017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Abwägungsergebnisse der Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes  zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes „Innenstadt“ werden gebilligt (siehe Anlage 2).

 

  1. Die Änderung des Flächennutzungsplanes „Innenstadt“ wird beschlossen; die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 3).
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Erläuterung

Billigung der Abwägungsergebnisse

 Beschluss zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes

„Innenstadt“ 

 

 

Hinweis zur Gliederung der Anlagen der Beschlussvorlage

 

- Anlage 1:            Kurzeinführung ( 1 Seite)

 

- Anlage 2:            Abwägungsergebnisse ( 2 Seiten)

 

- Anlage 3: 28. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung ( 5 Seiten)

 

 

                                                                                                                                          Anlage1

1.            Kurzeinführung zur Beschlussvorlage

·         Billigung der Abwägungsergebnisse und

  • Beschluss zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes „Innenstadt“

 

1.1       Anlass und Ziel der Planaufstellung

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf Ihrer Sitzung am 28.09.2005 die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes „Innenstadt“ beschlossen.

Die 28. Änderung des FNP ist erforderlich geworden, um eine Übereinstimmung mit den Inhalten der Bebauungspläne SAN-P 02 „Block 15 Potsdam“, SAN-P 09 „Block 16“, SAN-P 08 „Block 22“ und SAN-P 11 „Block 21 Nordbereich“ zu erzielen.

 

Stadtentwicklungspolitisch ist die Stabilisierung der Einzelhandelsentwicklung der Brandenburger Straße zu einem gesamtstädtischen Handels- und Einkaufszentrum notwendig. Die Belebung der Potsdamer Innenstadt erfordert auch die Zulässigkeit von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen neben Gaststätten, anderen Dienstleistungseinrichtungen und weiteren nicht störenden Gewerbebetrieben.

 

Die angestrebte Erweiterung des räumlichen Bereiches für großflächige Einzelhandelseinrichtungen in der Potsdamer Innenstadt erfordert in den entsprechenden Teilbereichen den Verzicht der Darstellung des besonderen Wohngebietes zu Gunsten der Darstellung eines Kerngebietes.

 

Die Bebauungspläne SAN-P 02 „Block 15 Potsdam“, SAN-P 09 „Block 16“,  SAN-P 08 „Block 22“ und SAN-P 11 „Block 21 Nordbereich“ stehen mit den grundsätzlichen Zielen der Flächennutzungsplanung in Einklang.

 

1.2            Beteiligungsverfahren und Abwägungsergebnisse

 

Der Entwurf zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes „Innenstadt“ wurde in der Zeit vom 07.11. bis 09.12.2005 öffentlich ausgelegt.

Seitens der Bürger wurden zur 28. Änderung des FNP keine Anregungen zur Planung vorgebracht.

 

Mit Schreiben vom 01.11.2005 wurden die Träger öffentlicher Belange über die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes informiert. Von 11 angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange haben 6 Träger eine Stellungnahme abgegeben. In 5 Stellungnahmen sind keine Anregungen zur 28. Änderung des FNP enthalten. Eine  Stellungnahme enthält Anregungen, die nicht relevant für die 28. Änderung des FNP sind, sondern sich auf die Belange des Bebauungsplanes beziehen.

 

Die Bereiche der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam wurden mit Schreiben vom 01.11.2005 aufgefordert die Stellungnahme zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes abzugeben. Von den 12 benachrichtigten Bereichen gaben 2 Stellungnahmen ohne Anregungen ab. 10 Bereiche haben keine Stellungnahme abgegeben (siehe hierzu Anlage 2).

 

1.3.            Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern seitens der Stadtverordnetenversammlung die  Abwägungsergebnisse  gem. der Anlage 2 gebilligt werden, kann der Beschluss zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes „Innenstadt“ gefasst werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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