Beschlussvorlage - 06/SVV/0019
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung der Abwägung und Beschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes "Schiffbauergasse"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
25.01.2006
| |||
|
01.03.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Kultur
|
Vorberatung
|
|
|
09.02.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
14.02.2006
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Abwägungsergebnisse der
Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der
Bürger während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 11. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Schiffbauergasse“ werden gebilligt (siehe Anlage
2).
- Die Änderung des Flächennutzungsplanes „Schiffbauergasse“ wird
beschlossen; die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 3).
Erläuterung
Billigung der Abwägungsergebnisse
Beschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Schiffbauergasse“
Hinweis zur Gliederung der Anlagen der
Beschlussvorlage
- Anlage 1: Kurzeinführung
( 1 Seite)
- Anlage 2: Abwägungsergebnisse
( 2 Seiten)
- Anlage 3: 11.
Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung ( 5 Seiten)
Anlage1
1. Kurzeinführung
zur
Beschlussvorlage
·
Billigung der
Abwägungsergebnisse und
- Beschluss
zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes „Schiffbauergasse“
1.1 Anlass und
Ziel der Planaufstellung
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf Ihrer Sitzung am
28.09.2005 die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 11. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Schiffbauergasse“ beschlossen.
Die 11. Änderung des FNP ist erforderlich geworden, um eine
Übereinstimmung mit den Inhalten des Bebauungsplanes Nr. 23 B
„Schiffbauergasse- Süd“ zu erzielen.
Ziel der Planung ist es, das Planungsgebiet Schiffbauergasse
zu einem integrierten Kultur- und Gewerbestandort mit einem Neubau für das
Theater zu entwickeln. Neben den kulturellen Einrichtungen soll auch die
Ansiedlung von innovativen oder kulturnahen, vor allem aber nicht störenden Gewerbebetrieben
gefördert werden.
Die neuen Nutzungsanforderungen für den Standort erfordern
die Reduzierung der Darstellung des Mischgebietes zu Gunsten der Darstellung
eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Kultur“.
Der Bebauungsplan Nr. 23 B „Schiffbauergasse- Süd“ steht mit
den grundsätzlichen Zielen der Flächennutzungsplanung in Einklang.
1. 2 Beteiligungsverfahren
und Abwägungsergebnisse
Der Entwurf zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Schiffbauergasse“ wurde in der Zeit vom 07.11. bis 09.12.2005 öffentlich
ausgelegt.
Seitens der Bürger wurden zur 11. Änderung des FNP
keine Anregungen zur Planung vorgebracht.
Mit Schreiben vom 26.10.2005 wurden die Träger
öffentlicher Belange über die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes
informiert. Von 19 angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange haben 11 Träger
nicht geantwortet.
In 6 Stellungnahmen sind keine Anregungen zur 11. Änderung
des FNP enthalten. Zwei Stellungnahmen sind nicht relevant für die 11. Änderung
des FNP, diese beziehen sich auf die Belange des Bebauungsplanes.
Die Bereiche der Stadtverwaltung der
Landeshauptstadt Potsdam wurden mit Schreiben vom 26.10.2005 aufgefordert die
Stellungnahme zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes abzugeben. Von den 13
benachrichtigten Bereichen gaben 3 Stellungnahmen ohne Anregungen ab. 10
Bereiche haben keine Stellungnahmen abgegeben (siehe hierzu Anlage 2).
Durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG-Bau) ist eine Übergangsfrist vom alten zum neuen Recht für die Bauleitplanung gesetzt worden. Diese läuft am 20.07.2006 aus. Das hat einen Strategiewechsel für die Bauleitplanung in den Sanierungs- und Entwicklungsgebieten zur Folge, in denen bisher die Planungen zügig begonnen, aber möglichst lange offen gehalten wurden, um sie aktuellen Nachfragen anpassen zu können. Wegen des EAG-Bau müssen diese Pläne zügig abgeschlossen werden.
1.3. Empfehlung der Verwaltung
Sofern seitens der Stadtverordnetenversammlung die Abwägungsergebnisse gem. der Anlage 2 gebilligt werden,
kann der Beschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Schiffbauergasse“ gefasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
31 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
3,3 MB
|