Beschlussvorlage - 06/SVV/0012

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes der Landeshauptstadt Potsdam wird gebilligt und öffentlich ausgelegt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß § 6 Abs. 1 u. 6 des Brandenburgischen Abfallgesetzes (BbgAbfG) und § 19 Abs. 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (Krw-/AbfG) ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verpflichtet, für sein Gebiet ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen und in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben. Die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes liegt jetzt im Entwurf vor. Nach dem Brandenburgischen Abfallgesetz § 6 Abs. 3 ist der Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes zur Öffentlichkeitsbeteiligung für die Dauer eines Monats auszulegen.

 

Die Auslegungszeit des Entwurfes wird im Amtsblatt der LH Potsdam veröffentlicht und liegt danach zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden in den Räumen des Bereiches für Umwelt und Natur aus.

Innerhalb der Auslegezeit können dann Bedenken und Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Auslegestelle vorgebracht werden.

Nach Beendigung der Auslegung werden die Einwendungen geprüft und entsprechend der abfallrechtlichen Notwendigkeit in den Entwurf eingearbeitet.

 

Das Abfallwirtschaftskonzept wird danach der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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