Beschlussvorlage - 06/SVV/0019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Abwägungsergebnisse der Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes  zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes „Schiffbauergasse“ werden gebilligt (siehe Anlage 2).

 

  1. Die Änderung des Flächennutzungsplanes „Schiffbauergasse“ wird beschlossen; die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 3).

 

 

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Erläuterung

 

Billigung der Abwägungsergebnisse

 Beschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes

„Schiffbauergasse“ 

 

 

Hinweis zur Gliederung der Anlagen der Beschlussvorlage

 

- Anlage 1:            Kurzeinführung ( 1 Seite)

 

- Anlage 2:            Abwägungsergebnisse ( 2 Seiten)

 

- Anlage 3: 11. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung ( 5 Seiten)

 

 

                                                                                                                                            Anlage1

1.            Kurzeinführung zur Beschlussvorlage

·         Billigung der Abwägungsergebnisse und

  • Beschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes „Schiffbauergasse“

 

1.1       Anlass und Ziel der Planaufstellung

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf Ihrer Sitzung am 28.09.2005 die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes „Schiffbauergasse“ beschlossen.

Die 11. Änderung des FNP ist erforderlich geworden, um eine Übereinstimmung mit den Inhalten des Bebauungsplanes Nr. 23 B „Schiffbauergasse- Süd“ zu erzielen.

Ziel der Planung ist es, das Planungsgebiet Schiffbauergasse zu einem integrierten Kultur- und Gewerbestandort mit einem Neubau für das Theater zu entwickeln. Neben den kulturellen Einrichtungen soll auch die Ansiedlung von innovativen oder kulturnahen, vor allem aber nicht störenden Gewerbebetrieben gefördert werden.

Die neuen Nutzungsanforderungen für den Standort erfordern die Reduzierung der Darstellung des Mischgebietes zu Gunsten der Darstellung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Kultur“.

 

Der Bebauungsplan Nr. 23 B „Schiffbauergasse- Süd“ steht mit den grundsätzlichen Zielen der Flächennutzungsplanung in Einklang.

 

1. 2            Beteiligungsverfahren und Abwägungsergebnisse

 

Der Entwurf zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes „Schiffbauergasse“ wurde in der Zeit vom 07.11. bis 09.12.2005 öffentlich ausgelegt.

Seitens der Bürger wurden zur 11. Änderung des FNP keine Anregungen zur Planung vorgebracht.

 

Mit Schreiben vom 26.10.2005 wurden die Träger öffentlicher Belange über die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes informiert. Von 19 angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange haben 11 Träger nicht geantwortet.

In 6 Stellungnahmen sind keine Anregungen zur 11. Änderung des FNP enthalten. Zwei Stellungnahmen sind nicht relevant für die 11. Änderung des FNP, diese beziehen sich auf die Belange des Bebauungsplanes.

 

Die Bereiche der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam wurden mit Schreiben vom 26.10.2005 aufgefordert die Stellungnahme zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes abzugeben. Von den 13 benachrichtigten Bereichen gaben 3 Stellungnahmen ohne Anregungen ab. 10 Bereiche haben keine Stellungnahmen abgegeben (siehe hierzu Anlage 2).

Durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG-Bau) ist eine Übergangsfrist vom alten zum neuen Recht für die Bauleitplanung gesetzt worden. Diese läuft am 20.07.2006 aus. Das hat einen Strategiewechsel für die Bauleitplanung in den Sanierungs- und Entwicklungsgebieten zur Folge, in denen bisher die Planungen zügig begonnen, aber möglichst lange offen gehalten wurden, um sie aktuellen Nachfragen anpassen zu können. Wegen des EAG-Bau müssen diese Pläne zügig abgeschlossen werden.

 

1.3.            Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern seitens der Stadtverordnetenversammlung die  Abwägungsergebnisse  gem. der Anlage 2 gebilligt werden, kann der Beschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes „Schiffbauergasse“ gefasst werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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