Beschlussvorlage - 06/SVV/0037
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung der Abwägung und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 89 "Gartenstraße - Ost"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.01.2006
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01.03.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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14.02.2006
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Abwägungsergebnis der
Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan Nr. 89
„Gartenstraße - Ost “ wird gebilligt (s. Anlage 2)
- Der Bebauungsplan Nr. 89 „Gartenstraße - Ost“ wird gemäß §
10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung
gebilligt (siehe Anlage 3).
Erläuterung
Billigung des Abwägungsergebnisses und
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 89 "Gartenstraße
- Ost“
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage
enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung
( 2 Seiten)
- Anlage 2: Abwägungsergebnis
(8 Seiten)
- Anlage 3: Begründung
zum Bebauungsplan mit Planzeichnung ( 36 Seiten + 1 Plan)
Anlage
1
1.
Kurzeinführung
zur
Beschlussvorlage
·
Billigung
des Abwägungsergebnisses und
·
Satzungsbeschluss
zum Bebauungsplan Nr. 89 „Gartenstraße - Ost“
1.1. Anlass und Ziel
der Planaufstellung
Der
Bebauungsplan Nr. 89 “Gartenstraße - Ost” umfasst eine Fläche von ca. 8,2 ha,
die zum größten Teil innerhalb des Entwicklungsbereiches Babelsberg
(Entwicklungssatzung veröffentlicht im Amtsblatt vom 19.04.1996) liegt.
Der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde durch die
Stadtverordnetenversammlung am 13. September 2000 gefasst. Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung wurde im Oktober 2001, die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange im Februrar / März 2002 durchgeführt.
Ziel der
Planung ist es, gewerbliche und Mischbauflächen zu entwickeln und zu sichern,
wobei im wesentlichen auf die vorgefundene städtebauliche Situation aufgebaut
werden soll. Die lückenhafte städtebauliche Situation soll dabei insbesondere
entlang der umgebenden Straßen besser gefasst werden und die Erscheinung der
gewerblich genutzten Flächen durch grünordnerische Maßnahmen verbessert werden.
Weiterhin sollen Immissionskonflikte zwischen bestehender gewerblicher und
bestehender Wohnnutzung durch entsprechende Maßnahmen abgemildert werden.
Durch die
vorgebrachten Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden teilweise Änderungen in den
Plan eingearbeitet, die Begründung überarbeitet und um Informationen ergänzt.
Die
Festsetzungen zum Immissionsschutz wurden auf der Grundlage einer
schalltechnischen Untersuchung erweitert. Die Pflanzfestsetzungen wurden
überarbeitet. Aufgrund der novellierten Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)
wurden weiterhin Änderungen an den Festsetzungen zur Gebäudehöhe vorgenommen,
um die ursprünglich beabsichtigte städtebauliche Wirkung wiederherzustellen.
Nach der neuen Bauordnung ist ein ausgebautes Dachgeschoss als Vollgeschoss zu
zählen. Um die Möglichkeit des Ausbaus von Dachgeschosse weiterhin
beizubehalten, wurde die Zahl der zulässigen Geschosse teilweise heraufgesetzt
und gleichzeitig die zulässige Traufhöhe begrenzt.
Da das
Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses vom
13.09.2000 durchgeführt wird, musste gemäß § 25 (2) Ziffer 1 Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung betrachtet werden, ob eine UVP-Vorprüfungspflicht
besteht. Diese Pflicht besteht gemäß UVP-Gesetz nicht.
1.2
Beteiligungsverfahren
und Abwägungsergebnisse
Gem. § 3
und 4 des BauGB wurden folgende Beteiligungsverfahren durchgeführt:
- Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung wurde in der Zeit vom 15. Oktober bis 29. Oktober 2001
durchgeführt, zusätzlich fand am 17. Oktober 2003 eine
Bürgerinformationsveranstaltung statt.
·
Die
Träger öffentlicher Belange, die städtischen Ämter und die Nachbargemeinden
(Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) wurden mit Schreiben vom 21.
Februar 2002 an der Planung beteiligt.
Die zu
den o.g. Beteiligungsverfahren erstellten Abwägungsergebnisse wurde seitens der
Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 06.
Aprili 2005 bereits gebilligt.
Die
Öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 09. Mai und 10. Juni 2005
stattgefunden. Die Behörden (Träger öffentlicher Belange, die städtischen Ämter
und die Nachbargemeinden) wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB an der Planung
beteiligt. Seitens der Bürger wurden keine Anregungen zur Planung vorgebracht.
Von Seiten Träger öffentlicher Belange und Stadtämter lagen 12 schriftliche
Stellungnahme zur Planung vor. Dabei wurden keine Bedenken gegen die Planung
geäußert, welche zu einer Änderung der Grundzüge der Planung geführt haben. Die
Stellungnahmen zur öffentlichen
Auslegung mit den Abwägungsempfehlungen sind in Anlage 2 wiedergegeben.
1.3. Empfehlung der Verwaltung
Sofern
seitens der Stadtverordnetenversammlung das Abwägungsergebnis zur öffentlichen
Auslegung gem. der Anlage 2 gebilligt wird, kann der Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 89 „Gartenstraße - Ost“ gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten.
Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzungen nicht.
Der
Bebauungsplan setzt durch die Stadt Potsdam neu zu errichtende
Erschließungsanlagen fest. Diese sind bereits fertiggestellt. Ihre Finanzierung
erfolgte aus dem Treuhandvermögen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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68 kB
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2
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(wie Dokument)
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197,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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