Beschlussvorlage - 06/SVV/0134

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.       Der durch die Stadtverordnetenversammlung am 25.10.2001 gefasste Satzungsbeschluss zur 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Bornim – Gutsstraße“ (DS 01/SVV/0638) wird aufgehoben.

 

2.       Die mit der Beschlussfassung zum Satzungsbeschluss getroffene Abwägungsentscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange  zur  1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Bornim – Gutsstraße“ wird erneut bestätigt.

 

3.       Die 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Bornim – Gutsstraße“ wird  gemäß § 10 BauGB erneut als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (Anlage 2).

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

Anlage 1

 

Kurzeinführung

 

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

 

In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:

 

Anlage 1:                     Kurzeinführung                                                                              (  1 Seiten)

Anlage 2:                     1. Änderung zum Bebauungsplan (1 Plan) mit Begründung        (14 Seiten)

 

Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 25.10.2001 die Abwägung der vorgebrachten Anregungen der Bürger sowie der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange geprüft und den Bebauungsplan gemäß § 10 des Baugesetzbuches als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Aufgrund der im Jahre 2003 novellierten Brandenburgischen Bauordnung ergibt sich das Erfordernis der Anpassung der Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans an diese Regelungen.

Die erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung der Planung macht die Aufhebung des im Jahre 2001 gefassten Satzungsbeschlusses, die Bestätigung des ebenfalls gefassten Abwägungsbeschlusses zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und zu den vorgebrachten Anregungen der Bürger erforderlich.

 

Zusammenfassung der Anregungen der Bürger sowie der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

 

Die erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Bornim-Hügelweg“ gemäß § 13  i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom 03.11.2005 bis 05.12.2005 stattgefunden.

 

Während der erneuten eingeschränkten Auslegung sind aus der Bürgerbeteiligung und der Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung zum Bebauungsplan keine Anregungen  eingegangen.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gefolgt wird, kann dem Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans zugestimmt werden.

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Um die Erschließungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2007 umzusetzen, werden durch den FB 47 finanzielle Mittel in Höhe von 41.430 EUR veranschlagt. Hierzu werden städtische Eigenmittel i.H. von ca. 4.143 EUR benötigt. Die Erschließungsmaßnahmen sind gemäß BauGB zu 90% umlagefähig.

Diese Maßnahme fand in der Investitionsplanung Berücksichtigung.

Diese Ausgaben können erst durch den zuständigen FB getätigt werden, wenn hierfür in den künftigen Haushaltsjahren die entsprechende Ermächtigung vorhanden ist.

Reduzieren

Anlagen

Loading...