Beschlussvorlage - 05/SVV/1083

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Abwägungsergebnisse der Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes  zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes „Nördlich Angermannsiedlung“ werden gebilligt (siehe Anlage 2).

 

  1. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes „Nördlich Angermannsiedlung“ wird beschlossen; die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 3).
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Erläuterung

Billigung der Abwägungsergebnisse

 Beschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes „Nördlich Angermannsiedlung“

 

Hinweis zur Gliederung der Anlagen der Beschlussvorlage

 

- Anlage 1:            Kurzeinführung ( 1 Seite)

 

- Anlage 2:            Abwägungsergebnisse ( 3 Seiten)

 

- Anlage 3: 5. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung ( 4 Seiten)

 

 

 

                                                                                                                                    Anlage 1

1.            Kurzeinführung zur Beschlussvorlage

·         Billigung der Abwägungsergebnisse und

  • Beschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes „Nördlich Angermannsiedlung“

 

1.1       Anlass und Ziel der Planaufstellung

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf Ihrer Sitzung am 01.12.1999 die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes  „Nördlich Angermannsiedlung“ beschlossen.

 

Die 5. Änderung des FNP ist erforderlich geworden, um eine Übereinstimmung mit den Inhalten des Bebauungsplanes Nr. 55  „Angermannsiedlung/ Nedlitzer Straße“ zu erzielen.

Auf Grund der fortgeschrittenen Planungen für den Entwicklungsbereich Bornstedter Feld und veränderter Bedarfsannahmen für die Bereitstellung von Wohnbauflächen und die Nachfrage nach gewerblich nutzbaren Flächen in Potsdam soll westlich der Nedlitzer Straße nun ein gemischt genutzter Bereich geplant werden, in dem neben Wohnnutzungen auch gewerbliche Ansiedlungen möglich sind.

Im FNP war der gesamte Geltungsbereich dieser Änderung mit Ausnahme einer in Ost-West-Richtung verlaufenden Grünverbindung als Allgemeines Wohngebiet der Dichtestufe 4 dargestellt. Anstelle dieser Darstellung sollen nun ohne Änderung der baulichen Dichte zwei Teilflächen als Mischgebiete (MI) sowie eine Teilfläche als Gewerbegebiet (GE) dargestellt werden.

 

Der Bebauungsplan Nr. 55  „Angermannsiedlung / Nedlitzer Straße“ steht mit den grundsätzlichen Zielen der Flächennutzungsplanung in Einklang. 

 

Der Begründungstext der 5. Änderung des FNP ist nach der öffentlichen Auslegung konkretisiert worden; die Inhalte haben sich nicht geändert.

 

1.2              Beteiligungsverfahren und Abwägungsergebnisse

           

Der Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes „Nördlich Angermannsiedlung“ wurde in der Zeit vom 31.01. bis 03.03.2000 öffentlich ausgelegt.

Seitens der Bürger wurde zur 5. Änderung des FNP nur eine  Anregung vorgebracht mit der  Äußerung gegen die Änderung des WA-Gebietes in das GE-Gebiet.

 

Mit Schreiben vom 22.12.1999 wurden die Träger öffentlicher Belange über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes informiert. Von 29 angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange haben 17 Träger eine Stellungnahme abgegeben. In 10 Stellungnahmen sind keine Anregungen zur 5. Änderung des FNP enthalten. 7 Stellungnahmen enthalten Anregungen zur 5. Änderung des FNP.

 

Die Stadtämter der Landeshauptstadt Potsdam wurden mit Schreiben vom 21.06.1999 aufgefordert die Stellungnahme zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes bis zum 25.07.1999 abzugeben. Von den 17 benachrichtigten Ämtern haben 3 Stellungnahmen mit Anregungen, die nur bebauungsplanrelevant sind abgeben. 9 Ämter teilten mit, dass sie keine Anregungen haben. Die o.g. Änderung des FNP wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. (siehe hierzu Anlage 2).

 

Durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG-Bau) ist eine Übergangsfrist vom alten zum neuen Recht für die Bauleitplanung gesetzt worden. Diese läuft am 20.07.2006 aus. Das hat einen Strategiewechsel für die Bauleitplanung in den Sanierungs- und Entwicklungsgebieten zur Folge, in denen bisher die Planungen zügig begonnen, aber möglichst lange offen gehalten wurden, um sie aktuellen Nachfragen anpassen zu können. Wegen des EAG-Bau müssen diese Pläne zügig abgeschlossen werden.

 

 

1.3.            Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern seitens der Stadtverordnetenversammlung die  Abwägungsergebnisse  gem. der Anlage 2 gebilligt werden, kann der Beschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes „Nördlich Angermannsiedlung“ gefasst werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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