Beschlussvorlage - 06/SVV/0134
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 12 "Bornim - Gutsstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
01.03.2006
| |||
|
05.04.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
07.03.2006
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der durch die Stadtverordnetenversammlung am 25.10.2001 gefasste Satzungsbeschluss zur 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Bornim – Gutsstraße“ (DS 01/SVV/0638) wird aufgehoben.
2.
Die
mit der Beschlussfassung zum Satzungsbeschluss getroffene Abwägungsentscheidung
der Stadtverordnetenversammlung über die Anregungen der Bürger und die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung
zum Bebauungsplan Nr. 12 „Bornim – Gutsstraße“ wird erneut bestätigt.
3.
Die 1.
Änderung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Bornim – Gutsstraße“ wird gemäß § 10 BauGB erneut als Satzung
beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (Anlage 2).
Erläuterung
Begründung:
Anlage 1
Kurzeinführung
Hinweis
zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den
Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten
Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1: Kurzeinführung
( 1 Seiten)
Anlage 2: 1.
Änderung zum Bebauungsplan (1 Plan) mit Begründung (14 Seiten)
Zusammenfassung
des Abwägungsvorschlages
Anlass für die vorliegende
Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 25.10.2001 die Abwägung der vorgebrachten Anregungen der Bürger sowie der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange geprüft und den Bebauungsplan gemäß § 10 des Baugesetzbuches als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Aufgrund der im Jahre 2003 novellierten Brandenburgischen Bauordnung ergibt sich das Erfordernis der Anpassung der Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans an diese Regelungen.
Die erneute eingeschränkte
öffentliche Auslegung der Planung macht die Aufhebung des im Jahre 2001
gefassten Satzungsbeschlusses, die Bestätigung des ebenfalls gefassten
Abwägungsbeschlusses zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange und zu den vorgebrachten Anregungen der Bürger
erforderlich.
Zusammenfassung der Anregungen der Bürger sowie der Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange
Die erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung der 1.
Änderung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Bornim-Hügelweg“ gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit
vom 03.11.2005 bis 05.12.2005 stattgefunden.
Während der erneuten eingeschränkten Auslegung sind aus der
Bürgerbeteiligung und der Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange zum
Entwurf der 1. Änderung zum Bebauungsplan keine Anregungen eingegangen.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gefolgt wird, kann dem Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans zugestimmt werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Um die
Erschließungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2007 umzusetzen, werden durch den FB 47
finanzielle Mittel in Höhe von 41.430 EUR veranschlagt. Hierzu werden
städtische Eigenmittel i.H. von ca. 4.143 EUR benötigt. Die
Erschließungsmaßnahmen sind gemäß BauGB zu 90% umlagefähig.
Diese
Maßnahme fand in der Investitionsplanung Berücksichtigung.
Diese
Ausgaben können erst durch den zuständigen FB getätigt werden, wenn hierfür in
den künftigen Haushaltsjahren die entsprechende Ermächtigung vorhanden ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
419 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
768,5 kB
|