Beschlussvorlage - 06/SVV/0241
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung der Abwägung, Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan SAN-P 11 "Block 21 - Nordbereich"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
05.04.2006
| |||
|
03.05.2006
| |||
|
07.06.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
11.04.2006
| |||
|
25.04.2006
| |||
|
23.05.2006
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Abwägungsergebnis der
Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes SAN-P
11 „Block 21 - Nordbereich“ wird gebilligt (siehe Anlage 2).
- Der Bebauungsplan SAN-P 11
„Block 21 - Nordbereich“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlage 3).
Erläuterung
Billigung der Abwägung
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan SAN-P 11 „Block 21 -
Nordbereich“
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage
enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung
( 2 Seiten)
- Anlage 2: Abwägungsergebnis
( 6 Seiten)
- Anlage 3: Begründung
zum Bebauungsplan mit Planzeichnung ( 52 Seiten + 1 Plan)
Anlage 1
1. Kurzeinführung
zur
Beschlussvorlage
·
Billigung des
Abwägungsergebnisses und
·
Satzungsbeschluss
zum Bebauungsplan SAN-P 11 „Block 21 - Nordbereich“
1.1
Anlass und Ziel der Planaufstellung
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 6. März 2002
die Aufstellung des Bebauungsplanes SAN-P 11 „Block 21 - Nordbereich“
beschlossen. Vorrangiges Ziel des
Bebauungsplans SAN - P 11 "Block 21 -
Nordbereich" ist die Erweiterung und Umstrukturierung des Geschäftshauses
auf dem Grundstück Brandenburger Straße 21/22 zu einer großflächigen
Einzelhandelseinrichtung mit einer Geschossfläche von ca. 2.200 m²,
die zum Erhalt, zur Erweiterung und zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der
Innenstadt als gesamtstädtisches Einkaufszentrum beitragen soll.
Neben den baulichen Erweiterungen auf den Grundstücken
Brandenburger Straße 21/22
sind keine baulichen Verdichtungen vorgesehen, die zu einer wesentlichen
Erhöhung des historischen Maßes der baulichen Nutzung führen. Alle weiteren
beabsichtigten Grundstücksentwicklungen (Brandenburger Straße 23 und 25,
Jägerstraße 20) orientieren sich am historischen Nutzungsmaß sowie der
umgebenden Bebauung. Jedoch ist die städtebauliche Zielstellung der Nutzungsart
sowie der überbaubaren Grundstücksflächen nicht im notwendigen Maß durch § 34
BauGB regelbar. Der Bebauungsplan dient somit auch der Sicherung der
historischen nutzungsstrukturellen Kontinuität des Blockes 21. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans
soll ein geordnetes und städtebaulich
verträgliches Miteinander von Wohn- und Gewerbenutzungen im Block 21 gesichert
und dauerhaft erhalten werden.
1.2
Beteiligungsverfahren und
Abwägungsergebnisse
Gem. § 3
und 4 des BauGB wurden zum Bebauungsplan SAN-P 11 „Block 21- Nordbereich“
folgende Beteiligungsverfahren durchgeführt:
·
Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung fand in der Zeit vom 15. bis 26. April 2002
statt.
·
Die
Träger öffentlicher Belange, die städtischen Ämter und die Nachbargemeinden
wurden mit Schreiben vom 28. März 2002 an der Planung beteiligt.
·
Die 1.
öffentliche Auslegung wurde in der Zeit vom 11.
November bis 13. Dezember 2002 durchgeführt. Aufgrund eines
Verfahrensmangels, der die Information der Träger öffentlicher Belange über den
Offenlegungszeitraum betraf, fand im Zeitraum vom 10. März bis 11. April 2003
eine Wiederholung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt.
Die zu den o.g. Beteiligungsverfahren erstellten
Abwägungsergebnisse wurden seitens der Stadtverordnetenversammlung mit
Beschluss vom 4. September 2002 und vom 28.September 2005 bereits gebilligt.
Eine erneute Beteiligung der Bürger (2. öffentliche Auslegung) wurde notwendig, weil sich im Rahmen der Konkretisierung der Sanierungsziele für die gesamte Innenstadt (insbesondere für den Bereich der 2. barocken Stadterweiterung) Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes ergeben haben.
Die 2. öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 7. November bis 9. Dezember 2005 stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB an der Planung beteiligt. Während des Auslegungszeitraums haben drei Bürger Anregungen und Hinweise zur Planung schriftlich vorgebracht. Von den 22 mit Schreiben vom 01.November 2005 beteiligten Träger öffentlicher Belange und Stadtämter haben 8 eine schriftliche Stellungnahme zur Planung abgeben.
Die Stellungnahmen mit den Abwägungsempfehlungen zur 2. öffentlichen Auslegung sind als
Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt.
1.3. Empfehlung der Verwaltung
Sofern seitens der
Stadtverordnetenversammlung die
Abwägungsergebnisse gem.
der Anlage 2 gebilligt werden, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan
SAN-P 11 „Block 21- Nordbereich“ gefasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
101 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
623,4 kB
|