Beschlussvorlage - 06/SVV/0244
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 "Medienstadt Babelsberg",Teilbereich Filmpark
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.04.2006
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03.05.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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11.04.2006
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25.04.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der Bürger und
die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 3. Änderung des
Bebauungsplans Nr.41 „Medienstadt Babelsberg“, Teilbereich Filmpark
entsprechend Anlage 1a, 1b und 1c
entschieden.
2.
Die 3. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 41 „Medienstadt Babelsberg“, Teilbereich Filmpark wird gemäß § 10 BauGB als
Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).
Erläuterung
Begründung:
Anlage
1
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage dem Büro der
Stadtverordnetenversammlung und den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse
vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1 Kurzeinführung
(4 Seiten)
Anlage 1a Abwägungsvorschlag zu den während der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans eingebrachten Anregungen der Bürger (5 Seiten)
Anlage 1b Abwägungsvorschlag zu den während der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans eingebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (4
Seiten)
Anlage 1c Abwägungsvorschlag zu den während der frühzeitigen Beteiligung
eingebrachten Stellungnahmen der Fachbereiche soweit diese Aufgaben Träger
öffentlicher Belange wahrnehmen und nicht bereits abgewogen sind (5 Seiten)
Anlage 2 Planzeichnung des Bebauungsplans (2 Blätter), Begründung zum
Bebauungsplan (51 Seiten)
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags und Empfehlung der Verwaltung
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage:
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am
7.Dezember 2005 die öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 41 "Medienstadt Babelsberg" und die öffentliche Auslegung der
zugehörigen 25. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Gegenstand der Planung sind wesentliche Änderungen des
gültigen Bebauungsplans Nr. 41 „Medienstadt Babelsberg“ im Bereich der 3.
Änderung. Hierzu gehören die planungsrechtliche Sicherung des Filmparks als
dauerhafte touristische Einrichtung (inkl. Veranstaltungshalle, Hotel und
Parkhaus), die Neuordnung des Straßensystems im Nordbereich der Medienstadt
(Ringstraße), die dauerhafte Aufgabe öffentlicher Straßen im Filmparkgelände,
die Erweiterung der Hochschule für Film und Fernsehen, die Schaffung
nicht-störender gewerblicher Baupotenziale gegenüber der Filmhochschule und im
Eckbereich Großbeeren-/August-Bebel-Straße sowie die Schaffung einer gemischt
genutzten Zone zwischen der Stahnsdorfer Straße und der Marlene-Dietrich-Allee.
Am Westrand der Medienstadt wird eine durchgängige, öffentliche Parkanlage
geplant, die auch eine Vorhaltetrasse für eine geplante Straßenbahnlinie
aufnimmt.
Der städtebauliche Vertrag zwischen der Verwaltung und der
Filmpark Babelsberg GmbH trifft Regelungen zur Übernahme von Planungskosten,
zur Übertragung von Grundstücksflächen (öffentliche Parkanlage,
Verkehrsflächen), zur Durchführung von Erschließungsmaßnahmen, zur Einräumung
von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten, zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen
(insb. Baumpflanzungen) sowie zur Einrichtung einer Kindertagesstätte.
Zusammenfassung der Anregungen der Bürger und der Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2005 bis zum 24. Januar 2006
wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des
Planentwurfs durchgeführt. Ferner wurden insgesamt 14 Träger öffentlicher
Belange, deren Interessen durch die Planung berührt sein können, gemäß § 3
Abs. 2 BauGB benachrichtigt.
Äußerungen der Bürger
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen keine Äußerungen
privater Einzelpersonen ein, jedoch 2 Äußerungen von institutionellen Nutzern
der Medienstadt (Filmhochschule und Studio Babelsberg). Die Schreiben bezogen
sich auf
- die Änderung
der Straßenführungen (Fortfall der Emil-Jannings-Straße, Ver- und Entsor- gung der Filmhochschule) sowie
- Nutzungsmöglichkeiten
innerhalb der Baufelder SO 6 (Filmpark), GE-e1 und GE-e2.
Die eingegangenen Anregungen wurden geprüft und sind in den
Abwägungsprozess eingestellt worden.
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Aufgrund der Benachrichtigung der Träger öffentlicher
Belange gingen insgesamt 4 Stellungnahmen zur Planung ein. Bei denjenigen
Stellen, die sich nicht zur Planung geäußert haben, wird davon ausgegangen,
dass sie der Planung zustimmen. In einer der Stellungnahmen wurden lediglich
Hinweise für die Umsetzung der Planung gegeben, die für das Bebauungsplanverfahren
nicht unmittelbar relevant sind. Die unmittelbar zur Planung getroffenen
Äußerungen bezogen sich auf
- den Flächenbezug und die Formulierung
einer textlichen Festsetzungen zum Lärmschutz,
- die Änderungen
des Erschließungssystems,
- die
dargestellte Vorhaltetrasse der geplanten Straßenbahnlinie.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess eingestellt worden.
Stellungnahmen von Fachbereichen soweit diese Aufgaben von
Trägern öffentlicher Belange wahrnehmen, den Nord- und Westbereich des
Geltungsbereichs betreffen und somit nicht bereits durch Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 31.3.2004 geprüft und abgewogen wurden
Der Bereich Umwelt und Natur gab Stellungnahmen zu folgenden
Sachpunkten ab:
- Erhalt von Baumbestand im Bereich diverser Teilflächen
- Abstimmung von Bauflächen auf Baumstandorte, Kindergarten
nur innerhalb Bauflächen
- Beibehaltung der Einmündung der Heinrich-George-Straße wg.
Baumerhalt
- Straßenbahntrasse in der Emil-Jannings-Straße,
Eingriffsbilanz für Straßenbahntrasse
- Bepflanzung von Stellplatzanlagen
- Baukörperform gegenüber der Filmhochschule
- Parkplätze entlang der Emil-Jannings-Straße
- planungsrechtliche Behandlung der Kulissenbauten
- Zulässige Bauhöhe im Konflikt mit UNESCO-Schutzstatus
- Verhinderung von Fremdnutzungen in öffentlichen
Grünanlagen
- Zusätzliche Platzfläche am Tonkreuz
Die Stellungnahmen des Bereichs Umwelt und Natur wurden
geprüft und sind in den Abwägungsprozess eingestellt worden.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages der Verwaltung zur
Bürgerbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB
Die Anregungen hinsichtlich der Änderungen des Erschließungssystems
sind bereits im Bebauungsplan in seiner vorliegenden Fassung berücksichtigt,
sie sind Gegenstand des städtebaulichen Vertrags (insbesondere eine Abbiegespur
in Richtung August-Bebel-Straße) oder müssen zwischen Studio Babelsberg und
Filmpark wegen der Nutzung privater Flächen privatrechtlich vereinbart werden
(LKW Transporte in Richtung Großbeerenstraße) und sollen entsprechend nicht zu
Änderungen der Planung führen. Die künftig private Verkehrsfläche südlich der
Filmhochschule (bisherige Emil-Jannings-Straße) soll geringfügig im
Kurvenbereich erweitert werden, um das Wenden von Müllfahrzeugen in jedem Fall
sicherzustellen.
Den Einwendungen der Studio Babelsberg AG hinsichtlich der
Nutzungsmöglichkeiten im Bereich Filmpark (Begrenzung der Nutzungsmöglichkeiten),
im Baufeld GE-e2 Großbeerenstraße / August-Bebel-Straße (kein größeres
Parkhaus) und im Bereich Kopierwerk (kein eingeschränktes Gewerbegebiet,
sondern reine Studionutzung SO 4) soll nicht gefolgt werden, da den
vorgebrachten Anliegen bereits durch den Bebauungsplan in seiner vorliegenden
Fassung entsprochen wird und insgesamt offenere, weniger vorhabenspezifische
Regelungen angestrebt werden.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages der Verwaltung zu
den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Einwand des Verkehrsbetriebs zur Vorhaltung einer
Straßenbahntrasse ist im Kern berücksichtigt, das Schreiben selber dokumentiert
einen überholten Planungsstand zur Trasse und soll insofern nicht
berücksichtigt werden. Die verkehrlichen Anmerkungen der IHK wurden im Rahmen
der Konzeptfindung zum Bebauungsplan bereits eingehend erörtert und sollen
nicht zu einer Änderung der Planung führen.
Den Hinweisen des Landesumweltamtes zur Klarstellung einer
Festsetzung, d.h. zum Flächenbezug und zur Formulierung einer
Lärmschutzfestsetzung, soll gefolgt werden. Ebenfalls angemerkte technische
Erfordernisse zum Schutz z.B. vor Erschütterungen der Straßenbahn können erst
in späteren verbindlichen Planungen geregelt werden.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages der Verwaltung zur
Stellungnahme des Bereichs Umwelt und Natur in seiner Funktion als Träger
öffentlicher Belange
Die Anmerkungen hinsichtlich des Baumerhalts werden
weitgehend berücksichtigt; Grundlage eines möglichen Baumverlusts entlang der
Großbeerenstraße ist der bereits gültige Bebauungsplan. Die Forderung nach der
Bepflanzung von Stellplatzanlagen wird im Plan ebenfalls berücksichtigt.
Nutzungen innerhalb künftiger Grünflächen bestimmt die Stadt selber.
Eine Straßenbahntrasse am Westrand der Medienstadt in
Verbindung mit der geplanten Parkanlage erscheint verträglich, ihr wird in
Hinblick auf übrige Planungsziele der Vorzug gegeben. Eine Eingriffsbilanz der
Straßenbahntrasse ist Gegenstand späterer Planungsverfahren.
Zulässige Bauhöhen im Bereich der 3. Änderung wurden
gegenüber dem gültigen Bebauungsplan weitgehend reduziert und Bauten bzw.
Anlagen bis zu 30 m auf Einzelbereiche reduziert, so dass negative Auswirkungen
auf das Landschaftsbild ausgeschlossen werden können.
Weitere Anmerkungen zum städtebaulichen Konzept und zu
Parkplätzen westlich der Emil-Jannings-Straße sind durch die Entwicklung der
Planungsvorstellungen überholt.
Notwendige Änderungen der Planung
Aus dem Vorschlag der Verwaltung zur Abwägung der Anregungen
der Bürger und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ergeben sich
geringfügige Änderungen der Planung. Diese Änderungen berühren nicht die
Grundzüge der Planung, so dass von einer erneuten öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanes abgesehen werden kann.
Folgende redaktionelle Änderungen sind Gegenstand der
vorliegenden Beschlussvorlage:
- Änderung der textlichen
Festsetzung Nr. 5 (Flächenbezug Lärmschutz)
- Änderung der textlichen
Festsetzung Nr. 6 (Flächenbezug Lärmschutz)
- Änderung der textlichen
Festsetzung Nr. 24 (Klarstellung Wegerecht für HFF)
- Erweiterung
der privaten Verkehrsfläche südlich der HFF um rund 12,5 m nach Süden
(= Wendefläche
Müllfahrzeug)
Die aus dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung resultierenden
Regelungen im städtebaulichen Vertrag zu den Fragen der Erschließungsmaßnahmen
sind in der vorliegenden Fassung des Vertrages enthalten.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung
der Bürger und der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gefolgt
wird, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Umsetzung des
Bebauungsplans entstehen nicht, da alle unmittelbar durch die Planung
entstehenden Kosten durch die Filmpark Babelsberg GmbH übernommen werden. Der
entsprechende Städtebauliche Vertrag ist bereits unterzeichnet worden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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