Beschlussvorlage - 06/SVV/0245
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 02/93 "Wohngebiet Ritterstraße", OT Golm
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
05.04.2006
| |||
|
03.05.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
11.04.2006
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird nur über die im Rahmen der
erneuten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen der Bürger und
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 02/93 „Wohngebiet Ritterstraße“ entsprechend der Anlagen 1,
1A und 1B entschieden. Die Abwägungsentscheidung der ehemaligen Gemeindevertretung
Golm vom 29.05.1995 und 10.07.1995
behält ansonsten ihre Gültigkeit.
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 02/93 „Wohngebiet Ritterstraße“ (Ortsteil Golm) wird gemäß §
10 BauGB als Satzung beschlossen,
die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).
Erläuterung
Begründung: Anlage
1
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse und des beteiligten Ortsbeirates vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1 Kurzeinführung
(3 Seiten)
Anlage 1A: Abwägungsvorschlag
zu den Stellungnahmen der Träger (6 Seiten)
öffentlicher Belange
Anlage 1B: Abwägungsvorschlag
zu den vorgebrachten Anregungen im
Rahmen
der erneuten öffentlichen Auslegung (1 Seite)
Anlage 2: Bebauungsplan
mit Begründung
(1 Plan, 19 + 30 Seiten)
Anlage 3: Erschließungsvertrag (12 Seiten)
Anlage 4: Vertrag
über die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz
zur
Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (7 Seiten)
Anlage 5: Städtebaulicher
Vertrag
( Seiten)
Anm.: Sofern Träger öffentlicher Belange auf
abgegebene Stellungnahmen verweisen, die bereits im Rahmen des Abwägungs- und
Satzungsbeschlusses der ehemaligen Gemeindevertretung Golm berücksichtigt
wurden, wird der Inhalt der Stellungnahme und der Abwägung wiedergegeben.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags und Empfehlung
der Verwaltung
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Die Gemeindevertretung Golm hatte bereits auf ihrer Sitzung am 24.05.1993 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/93 „Wohngebiet Ritterstraße“ beschlossen. Bis zur Eingemeindung in die Stadt Potsdam im Herbst 2003 konnte das Verfahren nicht abgeschlossen werden. Der letzte Verfahrensschritt war die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 21.12.2000 bis 26.01.2001.
Aufgrund zwischenzeitlich geänderter gesetzlicher Gegebenheiten und den neuen Rahmenbedingungen, die sich aus der Eingemeindung in die Stadt Potsdam ergeben, erfolgte eine Überarbeitung des Bebauungsplanes, die eine erneute öffentliche Auslegung erforderte.
Ziel der Planung ist es, dieses Gebiet einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. Mit der Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet im Sinne des § 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und durch geeignete Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Aufteilung der überbaubaren Flächen sowie zu den erforderlichen Erschließungsflächen und Grünflächen sollen die vorhandenen Wohnbedürfnisse des Ortsteiles Golm und der zusätzlichen Wohnbedarf, der sich aus der Entwicklung des Wissenschaftsparks und der Universität ergibt, berücksichtigt werden.
Zusammenfassung der Anregungen der Bürger und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Im Zeitraum vom 25.07.2005 bis zum 26.08.2005 wurde zum Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung durchgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 21.07.2005 bis zum 31.08.2005.
Insgesamt wurden 22 Träger öffentlicher Belange, deren Interessen durch die Planung berührt sein können, über die erneute Auslegung unterrichtet.
Anregungen der Bürger
Im
Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung ist eine Anregung eingegangen. Diese
Anregung bezog sich auf die Berücksichtigung der Festsetzung einer weiteren
Fläche für die Errichtung einer Garage.
Die
eingegangene Anregung wurde geprüft und ist in den Abwägungsprozess eingestellt
worden.
Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange
Aus der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gingen insgesamt 17 Stellungnahmen zur Planung ein. Bei denjenigen
Stellen, die sich nicht zur Planung geäußert haben, wird davon ausgegangen,
dass sie der Planung zustimmen.
In 7 Stellungnahmen wurde der Planung
zugestimmt, in 5 wurden lediglich Hinweise für die Umsetzung der Planung gegeben,
die für das Bebauungsplanverfahren unmittelbar nicht relevant sind.
Anregungen und Hinweise:
Die unmittelbar zur Planung getroffenen
Äußerungen bezogen sich auf die Berücksichtigung der Meldepflichten
hinsichtlich des besonderen Artenschutzes (Landesumweltamt), die Belange des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes (Kampfmittelbeseitigungsdienst) und die Belange
des Schutzgutes Bodendenkmale (Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege)
sowie auf den Grünordnungsplan (Landesumweltamt) in Bezug auf die Aktualisierung
der Bestandsaufnahme.
Im weiteren erfolgten Hinweise von Seiten des
Wasser- und Bodenverbandes, der GDMcom Telekommunikation, des Landesamtes für
Bergbau und Geologie, e-on/edis und T-Com, die die Genehmigungs- und
Ausführungsplanung betreffen.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess
eingestellt worden.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages
der Verwaltung zur Bürgerbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB
Von
einem Bürger wurde die Zulässigkeit der Festsetzung einer Fläche für eine
Garage angeregt. Im Planentwurf ist auf dem in Rede stehenden Grundstück eine
Fläche für die Errichtung einer Garage festgesetzt. Zwischenzeitlich erfolgte
jedoch auf anderer rechtlicher Grundlage nicht die Errichtung eines Einzel-
sondern eines Doppelhauses, so dass nunmehr für die südliche Teilfläche des
Grundstückes keine Fläche Stellplätze/Garagen festgesetzt ist.
Im
Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes wird die Anregung deshalb
berücksichtigt.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages
der Verwaltung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB
Die Hinweise zur Ausführungs- und Genehmigungsplanung sowie
die Hinweise zur Berücksichtigung der Meldepflichten hinsichtlich der Belange
des besonderen Artenschutzes, des Schutzgutes Bodendenkmale und der Belange des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes werden berücksichtigt.
Planerische Konsequenzen des Abwägungsvorschlages
Aus dem Vorschlag der Verwaltung zur Abwägung der Anregungen der Bürger aus der erneuten öffentlichen Auslegung, der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ergeben sich folgende redaktionelle Änderungen:
Planzeichnung:
· Festsetzung einer Fläche für die Errichtung einer Garage auf dem Flurstück 372/1
· Korrektur Nutzungsschablone hinsichtlich der Festsetzung Wandhöhe (WH)
· Kennzeichnung/Nummerierung der Pflanzgebote (PFG) als PFG 3.1, 3.2 und 4.1
Textliche Festsetzungen:
· Nr. 1.4 Höhe der baulichen Anlagen: Klarstellung der Definition Wandhöhe
· Konkretisierung der Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen für PFG 3.1, 3.2 und 4.1
· Nr. 4 Einfriedungen: Streichung „Schnitthecken“ – nicht festsetzbar, da rechtliche Grundlage fehlt
· IV. Hinweise: Ergänzung zu den Meldepflichten im Hinblick auf Altlasten und Bodenschutz, des Kampfmittelbeseitigungsdienstes und des Schutzgutes Bodendenkmale
Die Begründung wird entsprechend redaktionell angepasst.
Durch die o.g. redaktionellen Änderungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Ein erneutes Beteiligungsverfahren ist nicht erforderlich.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gefolgt wird, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Aus der Umsetzung des Bebauungsplans resultieren
Folgekosten für die Erschließung sowie für die Durchführung
naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen.
Der Investor hat sich gemäß Erschließungsvertrag vom
08.06.1995 verpflichtet, die innere Erschließung mängelfrei herzustellen, zu finanzieren und die öffentlichen
Erschließungsanlagen an die Stadt kostenfrei zu übergeben. Die Modalitäten zur
Übergabe der öffentlichen Erschließungsanlagen sind im Erschließungsvertrag
geregelt.
Zur Durchführung der erforderlichen
naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, die sich aus dem Bebauungsplan
ergeben, hat sich der Investor gemäß Vertrag über die Durchführung von
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
vom 08.06.1995 verpflichtet.
Nach dem derzeitigen Realisierungsstand des
Bauvorhabens ist mit der Fertigstellung der Gesamtmaßnahme nicht vor 2007 zu
rechnen, so dass die künftigen jährlichen Unterhaltungskosten frühestens 2008
haushaltswirksam werden. In der Finanzplanung wurde dies bereits
berücksichtigt.
Vorbehaltlich der zukünftigen Haushaltsjahre ab 2008
werden die zukünftigen jährlichen Unterhaltungskosten in den folgenden
Haushaltsstellen wie folgt veranschlagt:
Straßenunterhaltung OT Golm: Haushaltsstelle: 63072.51100 Haushaltsansatz: ca. 1.600 €
Pflege Grünanlagen/Spielplätze: Deckungszähler:
58000.51071
Haushaltsansatz: ca. 13.200
€
Pflege Straßenbäume: Haushaltsstelle: 63072.51124 Haushaltsansatz: ca. 1.100 €
Diese
Ausgaben können erst durch den zuständigen Fachbereich getätigt werden, wenn
hierfür in den künftigen Haushaltsjahren die entsprechende Ermächtigung
vorhanden ist.