Antrag - 06/SVV/0264

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass gem. § 1 Abs. 3 PBaumSchVO geschützte Bäume auf öffentlichen Flächen nicht gefällt werden, ohne dass die Öffentlichkeit  mindestens 14 Tage vorher darüber in der ortsüblichen Weise unterrichtet wurde.

Sollte das aus Gründen der Gefahrenabwehr im Einzelfall nicht möglich sein, ist der Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft nachträglich zu unterrichten.

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Erläuterung

Begründung:

 

In den letzten Wochen haben unangekündigte Fällungen stadtbildprägender Bäume stattgefunden, ohne dass die Bevölkerung informiert war, z.B. in der Spindelstraße.

Das hat zu berechtigtem Unmut in der Bevölkerung geführt.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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